Herr Schulze erwähnt, dass nach Aussage des StDir’s dass eine mögliche Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige starke Ortsteilzentren“ erfolgen kann. Er möchte wissen, was das in Bezug auf die Anliegerbeiträge bedeuten könnte. Wäre dieses Programm vergleichbar mit dem „Zukunft Stadtgrün“, bei dem die Anlieger nicht beteiligt werden?

StDir Meyer erläutert, dass es sich bei dem Städtebauförderprogramm um ein klassisches Sanierungsprogramm handelt, an dem die Anlieger zu beteiligen sind. Zu prüfen ist hier aber, ob es zu Wertsteigerungen kommt. Ausgleichsbeträge sind zu erheben, ob und in welcher Höhe kann noch nicht abgeschätzt werden.

Herr Schulze schlussfolgert aus den Äußerungen und aus der heutigen Tagesordnung, dass sich Anlieger darauf einstellen müssen, dass in Zukunft mit der Zahlung von Ausgleichsbeträgen zu rechnen ist. Seiner Meinung nach ist eine weitere Sanierung gewollt, ansonsten würde die Stadt wohl kaum ca. 70.000 € für eine Voruntersuchung ausgeben wollen.

StDir Meyer entgegnet, dass das so nicht gesehen werden kann. Es geht zunächst um die vorbereitende Untersuchung. Diese ist auf der einen Seite gesetzlich vorgeschrieben, auf der anderen Seite werden hier bereits städtebauliche Missstände aufgedeckt. Der Rat der Stadt wird zu gegebener Zeit entscheiden, wie das Ergebnis dieser Voruntersuchung umgesetzt werden kann.

StDir Meyer erinnert an den Beginn der damaligen Stadtsanierung. Hier hat es ähnliche Diskussionen im Vorfeld gegeben. Mit Beginn der Maßnahmen sind seinerzeit für alle Beteiligten vernünftige vertragliche Regelungen getroffen und verträgliche Zahlungsbedingungen gefunden worden.

StDir Meyer bittet, die Voruntersuchungen als Chance zu sehen. Im Rahmen der Voruntersuchungen wird es auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, Er bittet hier um rege Teilnahme.

Herr Schulze erinnert an die Diskussion in der entsprechenden Fachausschusssitzung im Zuge derer empfohlen worden ist, die Betrachtung der Straßenkörper Mühlentor, Lange Straße, Münzstraße, Marktplatz und Marschtorstraße auszuschließen. Er fragt an, ob der Verwaltungsausschuss dieser Empfehlung gefolgt ist. Bleibt es bei dem Versprechen, die Anlieger bei einer möglichen Sanierung der Straßen nicht zu belasten?

StDir Meyer teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss diesen Passus wieder gestrichen hat. Im Rahmen der Voruntersuchungen sind zunächst alle Bereiche zu untersuchen. Im Rahmen einer Sanierung fallen insofern keine Anliegerbeiträge an, die Kosten sind über Ausgleichsbeträge abzurechnen. Im Zuge der Festlegung eines Sanierungsgebietes können möglicherweise Abgrenzungen erfolgen.

Herr Schulze führt die Diskussion an, die bereits im Zuge einer möglichen Neupflasterung der Langen Straße und eines Umbaus der Marschtorstraße geführt worden sind. Dazu fragt er weiter an, ob es seitens der politischen Gremien beabsichtigt ist, derartige Maßnahmen zurückzustellen, bis die vorbereitenden Untersuchungen, in dessen Rahmen sich auch die Öffentlichkeit beteiligen und äußern kann, abgeschlossen sind. Er bittet hier um Stellungnahmen aus den Fraktionen.

StDir Meyer empfiehlt seitens der Verwaltung in einem solchen Fall die Zurückstellung von Maßnahmen, die mit Anliegerbeiträgen verbunden sein könnten. Sollten möglicherweise Umbaumaßnahmen bereits durchgeführt werden sollen, so ist dieses selbstverständlich mit entsprechenden politischen Mehrheiten möglich.

 

Rh Zuther erläutert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie es für nicht vertretbar halten, das Pflaster in der Langen Straße für viel Geld zu erneuern, dennoch müssen Maßnahmen zur Verbesserung einer behindertengerechten Nutzung ergriffen werden. Dieses sei aber mit gezielten Einzelmaßnahmen machbar. Für die angestrebte vorbereitende Untersuchung sind 3 Schwerpunkte herausgearbeitet worden, die es gilt dabei zu fokussieren. Diese sind Wohnraumsanierung, Barrierefreiheit und Energetik.

 

Rh Siemke warnt davor, die Angelegenheiten zu vermischen. Unabhängig von einer möglichen Stadtsanierung gibt es seitens der politischen Gremien Maßnahmen, die bereits in Planung sind. So ist einstimmig der Verkehrsentwicklungsplan aufgestellt und beschlossen worden. Einzelne Maßnahmen hieraus sind zum Beispiel die Verkehrsführung für den Fahrradverkehr. Hier müssen nicht nur Unfallschwerpunkte beseitigt werden, sondern es müssen Anpassungen an das erhöhte Radfahraufkommen vorgenommen werden. Derzeit sind noch keine Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht worden, da auch hier nach verträglichen Lösungen für alle Beteiligten gesucht wird. Dennoch erinnert er nochmals daran, dass es Ziel des Rates ist, den Verkehrsentwicklungsplan unter der Berücksichtigung des Anliegens der Bürger entsprechend umzusetzen.

 

Rh Fathmann merkt für die Fraktion Bürgerliste an, dass sie sich gegen eine Neupflasterung der Langen Straße ausgesprochen haben. Dieses Ansinnen sei aus finanzieller Sicht weder gegenüber den Anliegern noch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten, die durch die Zahlung ihrer Steuern dieses mitfinanzieren müssten. Die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes werde mitgetragen, jedoch einzelne Maßnahmen gilt es gesondert zu betrachten. Der Verkehrsentwicklungsplan kann im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden, jedoch nicht um jeden Preis.

 

Stellv. SgBgm Hanke erklärt im Namen der UWG, dass auch diese den Austausch des Pflasters ablehnt. Begründet wird dieses unter anderem mit der Historie der Stadt, in die kein Betonsteinpflaster passt. Seiner Meinung nach lässt sich die Innenstadt gut befahren und für den Radverkehr der Schüler gibt es Alternativen über andere Wege.

 

Rh Herzog weist nochmal auf die Fragestellung aus der Einwohnerfragestunde hin. Es wurde angefragt, ob ein Aufschieben geplanter Maßnahmen bis zur Vorlage des Untersuchungsergebnisses denkbar wäre. Die SOLi-Fraktion lehnt eine Sanierung und damit auch die Beauftragung einer Voruntersuchung generell ab. Begründet wird dieses mit der finanziellen Überforderung für die Stadt Dannenberg (Elbe). Dennoch werde befürwortet, einzelne Maßnahmen zur besseren Mobilität durchzuführen, die unumgänglich sind. Dazu gehört in erster Linie auch die Befahrbarkeit der Langen Straße. Eine Barrierefreiheit liegt seiner Meinung nach hier absolut nicht vor. Es ist festgestellt worden, dass für entsprechende Maßnahmen keine Anliegerbeiträge fällig werden. Eine Prüfung hinsichtlich von derartigen Maßnahmen in einem Teilstück der Marschtorstraße laufen noch.

Die SOLi spricht sich dafür aus, die Verbesserung des Radverkehrs, wie im Verkehrsentwicklungsplan festgeschrieben, voranzutreiben.