Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachstandsbericht zu den TOPen 5 bis 8:

StD Meyer bittet Herrn Hennigs um einen gesamten Sachstandbericht für die Behandlung der Tagesordnungspunkte 5 bis 8.

 

Herr Hennigs stellt die Herren Dr. Mühlemann, Schaffer, Wichmann und Engler vor. Er erläutert, dass im Bereich Mühlentor nur für das DRK-Objekt Mühlentor 7 noch kein Vertrag geschlossen worden ist, die Verhandlungen mit dem DRK aber laufen und das DRK der städtebaulichen Entwicklung der Stadt nicht im Wege stehen will. Das DRK-Objekt ist Bestandteil der geplanten „großen Variante“ und Bestandteil des eingereichten Bauantrages. Ein Zeitraum für den Abriss kann noch nicht vorhergesagt werden, weil für eine Bewohnerin noch keine Lösung gefunden worden ist. Die Abrissarbeiten sollen möglichst im Frühjahr 2019 beginnen. Mit dem Sparkassenvorstand ist besprochen, dass das Parkplatzkonzept umgesetzt werden kann, sobald alle Verträge geschlossen sind. Es ist ein Kurzzeitparkplatz geplant. Herr Hennigs zeigt den Lageplan und die Gebäudeansicht des Planungskonzeptes an der Leinwand und erklärt, dass der Bauantrag vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden ist. Potenzielle Mieter sind eine Textil- und eine Drogeriefirma. Zwei Firmen sind in der Zwischenzeit insolvent. Im Obergeschoss und im Dachgeschoss ist Wohnnutzung geplant.

 

Dr. Mühlemann stellt an der Leinwand das Planungskonzept Mühlentor anhand des Lageplanes und der Grundrisszeichnungen für das Erdgeschoss, das Obergeschoss und das Dachgeschoss aus dem Bauantrag vor. Im Obergeschoss und im Dachgeschoss sind überwiegend 3-Zimmer-Wohnungen geplant.

 

Hinsichtlich der Baufläche Querdeich erläutert Herr Hennigs, dass die Verfügbarkeit der Grundstücke sichergestellt ist, bis auf ein Flurstück im Norden des Querdeichgebietes und zeigt dieses Flurstück. Er zeigt an der Leinwand anhand der Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes die verfügbaren Grundstücke und die geplanten Nutzungen. Hinsichtlich der Ausgleichsflächen am Thielenburger See erläutert er, dass ein Amphibienteich noch nachmodelliert werden muss. Er erläutert an der Leinwand den Projektentwicklungsplan für den Parkplatz und für die Erschließungsanlagen.

 

Dr. Mühlemann zeigt an der Leinwand das Planungskonzept für den neuen EDEKA-Markt.

 

Herr Böhme erläutert, dass das Zufahrtkonzept von der B 216 gegenüber der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren geändert worden ist. Im Zufahrtbereich ist kein Verkehrsknoten mit Zufahrt zum Gotenweg und Abbiegespuren mehr geplant. Der Zufahrtsbereich bleibt nunmehr unverändert. Im Bebauungsplankonzept sind Fußwege zum Parkplatz Lauben und zum Lindenweg geplant. Er zeigt das Grünflächenkonzept, u.a. ist entlang der B 216 ist eine Lindenreihe geplant. Es sind Lärmschutzfestsetzungen aufgenommen worden, nachdem ein Lärmschutzgutachten erstellt worden ist.

 

Auf die Frage von Rh Herzog, ob das Bebauungsplankonzept hinsichtlich der Verkehrsanbindung rechtssicher ist obwohl ein Flurstück, dass zur Anbindung an den Lindenweg erforderlich ist, nicht angekauft werden kann antwortet Herrn Böhme, dass drei Fußwegeverbindungen Richtung Mühlentor gegeben sind und die Fußwegeverbindungen bei dem Konzept Mühlentor / Querdeich wichtiger sind als die Straßenanbindung zum Lindenweg.

 

Rh Herzog bittet zu Protokoll zu nehmen, dass die Fußwegeverbindungen planungsrechtlich ausreichend sind, auch wenn keine Kfz-Anbindung zum Lindenweg möglich ist.

 

Herr Böhme erläutert an der Leinwand das Planungs- und Maßnahmenkonzept am Thielenburger See, dass dem Ausgleich und der Artenvielfalt für die Eingriffe im Bebauungsplangebiet dient. Der südlich Teich wird noch tiefer gelegt, um den Wasserstand zu halten.

 

Herr Hennigs erläutert, dass im Frühjahr eine umfangreiche Nistkastenaktion geplant ist. Der Baum- und Strauchrückschnitt kann nach den Naturschutzgesetzen nur bis zum 28.02. erfolgen. Baumwurzeln dürfen aus Artenschutzgründen aber erst in der warmen Jahreszeit gerodet werden.

 

Rh Herzog verweist auf den § 2 des Städtebaulichen Vertrages und fragt, ob die Amphibienumsiedlung trotz des trockenen Sommers erfolgreich war und von Dr. Fischer abgenommen worden ist.

 

Herr Böhme erläutert, dass Dr. Fischer beteiligt worden ist und ein Abnahmeprotokoll erstellt hat.

Damit ist belegt, dass der nördliche Teich angenommen worden ist und die Maßnahme effizient ist. Für den südlichen Teich ist eine Vertiefung zur besseren Haltung des Wasserstandes geplant. In den folgenden Jahren sind Nachuntersuchungen und zusätzliche Laichverlegungen geplant.

 

Rh Krull bitte zu Protokoll zu geben, dass die gepflanzten Obstbäume nach den gemachten Vorgaben einen stärkeren Stammdurchmesser haben sollten.

 

Herr Böhme und StD Meyer erklären, dass nach dem Städtebaulichen Vertrag Pflanzmaßnahmen durchzuführen oder in Geld abzulösen sind.

 

Sachverhalt der Vorlage:

Am 24.06.2016 wurde aus Anlass der geplanten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der Stadt Dannenberg (Elbe) im Bereich Mühlentor/Querdeich über Aspekte einer Verlagerung des Edeka SB Verbrauchermarktes am Develangring an einen neuen Markt-Standort im Bereich „Querdeich“ ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt sowie der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG, dem Vorhabenträger terraPlan GmbH und der Edeka Handelsgesellschaft Nord geschlossen.

 

Ebenfalls wurde ein Vertrag über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Mühlentor/Querdeich“ zwischen der Stadt sowie der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG und dem Vorhabenträger terraPlan GmbH geschlossen.

 

Mit den Verträgen wird die gleichzeitige Attraktivitätssteigerung des Bereiches Mühlentor mit der Entwicklung im Bereich Querdeich sichergestellt. Zur Durchführung des Zielabweichungsverfahrens war eine Erklärung der Edeka Handelsgesellschaft Nord für den Verzicht der Baurechte am Alt-Standort am Develangring erforderlich.

Ferner sollten Haftungsrisiken für die Stadt Dannenberg (Elbe) als Trägerin der Bauleitplanung gegenüber den übrigen Akteuren weitgehend beschränkt werden.

 

Beide Verträge wurden mit einer Laufzeit von zunächst 3 Jahren geschlossen. Änderungen zu diesen Verträgen bedürfen der Schriftform.

 

Das Zielabweichungsverfahren zur Erweiterung und Verlagerung des Edekamarktes vom Develangring in den Bereich Querdeich wurde mit Bescheid vom 16.02.2018 positiv beendet. Der Bauantrag für den Bereich Mühlentor wurde gestellt.

Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Querdeich- 6. Änderung ist fortgeschritten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist für Februar geplant (siehe Beschlussvorlage 30/0038/2019)

 

Da die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, sollen die Verträge mit der vorliegenden Vereinbarung konkretisiert und verlängert werden.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

a)      Die in der Anlage I zur Vorlage beigefügte Vereinbarung zur Fortschreibung des städtebaulichen Vertrages vom 26.04.16 zwischen der Stadt, der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG und dem Vorhabenträger terraPlan GmbH wird geschlossen.

b)      Die in der Anlage II zur Vorlage beigefügte Vereinbarung zur Fortschreibung des städtebaulichen Vertrages vom 26.04.2016 zwischen der Stadt, der Edeka Handelsgesellschaft Nord, der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG und dem Vorhabenträger terraPlan GmbH wird geschlossen.