Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I ist so weit voran geschritten, dass die Plangenehmigung nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erfolgt ist. 

Mit der Umsetzung der im Plan festgeschriebenen Maßnahme kann begonnen werden.

 

Im Laufe der Verfahrenszeit haben sich die Kosten für den Brückenneubau in Bückau so weit erhöht, dass der Eigenanteil an den Verfahrenskosten, der von der Stadt Dannenberg (Elbe) zu tragen ist, um 125.000,00 € auf 350.000,00 € gestiegen ist. Kosten in gleicher Höhe (350.000,00 €) sind vom Jeetzeldeichverband zu tragen.

 

Für das Flurbereinigungsverfahren sind bis zum jetzigen Planungsstand Kosten in Höhe von ca.

150.000,00 € angefallen. Von der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden bisher 12.500,00 € Eigenanteil vom gesamten Eigenanteil in Höhe von 350.00000 € angefordert.

 

Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt umfassend vor. In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 29.11.2018 erfolgten vom ArL Lüneburg, Herrn Dr. Riesner, umfangreiche weitere Ausführungen.

Auf die Niederschrift des UBD/X/10 vom 29.11.2018 wird hierzu verwiesen.

 

Herr Hesebeck erläutert weiterhin, dass Fachausschuss (UBD) und Verwaltungsausschuss einstimmige Empfehlungen abgegeben haben.

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) schließt sich diesen Empfehlungen an und fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) beteiligt sich an dem Eigenanteil des Flurbereinigungsverfahrens Jeetzelbrücken I mit den auf sie entfallenden Kosten, höchstens jedoch mit 350.000 €.