Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.9.2018 (VAH/X/20) wurde beschlossen, in einem strukturierten Bieterverfahren die anliegenden Eigentümer zur Angebotsabgabe aufzufordern.

 

Daraufhin wurden 7 Anlieger zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

Bis zum gesetzten Termin (30.11.2018) hat sich lediglich ein Anlieger geäußert und mitgeteilt, dass er das Grundstück nicht erwerben möchte, alle anderen haben kein Angebot abgegeben.

 

Die Erstinteressentin teile telefonisch mit, dass Sie Ihr Angebot in Höhe von 15.000,00 € pauschal aufrecht erhalte.

 

Der VAH hat in seiner Sitzung am 11.02.2019 einen Zusatz in den Beschlussvorschlag als  nachfolgend geänderten Beschluss empfohlen:

Zusatz: Sollte das Grundstück innerhalb von 15 Jahren durch eine durch die heutige Käuferin veranlasste Änderung des Bebauungsplanes zu Bauland werden, so ist eine Kaufpreisnachzahlung zu dem dann gültigen Bodenrichtwert fällig.

 

Rh Flindt fragt, wie es sich mit der vorhandenen Hausanschlusseinrichtung der EVE verhält.

FBL Hesebeck sagt Klärung zu.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die Hausanschlusseinrichtung wird von der Käuferin übernommen; dies wird vertraglich gesichert. Der Zusatz wird nachstehend in die Beschlussformulierung aufgenommen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst den nachfolgenden geänderten

 

 

 


Beschluss:

 

Der ehemalige Sportplatz in Tießau (Gesamtgröße 8.346 m²), Flur 2, Flurstück 84/9 wird teilweise (siehe Lageplan als Anlage zur Vorlage) an die nördlich angrenzende Grundstückseigentümerin zum Pauschalpreis von 15.000,-- € verkauft. Zugunsten des Flurstückes 84/6 der Flur 2 wird ein Wegerecht eingetragen.
Die Vermessungskosten, sowie alle anderen mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Käuferin.

 

Sollte das Grundstück innerhalb von 15 Jahren durch eine durch die heutige Käuferin veranlasste Änderung des Bebauungsplanes zu Bauland werden, so ist eine Kaufpreisnachzahlung zu dem dann gültigen Bodenrichtwert fällig.

 

Die Übernahme der vorhandenen Hausanschlusseinrichtung der EVE wird von der Käuferin übernommen und vertraglich gesichert.