Sachverhalt:
Aufgrund der
Richtlinie der Stadt Hitzacker (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NKomVG sind dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) die Beträge, der
Verwendungszweck, sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.
Diese sind in der Anlage der Vorlage für das Jahr 2018 aufgeführt.
Bgm Mertins führt
aus, dass er sich im Namen des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) recht herzlich
bei allen Spendern bedanken möchte.