Sitzung: 25.02.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 2/0052/2019
Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt.
Im Budget
Allgemeine Finanzen wurde im Haushaltsjahr 2018 ein Betrag in Höhe von
2.746.200 Euro bereitgestellt.
Durch höhere
Gewerbesteuererträge sind auch die Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage gestiegen,
hier sind 24.511,00 Euro höhere Aufwendungen entstanden. Durch Abschreibungen
auf das Finanzvermögen (Niederschlagung von nicht beitreibbaren Forderungen)
sind zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 3.167,00 Euro entstanden.
Einsparungen gibt es dagegen bei anderen Positionen (z.B. Zinsen).
Insgesamt sind
derzeit 26.082,09 Euro überplanmäßige Aufwendungen entstanden.
Durch die höheren
Erträge in 2018 sind in 2019 höheren Umlagen an Landkreis und Samtgemeinde zu
zahlen. Hierfür müssen nach der KomHKVO Rückstellungen gebildet werden
(46.532,46 Euro für die Kreisumlage und 40.715,90 Euro für die
Samtgemeindeumlage).
Dadurch werden die
überplanmäßigen Aufwendungen im Budget Allgemeine Finanzen 113.330,45 Euro
betragen, die durch entsprechende Mehrerträge gedeckt sind.
Auch wenn die
Bildung der Rückstellungen gesetzlich vorgeschrieben ist, ist vorab eine
Zustimmung durch den Rat erforderlich.
Auf Nachfrage von
Rh Dr. Jastram zu den ggf. künftigen Veränderungen von Steuereinnahmen und der
allgemeinen Wirtschaftslage für die Berechnung der Umlagen an die Samtgemeinde
und den Landkreis erläutert stellv. StDir Kern die Berechnungsmodalitäten der
Umlagen.
Der VAH hat den
nachfolgenden Beschluss am 11.02.2019 empfohlen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Den überplanmäßigen
Aufwendungen im Budget Allgemeine Finanzen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von
113.330,45 Euro wird zugestimmt.