Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt.

 

Im Budget Allgemeine Finanzen wurde im Haushaltsjahr 2018 ein Betrag in Höhe von 2.746.200 Euro bereitgestellt.

Durch höhere Gewerbesteuererträge sind auch die Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage gestiegen, hier sind 24.511,00 Euro höhere Aufwendungen entstanden. Durch Abschreibungen auf das Finanzvermögen (Niederschlagung von nicht beitreibbaren Forderungen) sind zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 3.167,00 Euro entstanden. Einsparungen gibt es dagegen bei anderen Positionen (z.B. Zinsen).

Insgesamt sind derzeit 26.082,09 Euro überplanmäßige Aufwendungen entstanden.

Durch die höheren Erträge in 2018 sind in 2019 höheren Umlagen an Landkreis und Samtgemeinde zu zahlen. Hierfür müssen nach der KomHKVO Rückstellungen gebildet werden (46.532,46 Euro für die Kreisumlage und 40.715,90 Euro für die Samtgemeindeumlage).

Dadurch werden die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget Allgemeine Finanzen 113.330,45 Euro betragen, die durch entsprechende Mehrerträge gedeckt sind.

Auch wenn die Bildung der Rückstellungen gesetzlich vorgeschrieben ist, ist vorab eine Zustimmung durch den Rat erforderlich.

 

Auf Nachfrage von Rh Dr. Jastram zu den ggf. künftigen Veränderungen von Steuereinnahmen und der allgemeinen Wirtschaftslage für die Berechnung der Umlagen an die Samtgemeinde und den Landkreis erläutert stellv. StDir Kern die Berechnungsmodalitäten der Umlagen.

 

Der VAH hat den nachfolgenden Beschluss am 11.02.2019 empfohlen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Den überplanmäßigen Aufwendungen im Budget Allgemeine Finanzen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 113.330,45 Euro wird zugestimmt.