Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

 

Die Thematik ist auf der Grundlage einer Anfrage der stellv. Bgm`ìn Wiehler schon einmal im Verwaltungsausschuss, am 12.11.2018 unter dem TOP 18.1 Anträge und Anfragen, behandelt worden. Im Zuge der Beratungen gab es zwischen den Ausschussmitgliedern unterschiedliche Auffassungen über die Länge der Tempo 30-Zone. Als Ergebnis wurde deshalb vereinbart, die Thematik in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz als ordentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.

 

Der Vorlage ist als Anlage I ein Lageplan mit Einzeichnung der aktuellen Tempo 30-Zone Beschilderung für den angesprochen Bereich beigefügt. 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·    derzeit nicht bezifferbar

 

Anlage der Vorlage:

·    Lageplan

 

 

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

Rf Wiehler ergänzt hierzu, dass Rh Weiss vor Ort war, um die Thematik zu betrachten. Sie weist darauf hin, dass sich in der Neuen Straße sowohl die Grund- als auch die Zuwegung für die Freie Schule befinden.

FBL Hesebeck ergänzt, dass die 30er-Zone ein abgeschlossener Bereich ist, der bei den Bahnschienen endet.

Es wird angedacht den Beginn der 30er-Zone an die Einmündung aus der Lüneburger Straße vorzuverlegen.

Rf Laudel-Voigt ergänzt hierzu, dass die gesamte Neue Straße eine 30er-Zone werden soll.

Der stellv. AV Walter merkt an, dass in einer 30er-Zone auch die rechts vor links- Regelung gilt. Somit sieht er die Erweiterung der 30er-Zone als bedenklich. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wäre möglich. FBL Hesebeck führt aus, dass das Aufheben der 30er-Zone nicht sinnvoll ist. Die damit zusammenhängende rechts vor links-Regelung wird als positiv erachtet.

Auf die Anregung von Rh Zühlke, dass Schild an die Kreuzung der Lüneburger Straße vorzuverlegen, entgegnet Rf Wiehler, dass dann für den Mühlenweg und den Rieselweg die rechts vor links-Regelungen gelten.

Stellv. AV Walter stellt den Antrag, das 30er-Zonen-Schild an seinem jetzigen Standort zu belassen und ab der Lüneburger Straße bis zum Schild eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einzurichten.

Auf Anmerkung von Rh Flindt weist FBL Hesebeck darauf hin, dass Haifischzähne keine rechtliche Gültigkeit haben.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der BPSUH folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Es soll geprüft werden, ob von der Lüneburger Straße bis zum Beginn der 30er Zone eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h errichtet werden kann. Sollte dies der Fall sein, wird ein entsprechender Antrag an die Straßenverkehrsbehörde gestellt.