Bgm Schulz berichtet, dass sich die meisten Anwohner einsichtig zeigen, einige aber auch mit der Einleitung rechtlicher Schritte drohen. Es ist beabsichtigt, die Angelegenheit mit diesen Anliegern noch einmal im Beisein eines Vertreters des „Bauamtes“ der Samtgemeinde vor Ort zu besprechen. Es herrscht Einvernehmen, die Reparaturmaßnahmen auf jeden Fall durchzuführen und über die Kostenerstattung der Anwohner letztlich auch eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.