Sitzung: 20.12.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5
Vorlage: 04/0478/2018
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat den
Antrag auf Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Bereich der
Innenstadt von Dannenberg (Elbe) gestellt. Dieser hat den unten aufgeführten
Beschlussvorschlag mit folgender Begründung zum Inhalt:
Die letzten Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ sind vor rund 20 Jahren abgeschlossen worden.
Die Sanierung ist in den Jahren 1984/85 begonnen worden. Die Anforderungen an
die Altstadt haben sich erheblich verändert. Dies gilt für die bestehende
Bausubstanz und auch für die verkehrliche Situation. Das Leben in der Altstadt
ist durch die erfolgreichen Marketingbemühungen stabil geblieben. Durch
veränderten Anforderungen an die baulichen Zuschnitte von Ladengeschäften sowie
teilweise leerstehender und sanierungsbedürftiger Gebäude besteht erheblicher
Handlungsbedarf. Auch die verkehrliche Situation im Bereich der Altstadt ist
durch die Überarbeitung des Verkehrsplanes anzupassen.
Beschlussvorschlag
der CDU-Fraktion:
a) Eine vorbereitende
Untersuchung für den Altstadtbereich von Dannenberg (Elbe) wird durchgeführt.
b) Nach Vorlage der
Ergebnisse beantragt die Stadt die Aufnahme in ein entsprechendes
Sanierungsprogramm.
c) Die Verwaltung
wird beauftragt, vorab entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.
Stellv.
Bgm Behning erläutert den Antrag. Die CDU-Fraktion sieht in einer möglichen
erneuten Stadtsanierung eine große Chance für die Stadt und ihre Bürger, für
Eigentümer und Gewerbetreibende und auch für Besucher der Stadt.
Er
stellt sich die Frage, wie Dannenberg in 10, 15 oder 20 Jahren aussieht, wenn
keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Er wirbt dafür, eine derartige
vorbereitende Untersuchung durchzuführen, um neue Erkenntnisse zu erhalten und
möglicherweise der Stadt neue Impulse zu geben.
Rh
Zuther bittet darum, die Empfehlung des VA zu verlesen und zur Abstimmung zu
stellen. Diese ist abweichend des Antrages mit Zusätzen formuliert.
Dies
wird bei Abstimmung zu diesem TOP vorgetragen, so StDir Meyer.
Rh
Herzog führt aus, dass derzeit im Bereich der Stadt sehr viele Projekte laufen,
die alle mit sehr hohen Kosten verbunden sind. Als Beispiel führt er die
Programme ISEK, IEK und Stadtgrün an und verweist auf den riesigen
Sanierungsstau im Bereich der Unterhaltung, insbesondere im Straßenbau. Dazu
kommt die Entwicklung und Ausarbeitung des Baugebietes Nebenstedt Ost. Zudem
weist er daraufhin, dass die Steuereinnahmen aus der noch boomenden Wirtschaft
sich in den kommenden Jahren in eine andere Richtung entwickeln könnten. Zwar
hält er eine Sanierung unter energetischen Gesichtspunkten für sinnvoll, aber
dafür gibt es spezielle Programme, die außerhalb der Sanierung genutzt werden
könnten. Die Barrierefreiheit ist ein weiteres großes Aufgabenfeld. Hier gibt
es zwischenzeitlich gesetzliche Vorgaben, die umgesetzt werden müssen. Dieses
Thema gilt es anzugehen und umzusetzen. Eine Sanierung durchzuführen ohne eine
entsprechende Mitfinanzierung der Anlieger wird es seiner Meinung nach nicht
geben. Wie hoch die Belastungen werden, kann nicht vorausgesagt werden.
Eine
Sanierung in Abschnitte festzulegen und dabei einige Straßenzüge auszuklammern,
um Anliegerbeiträge zu umgehen, wird seiner Meinung nach nicht möglich sein.
Die möglichen Fördermittel werden an Bedingungen geknüpft sein, vermutlich
unter anderem an die Festlegung von zusammenhängenden Gebieten.
Nach
Auffassung der SOLi können und müssen einzelne Maßnahmen durchgeführt werden,
gerne unter den Aspekten Energetik und Barrierefreiheit, diese sind jedoch
genau zu betrachten und mit Augenmaß durchzuführen.
Der
Einstieg in ein Sanierungsprogramm wird seitens der Fraktion abgelehnt.
Rh
Schwidder ist der Auffassung, dass nicht nur Teilaspekte berücksichtigt werden
können. Die SPD-Fraktion befürwortet die vorbereitende Untersuchung. Hiermit
kann aufgezeigt werden, wie eine mögliche Ausrichtung künftig gestaltet werden
kann. Die Angelegenheit des Pflasters in der Langen Straße sowie in der
Marschtorstraße sind gesondert zu betrachten und unabhängig von einer
Sanierungsmaßnahme für die Stadt. Er merkt an, dass seitens der SPD eine
Veränderung der jetzigen Lage angestrebt wird. Wenn dieses ohne Kosten für die
Anlieger machbar ist, wäre das eine positive Angelegenheit. Er gibt zu
bedenken, dass im Falle des Verzichts auf Anliegerbeiträgen es möglicherweise
keine Förderung von Bund oder Land gibt. Dies sei zunächst zu betrachten.
Er
wünscht sich eine sachliche Diskussion der Ergebnisse einer Voruntersuchung für
eine mögliche Sanierungsmaßnahme. Es können dann weitere Möglichkeiten erörtert
werden.
Rh
Schmidtke verkündet für die UWG-Fraktion, dass diese sich gegen die
Durchführung einer erneuten Sanierungsmaßnahme ausspricht. Grund sind in erster
Linie die dafür aufzuwendenden Mittel. Es seien ausreichend Projekte in
Planung, die ebenfalls mit hohen Kosten belegt sind. Diese müssen zunächst
abgearbeitet werden, da schließt er sich der Meinung von Rh Herzog an.
Stellv.
Bgm Behning erwähnt, dass der Kostenaspekt immer eine Rolle spielt und genau zu
betrachten ist. Eine Sanierungsmaßnahme ist keine Angelegenheit, die in kurzer
Zeit zu erledigen ist. Hier werden sich auch die Gremien in späteren Jahren
noch mit beschäftigen müssen. Aber es stellt sich die Frage, was kostet eine
Sanierung in 10, 15 oder 20 Jahren. Wenn es keine Vorausschau in diese Sache
gibt, entsteht auch hier ein Sanierungsstau, der den nachfolgenden Generationen
noch teurer zu stehen bekommt.
Stellv.
Bgm Schultz sieht selbstverständlich auch die bereits in Planung stehenden
Projekte. Dennoch ist es jetzt an der Zeit neue Impulse herauszuarbeiten und
einen weiteren Schritt zu machen. Gerade im Bereich von alter Bausubstanzen ist
es unerlässlich, fortlaufend zu investieren. Wenn es dann gelingt,
entsprechende Förderungen zu nutzen, sind dieses positive Effekte. Die
Möglichkeiten gilt es auszuloten. Es geht hier zunächst um eine durchzuführende
Voruntersuchung, dessen Ergebnis zunächst abzuwarten ist. Ob es dann
Möglichkeiten gibt, in ein entsprechendes Programm aufgenommen zu werden, wird
sich dann zeigen. Kein Eigentümer wird gezwungen, tätig zu werden. In der
vorangegangenen Gremienberatung sind Schwerpunkte herausgearbeitet worden, die
in die Voruntersuchung einfließen sollten. Unter diesen Gesichtspunkten können
geeignete Maßnahmen eine Chance für die Zukunft sein.
Er
wirbt dafür, sich für die Untersuchung auszusprechen.
Stellv.
Bgm Hanke merkt an, dass es durchaus positiv zu bewerten ist, in die Zukunft zu
schauen, jedoch hält er eine mögliche Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht
für den richtigen Weg. Es fehle ihm an ausreichender Bürgerbeteiligung. Es
sollte zunächst abgefragt werden, wie die Interessenlage der Bürgerinnen und
Bürger hierzu ist. Er befürchtet, dass künftige Räte, die Stadtkasse und auch
die Bürger zu sehr belastet werden.
Stellv.
Bgm Behning weist nochmal daraufhin, dass die Stadt jetzt wirtschaftlich in der
Lage ist, eine Voruntersuchung durchzuführen. Im Rahmen dieser Untersuchungen
werden sehr wohl die Bürger mit einbezogen, es wird eine
Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Erst nach Vorliegen der
Untersuchungsergebnisse wird entschieden, ob die Stadt in ein
Sanierungsprogramm eintreten will und kann.
StDir
Meyer verliest zunächst die Empfehlung des VA.
Beschlussempfehlung
des Verwaltungsausschusses:
a) Eine vorbereitende
Untersuchung für den Altstadtbereich von Dannenberg (Elbe) wird durchgeführt.
Dabei werden Schwerpunkte zum Beispiel auf Wohnraumsanierung, Barrierefreiheit
und Energetik gelegt.
b) Nach Vorlage der
Ergebnisse beantragt die Stadt die Aufnahme in ein entsprechendes
Sanierungsprogramm.
c) Die Verwaltung
wird beauftragt, vorab entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.
Stellv.
Bgm Schultz bittet, die Empfehlung zu b) zu ergänzen um „…eines positiven
Ergebnisses…“. Damit sollte klargestellt werden, dass nicht eine automatische
Antragstellung nach Vorliegen eines Ergebnisses erfolgt, sondern, wenn das
Ergebnis positiv ist, über eine Aufnahme zunächst erneut beraten wird.
Bgm Voß
lässt über die Empfehlung des Verwaltungsausschusses mit der Ergänzung
abstimmen.
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Eine vorbereitende
Untersuchung für den Altstadtbereich von Dannenberg (Elbe) wird durchgeführt.
Dabei werden Schwerpunkte zum Beispiel auf Wohnraumsanierung, Barrierefreiheit
und Energetik gelegt.
b) Nach Vorlage eines
positiven Ergebnisses beantragt die Stadt die Aufnahme in ein entsprechendes
Sanierungsprogramm.
c) Die Verwaltung
wird beauftragt, vorab entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.