Sitzung: 25.02.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0846/2016/1/1
FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.9.2018 (VAH/X/20) wurde
beschlossen, in einem strukturierten Bieterverfahren die anliegenden Eigentümer
zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Daraufhin wurden 7 Anlieger zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bis zum gesetzten Termin (30.11.2018) hat sich lediglich ein Anlieger
geäußert und mitgeteilt, dass er das Grundstück nicht erwerben möchte, alle
anderen haben kein Angebot abgegeben.
Die Erstinteressentin teile telefonisch mit, dass Sie Ihr Angebot in Höhe
von 15.000,00 € pauschal aufrecht erhalte.
Der VAH hat in seiner Sitzung am 11.02.2019 einen Zusatz in den
Beschlussvorschlag als nachfolgend
geänderten Beschluss empfohlen:
Zusatz: Sollte das Grundstück innerhalb von 15 Jahren durch
eine durch die heutige Käuferin veranlasste Änderung des Bebauungsplanes zu
Bauland werden, so ist eine Kaufpreisnachzahlung zu dem dann gültigen
Bodenrichtwert fällig.
Rh Flindt fragt, wie es
sich mit der vorhandenen Hausanschlusseinrichtung der EVE verhält.
FBL Hesebeck sagt Klärung
zu.
Anmerkung der Verwaltung: Die
Hausanschlusseinrichtung wird von der Käuferin übernommen; dies wird
vertraglich gesichert. Der Zusatz wird nachstehend in die Beschlussformulierung
aufgenommen.
Der Rat der Stadt Hitzacker
(Elbe) fasst den nachfolgenden geänderten
Beschluss:
Der ehemalige
Sportplatz in Tießau (Gesamtgröße 8.346 m²), Flur 2, Flurstück 84/9 wird
teilweise (siehe Lageplan als Anlage zur Vorlage) an die nördlich angrenzende
Grundstückseigentümerin zum Pauschalpreis von 15.000,-- € verkauft. Zugunsten des
Flurstückes 84/6 der Flur 2 wird ein Wegerecht eingetragen.
Die Vermessungskosten, sowie alle anderen mit dem Vertrag verbundenen Kosten
trägt die Käuferin.
Sollte das Grundstück innerhalb von 15 Jahren durch
eine durch die heutige Käuferin veranlasste Änderung des Bebauungsplanes zu
Bauland werden, so ist eine Kaufpreisnachzahlung zu dem dann gültigen
Bodenrichtwert fällig.
Die Übernahme der vorhandenen
Hausanschlusseinrichtung der EVE wird von der Käuferin übernommen und
vertraglich gesichert.