Sitzung: 04.02.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0037/2019
Sachstandsbericht
zu den TOPen 5 bis 8:
StD Meyer bittet Herrn Hennigs um einen gesamten Sachstandbericht für die
Behandlung der Tagesordnungspunkte 5 bis 8.
Herr Hennigs stellt die Herren Dr. Mühlemann, Schaffer, Wichmann und
Engler vor. Er erläutert, dass im Bereich Mühlentor nur für das DRK-Objekt
Mühlentor 7 noch kein Vertrag geschlossen worden ist, die Verhandlungen mit dem
DRK aber laufen und das DRK der städtebaulichen Entwicklung der Stadt nicht im
Wege stehen will. Das DRK-Objekt ist Bestandteil der geplanten „großen
Variante“ und Bestandteil des eingereichten Bauantrages. Ein Zeitraum für den
Abriss kann noch nicht vorhergesagt werden, weil für eine Bewohnerin noch keine
Lösung gefunden worden ist. Die Abrissarbeiten sollen möglichst im Frühjahr
2019 beginnen. Mit dem Sparkassenvorstand ist besprochen, dass das
Parkplatzkonzept umgesetzt werden kann, sobald alle Verträge geschlossen sind.
Es ist ein Kurzzeitparkplatz geplant. Herr Hennigs zeigt den Lageplan und die
Gebäudeansicht des Planungskonzeptes an der Leinwand und erklärt, dass der
Bauantrag vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden ist.
Potenzielle Mieter sind eine Textil- und eine Drogeriefirma. Zwei Firmen sind
in der Zwischenzeit insolvent. Im Obergeschoss und im Dachgeschoss ist
Wohnnutzung geplant.
Dr. Mühlemann stellt an der Leinwand das Planungskonzept Mühlentor anhand
des Lageplanes und der Grundrisszeichnungen für das Erdgeschoss, das
Obergeschoss und das Dachgeschoss aus dem Bauantrag vor. Im Obergeschoss und im
Dachgeschoss sind überwiegend 3-Zimmer-Wohnungen geplant.
Hinsichtlich der Baufläche Querdeich erläutert Herr Hennigs, dass die
Verfügbarkeit der Grundstücke sichergestellt ist, bis auf ein Flurstück im
Norden des Querdeichgebietes und zeigt dieses Flurstück. Er zeigt an der
Leinwand anhand der Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes die verfügbaren
Grundstücke und die geplanten Nutzungen. Hinsichtlich der Ausgleichsflächen am
Thielenburger See erläutert er, dass ein Amphibienteich noch nachmodelliert
werden muss. Er erläutert an der Leinwand den Projektentwicklungsplan für den
Parkplatz und für die Erschließungsanlagen.
Dr. Mühlemann zeigt an der Leinwand das Planungskonzept für den neuen
EDEKA-Markt.
Herr Böhme erläutert, dass das Zufahrtkonzept von der B 216 gegenüber der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren geändert worden ist.
Im Zufahrtbereich ist kein Verkehrsknoten mit Zufahrt zum Gotenweg und
Abbiegespuren mehr geplant. Der Zufahrtsbereich bleibt nunmehr unverändert. Im
Bebauungsplankonzept sind Fußwege zum Parkplatz Lauben und zum Lindenweg
geplant. Er zeigt das Grünflächenkonzept, u.a. ist entlang der B 216 ist eine
Lindenreihe geplant. Es sind Lärmschutzfestsetzungen aufgenommen worden,
nachdem ein Lärmschutzgutachten erstellt worden ist.
Auf die Frage von Rh Herzog, ob das Bebauungsplankonzept hinsichtlich der
Verkehrsanbindung rechtssicher ist obwohl ein Flurstück, dass zur Anbindung an
den Lindenweg erforderlich ist, nicht angekauft werden kann antwortet Herrn
Böhme, dass drei Fußwegeverbindungen Richtung Mühlentor gegeben sind und die
Fußwegeverbindungen bei dem Konzept Mühlentor / Querdeich wichtiger sind als
die Straßenanbindung zum Lindenweg.
Rh Herzog bittet zu Protokoll zu nehmen, dass die Fußwegeverbindungen
planungsrechtlich ausreichend sind, auch wenn keine Kfz-Anbindung zum Lindenweg
möglich ist.
Herr Böhme erläutert an der Leinwand das Planungs- und Maßnahmenkonzept
am Thielenburger See, dass dem Ausgleich und der Artenvielfalt für die
Eingriffe im Bebauungsplangebiet dient. Der südlich Teich wird noch tiefer
gelegt, um den Wasserstand zu halten.
Herr Hennigs erläutert, dass im Frühjahr eine umfangreiche Nistkastenaktion
geplant ist. Der Baum- und Strauchrückschnitt kann nach den Naturschutzgesetzen
nur bis zum 28.02. erfolgen. Baumwurzeln dürfen aus Artenschutzgründen aber
erst in der warmen Jahreszeit gerodet werden.
Rh Herzog verweist auf den § 2 des Städtebaulichen Vertrages und fragt,
ob die Amphibienumsiedlung trotz des trockenen Sommers erfolgreich war und von
Dr. Fischer abgenommen worden ist.
Herr Böhme erläutert, dass Dr. Fischer beteiligt worden ist und ein
Abnahmeprotokoll erstellt hat.
Damit ist belegt, dass der nördliche Teich angenommen worden ist und die
Maßnahme effizient ist. Für den südlichen Teich ist eine Vertiefung zur
besseren Haltung des Wasserstandes geplant. In den folgenden Jahren sind
Nachuntersuchungen und zusätzliche Laichverlegungen geplant.
Rh Krull bitte zu Protokoll zu geben, dass die gepflanzten Obstbäume nach
den gemachten Vorgaben einen stärkeren Stammdurchmesser haben sollten.
Herr Böhme und StD Meyer erklären, dass nach dem Städtebaulichen Vertrag
Pflanzmaßnahmen durchzuführen oder in Geld abzulösen sind.
Sachverhalt der Vorlage:
Am 24.06.2016 wurde
aus Anlass der geplanten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der Stadt
Dannenberg (Elbe) im Bereich Mühlentor/Querdeich über Aspekte einer Verlagerung
des Edeka SB Verbrauchermarktes am Develangring an einen neuen Markt-Standort
im Bereich „Querdeich“ ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt sowie der
Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG, dem Vorhabenträger
terraPlan GmbH und der Edeka Handelsgesellschaft Nord geschlossen.
Ebenfalls wurde ein
Vertrag über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Mühlentor/Querdeich“
zwischen der Stadt sowie der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH
& Co KG und dem Vorhabenträger terraPlan GmbH geschlossen.
Mit den Verträgen
wird die gleichzeitige Attraktivitätssteigerung des Bereiches Mühlentor mit der
Entwicklung im Bereich Querdeich sichergestellt. Zur Durchführung des
Zielabweichungsverfahrens war eine Erklärung der Edeka Handelsgesellschaft Nord
für den Verzicht der Baurechte am Alt-Standort am Develangring erforderlich.
Ferner sollten
Haftungsrisiken für die Stadt Dannenberg (Elbe) als Trägerin der Bauleitplanung
gegenüber den übrigen Akteuren weitgehend beschränkt werden.
Beide Verträge
wurden mit einer Laufzeit von zunächst 3 Jahren geschlossen. Änderungen zu
diesen Verträgen bedürfen der Schriftform.
Das
Zielabweichungsverfahren zur Erweiterung und Verlagerung des Edekamarktes vom
Develangring in den Bereich Querdeich wurde mit Bescheid vom 16.02.2018 positiv
beendet. Der Bauantrag für den Bereich Mühlentor wurde gestellt.
Das
Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Querdeich- 6. Änderung ist
fortgeschritten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist für
Februar geplant (siehe Beschlussvorlage 30/0038/2019)
Da die
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, sollen die
Verträge mit der vorliegenden Vereinbarung konkretisiert und verlängert werden.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die in der Anlage I zur Vorlage beigefügte
Vereinbarung zur Fortschreibung des städtebaulichen Vertrages vom 26.04.16
zwischen der Stadt, der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co
KG und dem Vorhabenträger terraPlan GmbH wird geschlossen.
b) Die in der Anlage II zur Vorlage beigefügte
Vereinbarung zur Fortschreibung des städtebaulichen Vertrages vom 26.04.2016
zwischen der Stadt, der Edeka Handelsgesellschaft Nord, der Projektgesellschaft
Mühlentor Dannenberg GmbH & Co KG und dem Vorhabenträger terraPlan GmbH
wird geschlossen.