Sitzung: 20.12.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 30/0464/2018
Das Vereinfachte
Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I ist so weit voran geschritten, dass
die Plangenehmigung nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erfolgt ist.
Mit der Umsetzung
der im Plan festgeschriebenen Maßnahme kann begonnen werden.
Im Laufe der
Verfahrenszeit haben sich die Kosten für den Brückenneubau in Bückau so weit
erhöht, dass der Eigenanteil an den Verfahrenskosten, der von der Stadt
Dannenberg (Elbe) zu tragen ist, um 125.000,00 € auf 350.000,00 € gestiegen
ist. Kosten in gleicher Höhe (350.000,00 €) sind vom Jeetzeldeichverband zu
tragen.
Für das
Flurbereinigungsverfahren sind bis zum jetzigen Planungsstand Kosten in Höhe
von ca.
150.000,00 €
angefallen. Von der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden bisher 12.500,00 €
Eigenanteil vom gesamten Eigenanteil in Höhe von 350.00000 € angefordert.
Herr Hesebeck trägt
den Sachverhalt umfassend vor. In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am
29.11.2018 erfolgten vom ArL Lüneburg, Herrn Dr. Riesner, umfangreiche weitere
Ausführungen.
Auf die
Niederschrift des UBD/X/10 vom 29.11.2018 wird hierzu verwiesen.
Herr Hesebeck
erläutert weiterhin, dass Fachausschuss (UBD) und Verwaltungsausschuss
einstimmige Empfehlungen abgegeben haben.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) schließt sich diesen Empfehlungen an und fasst folgenden
Beschluss:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) beteiligt sich an dem Eigenanteil des
Flurbereinigungsverfahrens Jeetzelbrücken I mit den auf sie entfallenden
Kosten, höchstens jedoch mit 350.000 €.