Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Der Inhaber des ansässigen Betriebes hat die Änderung des Bebauungsplanes St. Georg beantragt. Diese ist zur Erweiterung des Betriebes erforderlich. Geplant sind die Erweiterung der Werkstatt, die Errichtung eines Reifenlagers, sowie weitere Park- und Ausstellungsflächen. Eine Zu- und Umfahrt vor allem zur Anlieferung mit LKW soll ebenfalls errichtet werden (siehe Anlage I zur Vorlage).

Derzeit sind auf den Flurstücken Mischgebietsflächen sowie umfangreiche Kompensationsmaßnahmen (Obstwiese, Biotopschutz, Hecke) festgesetzt. Für die Erweiterung ist die Überplanung des gesamten Bereiches erforderlich. Festgesetzt werden könnte ein Sondergebiet Kfz.

 

Der Antragsteller ist Eigentümer der Flurstücke 15/10, 15/15, 15/16, und 25/6, Flur 4, Gemarkung Dannenberg. Um eine sinnvolle Ausnutzung der Flächen zu gewährleisten, steht der Antragsteller in Grundstückskaufverhandlungen zum Flurstück 15/9 sowie 15/14.

Da auf den eigenen Grundstücken bzw. im Plangebiet ein vollständiger Ausgleich und Ersatz nicht möglich sein wird, muss der Eingriff größtenteils auf einer externen Ausgleichsfläche ausgeglichen werden.

 

Vorgesehen hierfür ist das Flurstück 7/17, Flur 4, Gemarkung Prisser. Das Flurstück ist bereits im Bebauungsplan Hermann-Löns-Straße Nord überplant. Für das nördliche Teilstück wird extensives Grünland festgesetzt. Im Verfahren soll geprüft werden, ob der Ausgleich für die hier vorgesehene Änderung auf dieser Fläche möglich ist, ggfs. muss ansonsten eine andere Fläche gefunden werden. Als Ersatzfläche steht dem Antragsteller eine Fläche in Teichlosen zur Verfügung.

Durch die Erweiterung der Werkstatt werden 2 Vollzeitstellen geschaffen, sowie ggfs. eine weitere Ausbildungsstelle.


Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan im Bereich der 28. sowie der 59. Änderung angepasst werden, der im Parallelverfahren geändert werden soll. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt den Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue vor.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt und berichtet, dass der Fachausschuss und der VA einstimmige Empfehlungen abgegeben haben. Dem schließt sich der Rat der Stadt (Elbe) an und fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet vorbehaltlich der Einigung zum Grunderwerb zum Flurstück 15/9, Flur 5 das Änderungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes St. Georg 5. Änderung ein.