Sitzung: 20.12.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Herr Schulze erwähnt, dass
nach Aussage des StDir’s dass eine mögliche Aufnahme in das
Städtebauförderprogramm „Lebendige starke Ortsteilzentren“ erfolgen kann. Er
möchte wissen, was das in Bezug auf die Anliegerbeiträge bedeuten könnte. Wäre
dieses Programm vergleichbar mit dem „Zukunft Stadtgrün“, bei dem die Anlieger
nicht beteiligt werden?
StDir Meyer erläutert, dass
es sich bei dem Städtebauförderprogramm um ein klassisches Sanierungsprogramm
handelt, an dem die Anlieger zu beteiligen sind. Zu prüfen ist hier aber, ob es
zu Wertsteigerungen kommt. Ausgleichsbeträge sind zu erheben, ob und in welcher
Höhe kann noch nicht abgeschätzt werden.
Herr Schulze schlussfolgert
aus den Äußerungen und aus der heutigen Tagesordnung, dass sich Anlieger darauf
einstellen müssen, dass in Zukunft mit der Zahlung von Ausgleichsbeträgen zu
rechnen ist. Seiner Meinung nach ist eine weitere Sanierung gewollt, ansonsten
würde die Stadt wohl kaum ca. 70.000 € für eine Voruntersuchung ausgeben
wollen.
StDir Meyer entgegnet, dass
das so nicht gesehen werden kann. Es geht zunächst um die vorbereitende
Untersuchung. Diese ist auf der einen Seite gesetzlich vorgeschrieben, auf der
anderen Seite werden hier bereits städtebauliche Missstände aufgedeckt. Der Rat
der Stadt wird zu gegebener Zeit entscheiden, wie das Ergebnis dieser
Voruntersuchung umgesetzt werden kann.
StDir Meyer erinnert an den
Beginn der damaligen Stadtsanierung. Hier hat es ähnliche Diskussionen im
Vorfeld gegeben. Mit Beginn der Maßnahmen sind seinerzeit für alle Beteiligten
vernünftige vertragliche Regelungen getroffen und verträgliche
Zahlungsbedingungen gefunden worden.
StDir Meyer bittet, die
Voruntersuchungen als Chance zu sehen. Im Rahmen der Voruntersuchungen wird es
auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, Er bittet hier um rege Teilnahme.
Herr Schulze erinnert an
die Diskussion in der entsprechenden Fachausschusssitzung im Zuge derer
empfohlen worden ist, die Betrachtung der Straßenkörper Mühlentor, Lange
Straße, Münzstraße, Marktplatz und Marschtorstraße auszuschließen. Er fragt an,
ob der Verwaltungsausschuss dieser Empfehlung gefolgt ist. Bleibt es bei dem
Versprechen, die Anlieger bei einer möglichen Sanierung der Straßen nicht zu
belasten?
StDir Meyer teilt mit, dass
der Verwaltungsausschuss diesen Passus wieder gestrichen hat. Im Rahmen der
Voruntersuchungen sind zunächst alle Bereiche zu untersuchen. Im Rahmen einer
Sanierung fallen insofern keine Anliegerbeiträge an, die Kosten sind über
Ausgleichsbeträge abzurechnen. Im Zuge der Festlegung eines Sanierungsgebietes
können möglicherweise Abgrenzungen erfolgen.
Herr Schulze führt die
Diskussion an, die bereits im Zuge einer möglichen Neupflasterung der Langen
Straße und eines Umbaus der Marschtorstraße geführt worden sind. Dazu fragt er
weiter an, ob es seitens der politischen Gremien beabsichtigt ist, derartige
Maßnahmen zurückzustellen, bis die vorbereitenden Untersuchungen, in dessen
Rahmen sich auch die Öffentlichkeit beteiligen und äußern kann, abgeschlossen
sind. Er bittet hier um Stellungnahmen aus den Fraktionen.
StDir Meyer empfiehlt
seitens der Verwaltung in einem solchen Fall die Zurückstellung von Maßnahmen,
die mit Anliegerbeiträgen verbunden sein könnten. Sollten möglicherweise
Umbaumaßnahmen bereits durchgeführt werden sollen, so ist dieses
selbstverständlich mit entsprechenden politischen Mehrheiten möglich.
Rh Zuther erläutert für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie es für nicht vertretbar halten, das
Pflaster in der Langen Straße für viel Geld zu erneuern, dennoch müssen
Maßnahmen zur Verbesserung einer behindertengerechten Nutzung ergriffen werden.
Dieses sei aber mit gezielten Einzelmaßnahmen machbar. Für die angestrebte
vorbereitende Untersuchung sind 3 Schwerpunkte herausgearbeitet worden, die es
gilt dabei zu fokussieren. Diese sind Wohnraumsanierung, Barrierefreiheit und
Energetik.
Rh Siemke warnt davor, die
Angelegenheiten zu vermischen. Unabhängig von einer möglichen Stadtsanierung
gibt es seitens der politischen Gremien Maßnahmen, die bereits in Planung sind.
So ist einstimmig der Verkehrsentwicklungsplan aufgestellt und beschlossen
worden. Einzelne Maßnahmen hieraus sind zum Beispiel die Verkehrsführung für
den Fahrradverkehr. Hier müssen nicht nur Unfallschwerpunkte beseitigt werden,
sondern es müssen Anpassungen an das erhöhte Radfahraufkommen vorgenommen
werden. Derzeit sind noch keine Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht worden, da
auch hier nach verträglichen Lösungen für alle Beteiligten gesucht wird.
Dennoch erinnert er nochmals daran, dass es Ziel des Rates ist, den
Verkehrsentwicklungsplan unter der Berücksichtigung des Anliegens der Bürger
entsprechend umzusetzen.
Rh Fathmann merkt für die
Fraktion Bürgerliste an, dass sie sich gegen eine Neupflasterung der Langen
Straße ausgesprochen haben. Dieses Ansinnen sei aus finanzieller Sicht weder
gegenüber den Anliegern noch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu
vertreten, die durch die Zahlung ihrer Steuern dieses mitfinanzieren müssten.
Die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes werde mitgetragen, jedoch
einzelne Maßnahmen gilt es gesondert zu betrachten. Der
Verkehrsentwicklungsplan kann im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden,
jedoch nicht um jeden Preis.
Stellv. SgBgm Hanke erklärt
im Namen der UWG, dass auch diese den Austausch des Pflasters ablehnt.
Begründet wird dieses unter anderem mit der Historie der Stadt, in die kein
Betonsteinpflaster passt. Seiner Meinung nach lässt sich die Innenstadt gut
befahren und für den Radverkehr der Schüler gibt es Alternativen über andere
Wege.
Rh Herzog weist nochmal auf
die Fragestellung aus der Einwohnerfragestunde hin. Es wurde angefragt, ob ein
Aufschieben geplanter Maßnahmen bis zur Vorlage des Untersuchungsergebnisses
denkbar wäre. Die SOLi-Fraktion lehnt eine Sanierung und damit auch die Beauftragung
einer Voruntersuchung generell ab. Begründet wird dieses mit der finanziellen
Überforderung für die Stadt Dannenberg (Elbe). Dennoch werde befürwortet,
einzelne Maßnahmen zur besseren Mobilität durchzuführen, die unumgänglich sind.
Dazu gehört in erster Linie auch die Befahrbarkeit der Langen Straße. Eine
Barrierefreiheit liegt seiner Meinung nach hier absolut nicht vor. Es ist
festgestellt worden, dass für entsprechende Maßnahmen keine Anliegerbeiträge
fällig werden. Eine Prüfung hinsichtlich von derartigen Maßnahmen in einem
Teilstück der Marschtorstraße laufen noch.
Die SOLi spricht sich dafür
aus, die Verbesserung des Radverkehrs, wie im Verkehrsentwicklungsplan
festgeschrieben, voranzutreiben.