Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie der Stadt Hitzacker (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NKomVG sind dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) die Beträge, der Verwendungszweck, sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.
Diese sind in der Anlage der Vorlage für das Jahr 2018 aufgeführt.

 

Bgm Mertins führt aus, dass er sich im Namen des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) recht herzlich bei allen Spendern bedanken möchte.