Sitzung: 25.02.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 2/0015/2019
StDir Meyer verlässt den Sitzungsraum.
Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt.
Der Jahresabschluss
2017 wurde am 08.05.2018 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 14.12.2018
erstellt. Zu den Prüfungsfeststellungen
ist die Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Es sind
2017 folgende überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt entstanden:
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine
Anlagen der Vorlage:
- Rechenschaftsbericht
2017
- Prüfbericht
2017
- Stellungnahme
des Stadtdirektors zum Prüfbericht 2017
Der VAH hat den
nachfolgenden Beschluss am 11.02.2019 empfohlen.
Rh Dr. Jastram
weist auf die genannte Rechnungsabgrenzung zur Stellungnahme des Stadtdirektors
(Anlage III der Vorlage) hin. Dort ist im letzten Satz zu Pkt. 4.3. die Stadt Dannenberg (Elbe) genannt. Stellv.
StDir Kern erklärt, dass dies ein Schreibfehler ist und berichtigt wird.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2017 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2017 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 108.151,60 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
verwendet. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 23.709,44
Euro wird in das Folgejahr vorgetragen,
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von
42.998,51 Euro wird zugestimmt.
StDir Meyer nimmt wieder an der Sitzung teil.