Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat den Antrag auf Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Bereich der Innenstadt von Dannenberg (Elbe) gestellt. Dieser hat den unten aufgeführten Beschlussvorschlag mit folgender Begründung zum Inhalt:

Die letzten Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ sind vor rund 20 Jahren abgeschlossen worden. Die Sanierung ist in den Jahren 1984/85 begonnen worden. Die Anforderungen an die Altstadt haben sich erheblich verändert. Dies gilt für die bestehende Bausubstanz und auch für die verkehrliche Situation. Das Leben in der Altstadt ist durch die erfolgreichen Marketingbemühungen stabil geblieben. Durch veränderten Anforderungen an die baulichen Zuschnitte von Ladengeschäften sowie teilweise leerstehender und sanierungsbedürftiger Gebäude besteht erheblicher Handlungsbedarf. Auch die verkehrliche Situation im Bereich der Altstadt ist durch die Überarbeitung des Verkehrsplanes anzupassen.

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:

a)    Eine vorbereitende Untersuchung für den Altstadtbereich von Dannenberg (Elbe) wird durchgeführt.

b)    Nach Vorlage der Ergebnisse beantragt die Stadt die Aufnahme in ein entsprechendes Sanierungsprogramm.

c)    Die Verwaltung wird beauftragt, vorab entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.

 

 

Stellv. Bgm Behning erläutert den Antrag. Die CDU-Fraktion sieht in einer möglichen erneuten Stadtsanierung eine große Chance für die Stadt und ihre Bürger, für Eigentümer und Gewerbetreibende und auch für Besucher der Stadt.

Er stellt sich die Frage, wie Dannenberg in 10, 15 oder 20 Jahren aussieht, wenn keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Er wirbt dafür, eine derartige vorbereitende Untersuchung durchzuführen, um neue Erkenntnisse zu erhalten und möglicherweise der Stadt neue Impulse zu geben.

 

Rh Zuther bittet darum, die Empfehlung des VA zu verlesen und zur Abstimmung zu stellen. Diese ist abweichend des Antrages mit Zusätzen formuliert.

Dies wird bei Abstimmung zu diesem TOP vorgetragen, so StDir Meyer.

 

Rh Herzog führt aus, dass derzeit im Bereich der Stadt sehr viele Projekte laufen, die alle mit sehr hohen Kosten verbunden sind. Als Beispiel führt er die Programme ISEK, IEK und Stadtgrün an und verweist auf den riesigen Sanierungsstau im Bereich der Unterhaltung, insbesondere im Straßenbau. Dazu kommt die Entwicklung und Ausarbeitung des Baugebietes Nebenstedt Ost. Zudem weist er daraufhin, dass die Steuereinnahmen aus der noch boomenden Wirtschaft sich in den kommenden Jahren in eine andere Richtung entwickeln könnten. Zwar hält er eine Sanierung unter energetischen Gesichtspunkten für sinnvoll, aber dafür gibt es spezielle Programme, die außerhalb der Sanierung genutzt werden könnten. Die Barrierefreiheit ist ein weiteres großes Aufgabenfeld. Hier gibt es zwischenzeitlich gesetzliche Vorgaben, die umgesetzt werden müssen. Dieses Thema gilt es anzugehen und umzusetzen. Eine Sanierung durchzuführen ohne eine entsprechende Mitfinanzierung der Anlieger wird es seiner Meinung nach nicht geben. Wie hoch die Belastungen werden, kann nicht vorausgesagt werden.

Eine Sanierung in Abschnitte festzulegen und dabei einige Straßenzüge auszuklammern, um Anliegerbeiträge zu umgehen, wird seiner Meinung nach nicht möglich sein. Die möglichen Fördermittel werden an Bedingungen geknüpft sein, vermutlich unter anderem an die Festlegung von zusammenhängenden Gebieten.

Nach Auffassung der SOLi können und müssen einzelne Maßnahmen durchgeführt werden, gerne unter den Aspekten Energetik und Barrierefreiheit, diese sind jedoch genau zu betrachten und mit Augenmaß durchzuführen.

Der Einstieg in ein Sanierungsprogramm wird seitens der Fraktion abgelehnt.

 

Rh Schwidder ist der Auffassung, dass nicht nur Teilaspekte berücksichtigt werden können. Die SPD-Fraktion befürwortet die vorbereitende Untersuchung. Hiermit kann aufgezeigt werden, wie eine mögliche Ausrichtung künftig gestaltet werden kann. Die Angelegenheit des Pflasters in der Langen Straße sowie in der Marschtorstraße sind gesondert zu betrachten und unabhängig von einer Sanierungsmaßnahme für die Stadt. Er merkt an, dass seitens der SPD eine Veränderung der jetzigen Lage angestrebt wird. Wenn dieses ohne Kosten für die Anlieger machbar ist, wäre das eine positive Angelegenheit. Er gibt zu bedenken, dass im Falle des Verzichts auf Anliegerbeiträgen es möglicherweise keine Förderung von Bund oder Land gibt. Dies sei zunächst zu betrachten.

Er wünscht sich eine sachliche Diskussion der Ergebnisse einer Voruntersuchung für eine mögliche Sanierungsmaßnahme. Es können dann weitere Möglichkeiten erörtert werden.

 

Rh Schmidtke verkündet für die UWG-Fraktion, dass diese sich gegen die Durchführung einer erneuten Sanierungsmaßnahme ausspricht. Grund sind in erster Linie die dafür aufzuwendenden Mittel. Es seien ausreichend Projekte in Planung, die ebenfalls mit hohen Kosten belegt sind. Diese müssen zunächst abgearbeitet werden, da schließt er sich der Meinung von Rh Herzog an.

 

Stellv. Bgm Behning erwähnt, dass der Kostenaspekt immer eine Rolle spielt und genau zu betrachten ist. Eine Sanierungsmaßnahme ist keine Angelegenheit, die in kurzer Zeit zu erledigen ist. Hier werden sich auch die Gremien in späteren Jahren noch mit beschäftigen müssen. Aber es stellt sich die Frage, was kostet eine Sanierung in 10, 15 oder 20 Jahren. Wenn es keine Vorausschau in diese Sache gibt, entsteht auch hier ein Sanierungsstau, der den nachfolgenden Generationen noch teurer zu stehen bekommt.

 

Stellv. Bgm Schultz sieht selbstverständlich auch die bereits in Planung stehenden Projekte. Dennoch ist es jetzt an der Zeit neue Impulse herauszuarbeiten und einen weiteren Schritt zu machen. Gerade im Bereich von alter Bausubstanzen ist es unerlässlich, fortlaufend zu investieren. Wenn es dann gelingt, entsprechende Förderungen zu nutzen, sind dieses positive Effekte. Die Möglichkeiten gilt es auszuloten. Es geht hier zunächst um eine durchzuführende Voruntersuchung, dessen Ergebnis zunächst abzuwarten ist. Ob es dann Möglichkeiten gibt, in ein entsprechendes Programm aufgenommen zu werden, wird sich dann zeigen. Kein Eigentümer wird gezwungen, tätig zu werden. In der vorangegangenen Gremienberatung sind Schwerpunkte herausgearbeitet worden, die in die Voruntersuchung einfließen sollten. Unter diesen Gesichtspunkten können geeignete Maßnahmen eine Chance für die Zukunft sein.

Er wirbt dafür, sich für die Untersuchung auszusprechen.

 

Stellv. Bgm Hanke merkt an, dass es durchaus positiv zu bewerten ist, in die Zukunft zu schauen, jedoch hält er eine mögliche Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für den richtigen Weg. Es fehle ihm an ausreichender Bürgerbeteiligung. Es sollte zunächst abgefragt werden, wie die Interessenlage der Bürgerinnen und Bürger hierzu ist. Er befürchtet, dass künftige Räte, die Stadtkasse und auch die Bürger zu sehr belastet werden.

 

Stellv. Bgm Behning weist nochmal daraufhin, dass die Stadt jetzt wirtschaftlich in der Lage ist, eine Voruntersuchung durchzuführen. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden sehr wohl die Bürger mit einbezogen, es wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird entschieden, ob die Stadt in ein Sanierungsprogramm eintreten will und kann.

 

StDir Meyer verliest zunächst die Empfehlung des VA.

Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses:

a)    Eine vorbereitende Untersuchung für den Altstadtbereich von Dannenberg (Elbe) wird durchgeführt. Dabei werden Schwerpunkte zum Beispiel auf Wohnraumsanierung, Barrierefreiheit und Energetik gelegt.

b)    Nach Vorlage der Ergebnisse beantragt die Stadt die Aufnahme in ein entsprechendes Sanierungsprogramm.

c)    Die Verwaltung wird beauftragt, vorab entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.

 

 

Stellv. Bgm Schultz bittet, die Empfehlung zu b) zu ergänzen um „…eines positiven Ergebnisses…“. Damit sollte klargestellt werden, dass nicht eine automatische Antragstellung nach Vorliegen eines Ergebnisses erfolgt, sondern, wenn das Ergebnis positiv ist, über eine Aufnahme zunächst erneut beraten wird.

 

Bgm Voß lässt über die Empfehlung des Verwaltungsausschusses mit der Ergänzung abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)    Eine vorbereitende Untersuchung für den Altstadtbereich von Dannenberg (Elbe) wird durchgeführt. Dabei werden Schwerpunkte zum Beispiel auf Wohnraumsanierung, Barrierefreiheit und Energetik gelegt.

b)    Nach Vorlage eines positiven Ergebnisses beantragt die Stadt die Aufnahme in ein entsprechendes Sanierungsprogramm.

c)    Die Verwaltung wird beauftragt, vorab entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.