Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm Mertins begrüßt Herrn Eike Weiss, der als neues Ratsmitglied nachfolgend verpflichtet wird.

 

Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Stadtdirektor förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.

 

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

 

StDir Meyer nimmt die Verpflichtung mit folgenden Wortlaut per Handschlag vor:

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Eike Weiss, wohnhaft in 29456 Hitzacker (Elbe), Am Langenberg 28A, 29456 Hitzacker (Elbe) seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“

 

 

Rh Weiss nimmt somit an der Sitzung teil, es nunmehr sind 15 Ratsmitglieder anwesend.