Sitzung: 12.02.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0069/2019
Die Thematik ist auf der Grundlage einer
Anfrage der stellv. Bgm`ìn Wiehler schon einmal im Verwaltungsausschuss, am
12.11.2018 unter dem TOP 18.1 Anträge und Anfragen, behandelt worden. Im Zuge
der Beratungen gab es zwischen den Ausschussmitgliedern unterschiedliche
Auffassungen über die Länge der Tempo 30-Zone. Als Ergebnis wurde deshalb
vereinbart, die Thematik in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Bau,
Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und
Klimaschutz als ordentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.
Der Vorlage ist als Anlage I ein Lageplan
mit Einzeichnung der aktuellen Tempo 30-Zone Beschilderung für den angesprochen
Bereich beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen bei
Beschlussfassung:
· derzeit nicht bezifferbar
Anlage der Vorlage:
· Lageplan
FBL Hesebeck trägt den
Sachverhalt vor.
Rf Wiehler ergänzt hierzu,
dass Rh Weiss vor Ort war, um die Thematik zu betrachten. Sie weist darauf hin,
dass sich in der Neuen Straße sowohl die Grund- als auch die Zuwegung für die
Freie Schule befinden.
FBL Hesebeck ergänzt, dass
die 30er-Zone ein abgeschlossener Bereich ist, der bei den Bahnschienen endet.
Es wird angedacht den
Beginn der 30er-Zone an die Einmündung aus der Lüneburger Straße vorzuverlegen.
Rf Laudel-Voigt ergänzt
hierzu, dass die gesamte Neue Straße eine 30er-Zone werden soll.
Der stellv. AV Walter merkt
an, dass in einer 30er-Zone auch die rechts vor links- Regelung gilt. Somit
sieht er die Erweiterung der 30er-Zone als bedenklich. Eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wäre möglich. FBL Hesebeck führt aus,
dass das Aufheben der 30er-Zone nicht sinnvoll ist. Die damit zusammenhängende
rechts vor links-Regelung wird als positiv erachtet.
Auf die Anregung von Rh
Zühlke, dass Schild an die Kreuzung der Lüneburger Straße vorzuverlegen,
entgegnet Rf Wiehler, dass dann für den Mühlenweg und den Rieselweg die rechts
vor links-Regelungen gelten.
Stellv. AV Walter stellt
den Antrag, das 30er-Zonen-Schild an seinem jetzigen Standort zu belassen und
ab der Lüneburger Straße bis zum Schild eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30
km/h einzurichten.
Auf Anmerkung von Rh Flindt
weist FBL Hesebeck darauf hin, dass Haifischzähne keine rechtliche Gültigkeit
haben.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der BPSUH folgenden
Beschluss:
Es soll geprüft werden, ob von der
Lüneburger Straße bis zum Beginn der 30er Zone eine Geschwindigkeitsbegrenzung
von 30 km/h errichtet werden kann. Sollte dies der Fall sein, wird ein
entsprechender Antrag an die Straßenverkehrsbehörde gestellt.