Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Die vorgeschlagenen Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2019 und den Planungszeitraum 2020-2022 sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.

 

FDL Donnerstag erläutert die vorgeschlagenen Haushaltsansätze der einzelnen Kostenstellen.

Bei den Kinderspielplätzen kam es im Jahr 2018 zu Aufwendungen in Höhe von ca. 19.000 €. Darin verrechnet ist eine Rückstellung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 4.000 € für die Erneuerung des Fallschutzes. Der Ansatz bleibt in den Folgejahren bei 15.000 €.

Bei der Gemeindeentwicklung lag ein Antrag vor, den Ansatz für die Planungskosten um 6.000 € zu erhöhen. Ein konkretes Projekt liegt hierfür nicht vor. Außerdem ist der Ansatz für  Erstattungen von privaten Unternehmen mit 3.400 € aufgrund der Bauleitplanung Bahnhofsweg vorgesehen. In diesem Zuge berichtet FDL Donnerstag, dass ein weiterer Bauantrag der Firma Ceratizit vorliegt. Vor Ort soll eine Umstrukturierung der baulichen Maßnahme vorgenommen werden. Hierbei wird es zu einer Überbauung kommen, welche die Verschiebung der Baugrenze zur Folge hat. Dies wird zu Kosten in Höhe von ca. 3.000 € führen. Somit muss der Ansatz für die Planungskosten auf 12.400 € erhöht werden. Der stellv. AV Walter fragt an, ob es zur Umlage der Kosten auf den Bauherren kommt. FDL Donnerstag ergänzt, dass im letzten VA durch StDir Meyer berichtet wurde, dass die Mittel, die sonst im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages festgesetzt werden, dieses Mal aus anderen Mitteln refinanziert werden sollen. Die Firma Ceratizit sollte Mittel aus dem Ansatz der Wirtschaftsförderung erhalten. Diese Mittel sollen um die Kosten dieser Bauleitplanung verringert werden.

Rf Laudel-Voigt entgegnet, dass die 50.000 € weiter bestehen.

FDL Donnerstag ergänzt, dass in Hitzacker (Elbe) der Grundsatzbeschluss vorliegt, dass die Kosten für die Bauleitplanung durch den Verursacher erstattet werden. Dies geschieht im Rahmen einen Städtebaulichen Vertrages. Da keine Mittel aus der Wirtschaftsförderung für die Bauleitplanung zur Verfügung gestellt werden sollen, wird der Ansatz der Erstattung von privaten Unternehmen auf 6.400 € erhöht.

FDL Donnerstag erläutert die Kostenstelle Straßen, Wege, Plätze.

Die Umlage an die Samtgemeinde für die Straßenkontrollen in Höhe von 15.000 € muss hier ergänzt werden. Für die Unterhaltung der Straßen und Straßeneinrichtungen wird ein Ansatz von 325.000 € vorgeschlagen. Darin enthalten sind zu den normalen Unterhaltungsaufwendungen von 150.000 € der Rückbau des Klötzeturms in Höhe von 25.000 € sowie die Instandsetzung des Parkplatzes gegenüber vom VERDO für 150.000 €.

Rf Laudel-Voigt fragt nach, welche Arbeiten am VERDO-Parkplatz vorgenommen werden müssen.

FDL Donnerstag entgegnet, dass der Parkplatz aufgrund seiner jetzigen Beschaffenheit sanierungsbedürftig ist. Die Deckschicht müsste zunächst abgefräst werden und die vorhandenen Wurzelaufbrüche müssen beseitigt werden. Durch die Wurzelaufbrüche kam es bereits vereinzelt zu Unfällen. Des Weiteren muss die Parkplatzmarkierung erneuert werden.

Er erläutert, dass bereits einige Wurzelaufbrüche, zur Vermeidung von erneuten Unfällen, beseitigt wurden.

Rh Porip weist darauf hin, dass statt Verbundsteinen ein Gitterpflaster gewählt werden sollte. Dadurch kann das Niederschlagswasser besser versickern.

Der stellv. AV Walter hält eine vorherige Ortsbegehung für notwendig.

Rf Laudel-Voigt verweist darauf, dass der Parkplatz nur genutzt wird, wenn Veranstaltungen im VERDO stattfinden. Die anfallenden Kosten sind in Relation zu der Nutzung zu hoch. Sie stellt den Antrag die Unterhaltungsmaßnahme zu streichen.

FDL Donnerstag verweist noch einmal explizit auf die Wurzelaufbrüche. Die vorhandene Oberfläche des Parkplatzes ist schadhaft. Eine Alternative zu der Instandsetzung wäre der Bau eines neuen Parkplatzes, wie beim Parkplatz Bleichwiese. Unabhängig von der Nutzung ist es Fakt, dass der Parkplatz abgängig ist. Zudem weist er darauf hin, dass der Parkplatz sich im Kurgebiet befindet und ein für den Tourismus wichtiger Parkplatz ist.  

Des Weiteren ist der Parkplatz gewidmet und unterliegt somit der Unterhaltungspflicht der Stadt. Eine Reparatur nur teilweise durchzuführen ist aufgrund der Schäden nicht zielführend. Bei dem Einsetzen eines Gitterpflasters handelt es sich um eine Investition. Eine Sanierung ist im Vergleich zu einer Investition wirtschaftlicher.

Rh Flindt merkt in diesem Zuge an, zu prüfen, ob dort Stellplätze für Busse geschaffen werden können.

Der stellv. AV Walter merkt an, dass der Ansatz für den Ergebnishaushalt zu hoch ist. Er stellt den Antrag, die Maßnahme um ein Jahr, in das Jahr 2020, zu verschieben.

Auf den Hinweis von Rh Flindt eine Prioritätenliste zu erstellen, entgegnet FDL Donnerstag, dass eine entsprechende Prioritätenliste bereits existiert.

FDL Donnerstag erläutert, dass eine E-Mail des Kämmerers vorliegt, in der mitgeteilt wird, dass die Maßnahme des VERDO-Parkplatzes und die Sanierung des Hiddo-Stegs derzeit nicht finanzierbar sind.

FDL Donnerstag erläutert den Ansatz für den Rückbau des Klötzeturms. Der Turm ist aufgrund seiner Beschaffenheit nicht mehr nutzbar. Der Betrag von 25.000 € könnte als Rückstellung aus dem Gesamtbudget des Fachbereiches 3 gebunden werden.

Der Turm muss aufgrund der anstehenden Brut- und Setzzeit bis Ende März abgebaut werden. Dieser Maßnahme wird so zugestimmt.

Der Ansatz für die Unterhaltung der Straßen und Straßeneinrichtungen wird auf 175.000 € festgesetzt. Die Kosten für die Instandsetzung des VERDO-Parkplatzes werden in das Jahr 2020 übertragen.

Der stellv. AV Walter kritisiert, dass der Ansatz für die Unterhaltung der Brücken zu hoch ist. Er stellt den Antrag den Ansatz für die Folgejahre auf jeweils 50.000 € festzusetzen.

Auf Nachfrage von Rh Porip erläutert SB Gilberg, dass eine Instandsetzung unumgänglich ist. Es wurden bereits Verstärkungsmaßnahmen durchgeführt. Er betont jedoch, dass 50.000 € für eine Instandsetzung nicht ausreichend sind.

FDL Donnerstag erläutert die Kostenzusammensetzung. 10.000 € sind für die normalen Unterhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Reinigungsarbeiten, einzustellen. Die Kosten für die Sanierung des Hiddostegs belaufen sich auf 250.000 €. Er weist darauf hin, dass die Sanierung in den nächsten ein bis zwei Jahren durchgeführt werden muss, da die Brücke sonst gesperrt werden muss.

Rh Flindt weist darauf hin, dass Rh Schneeberg bereits angemerkt hat, die Höhe zu verändern und die Brücke in diesem Zuge behindertengerecht zu gestalten.   

Der stellv. AV Walter fragt an, ob es einen Unterschied macht, die Brücke jetzt zu sanieren oder bis zur Sperrung mit der Sanierung zu warten. Hierzu erläutert SB Gilberg, dass die Brücke der korrodierten Bewegung unterliegt. Der Zustand der Brücke wird also nicht auf dem jetzigen Stand bleiben, sondern sich weiter verschlechtern. Rf Laudel-Voigt fragt an, ob es sich bei der Umgestaltung zur behindertengerechten Brücke um einen Neubau handelt.

Rh Porip betont, dass eine Sanierung nicht finanzierbar ist. Er schlägt vor, zunächst ein neues Konzept über die Brückennutzung zu erörtern. Rf Laudel-Voigt ergänzt hierzu, Kriterien für die Neugestaltung der Brücke aufzustellen. Rh Flindt erläutert, dass die Beweglichkeit der Brücke, die vorher aufgrund des Hochwasserschutzes notwendig war, nun nicht mehr benötigt wird.

 

Auf Nachfrage des stellv. AV Walter erläutert FDL Donnerstag, dass die Drawehnertorbrücke bislang noch nicht saniert wurde. Die Sanierungsmaßnahmen beliefen sich bisher auf die Lampenköpfe und das Geländer.

Der stellv. AV Walter stellt den Antrag die Einzelmaßnahmen zu streichen und die allgemeinen Unterhaltungskosten von 10.000 € auf 50.000 € zu erhöhen. Es sollen die investiven Mittel genutzt werden.

 

Einstimmig empfohlen

Ja 5

 

FDL Donnerstag weist ausdrücklich darauf hin, dass für 2019 die Sanierung des Hiddostegs als Einzelmaßnahme gestrichen wird und eine Sperrung wissentlich in Kauf genommen wird.

 

Der Ansatz auf dem Sachkonto 424115 wird gemäß Antrag des stellv. AV Walter für die Anschaffung eines Hundekotbeutelspenders auf 300 € im Jahr 2019 erhöht.

 

Einstimmig empfohlen

Ja 4 Enthaltung 1

 

Rh Flindt weist darauf hin, dass sich durch die Einstellung der Stadtmitarbeiter die Sachkosten erhöht haben.

FDL Donnerstag ergänzt hierzu, dass der Ansatz für die Beschaffung von Gerätschaften, erhöht wurde. Des Weiteren erhöht sich der Ansatz für die Miete und die Entsorgung aufgrund des Containers der Stadtmitarbeiter.

Der Ansatz für die Kostenstelle Straßen, Wege, Plätze, Schilder bleibt bei 7.000 €.

 

In der Kostenstelle Straßenbeleuchtung wird der Ansatz für die Unterhaltungsaufwendungen auf 15.000 € erhöht. In 2018 kam es zu erhöhten Reparaturaufwendungen aufgrund von zerstörten Leitungswegen.

Rf Laudel-Voigt merkt an, dass die Beleuchtung auf dem VERDO-Parkplatz die ganze Nacht brennt. Dies führt zu erhöhten Stromkosten. Dazu erläutert FDL Donnerstag, dass aufgrund der Veranstaltungen die auch nach 23:00 Uhr stattfinden, die Beleuchtung auf Ganznacht geschaltet ist.
In diesem Zuge berichtet FDL Donnerstag, dass seit geraumer Zeit die Solarleuchte im Stichweg der Dannenberger Straße ohne Funktion ist. Im Jahre 2015 kam es auf Grundlage des Ratsbeschlusses in Hitzacker (Elbe) zur Sanierung der Straßenbeleuchtung. Die Straßenbeleuchtung wurde auf LED umgestellt. Hier stehen noch investive Mittel zur Verfügung aus denen in der Danneberger Straße zwei neue LED Leuchten aufgestellt werden. Eine Reparatur der Solarleuchte ist aufgrund der Häufigkeit der Schäden nicht vertretbar. Des Weiteren wird in dem Stichweg kein Winterdienst durchgeführt, bei geringer Beleuchtung stellt dies eine erhöhte Gefahr dar. Der Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.

Durch errichten dieser zwei LED-Leuchten ist die Maßnahme der Sanierung abgeschlossen.

 

Bei der Straßenreinigung kommt es zu Einsparungen von ca. 35.000 €. Der Ansatz für die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen wird auf 15.000 € herabgesetzt. Auf Nachfrage von Rf Laudel-Voigt erläutert FDL Donnerstag, dass die nicht verwendeten Mittel im Gesamtbudget des Fachbereichs 3 verrechnet werden. Der stellv. AV Walter fragt an, ob die Einsparungen aufgrund der Stadtmitarbeiter entstanden sind. Darauf erläutert FDL Donnerstag, dass an dieser Stelle zwar Einsparungen vorgenommen werden konnten, die Kosten aber an anderer Stelle wieder auftreten.

 

Bei den Kostenstellen Winterdienst, Fähre Hitzacker-Bitter und Kurpark bleiben die Ansätze unverändert.

Weinberg

Im Jahre 2018 wurden 20.000 € für das Freischneiden der Sichtfenster eingestellt. Nach erfolgter Ausschreibung lag ein Angebot für das Freischneiden von vier Sichtfenstern in Höhe von 5.000 € vor. Der dann noch ausstehende Betrag wird als Rückstellung in das Jahr 2019 übertragen und für einen Folgeauftrag zum Ausschneiden bis zum alten Kurhaus verwendet.

Der Ansatz für 2022 wird auf 15.000 € verringert.

 

Auf der Kostenstelle Wanderwege kam es zu Aufwendungen von ca. 4.000 €. Grund hierfür war die Sperrung des Wanderweges „Unterm Berg“, aufgrund der Sturmschäden und die tägliche Zerstörung der Absperrungen.

Für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens bei der Kostenstelle Seewiesen, kam es zu erhöhten Aufwendungen, da beim AZH ein Freischnitt stattgefunden hat.

 

Bei der Kostenstelle sonstige Grünanlagen wird der Ansatz auf dem Sachkonto Unterhaltung der bepflanzten Grünanlagen von 30.000 € auf 48.000 € erhöht. Die 18.000 € Mehraufwendungen beinhalten die Neubepflanzung des Grünstreifens am VERDO in Höhe von 10.000 € und die Umsetzung des Beschlusses zur ökologischen Umwandlung und zur Standardisierung der Grünflächen in Höhe von 8.000 €. Für Aus- und Fortbildungen sind ein Ansatz von 2.000 € im Jahr 2019 einzuplanen. In diesem Zuge werden Erstattungen in Höhe von 1.000 € erwartet.

Des Weiteren sollen Aufwendungen für Pflegeverträge in Höhe von 3.000 € und für die ökologische Bepflanzung des Jeetzelufers sollen weitere 5.000 € eingeplant werden.

Rf Laudel-Voigt erläutert den Pflegevertrag. Das Unternehmen welches die Grünewaldstraße umgestaltet hat, soll nun die weitere Pflege übernehmen, um eine Gewährleistung zu erbringen und das Anwachsen zu gewährleisten.

In diesem Zuge erläutert FDL Donnerstag, dass entsprechende Pflegeverträge ausgeschrieben werden müssen und die Laufzeit zwei Jahre beträgt.

Rh Flindt fragt an, ob für die Grünewaldstraße eine Gewährleistung und eine Anwachsgarantie vertraglich festgehalten wurden. FDL Donnerstag ergänzt, dass eine Ausschreibung stattgefunden hat und die Blühwiese im Laufe der Zeit sich selbst überlassen werden soll. 

Der Ansatz für die Unterhaltung der bepflanzten Grünanlagen wird auf 56.000 € erhöht.

Bei den Kostenstellen Gewässer II. und III. Ordnung, Wirtschaftswege sowie Umwelt, Natur- und Landschaftsschutz bleiben die Ansätze unverändert.

 

FDL Donnerstag erläutert die Investitionen.

Der Straßenausbau Am Kosakenberg und Am Sandkamp sind Merkposten, wenn die grundsätzlichen Diskussionen abgeschlossen sind.

Auch Nachfrage des stellv. AV Walter, warum die Maßnahmen dann jetzt aufgeführt werden müssen erläutert FDL Donnerstag, dass hier die mittelfristige Finanzplanung von 2020-2022 festgelegt wird und die Ausbaumaßnahmen Bestandteil dieser Planung ist.

Der stellv. AV Walter schlägt vor, die Gesetzesänderung über die Zahlungsmodalitäten abzuwarten.

FDL Donnerstag erläutert, dass die angestrebte Gesetzesänderung kein Einfluss auf die Beitragspflicht hat.

Der stellv. AV Walter merkt an, dass die Aufnahme der Maßnahmen zu einer Verunsicherung der Beteiligten führen könnte.

Hierauf entgegnet FDL Donnerstag, dass die Maßnahmen festgehalten werden müssen, da sie im Laufe der Zeitplanung umgesetzt werden. Dies ist eine Dokumentation für die Aufsichtsbehörde. Es handelt sich dabei zunächst nur um eine Absichtserklärung, der Ausbau wird letztendlich durch die Politik entschieden.

Rf Laudel-Voigt stellt den Antrag den Ansatz für den Straßenausbau Am Kosakenberg in das Jahr 2021 zu verschieben.

 

Einstimmig empfohlen

Ja 4 Enthaltung 1

 

Rf Laudel-Voigt stellt den Antrag den Ansatz für den Straßenausbau Am Sandkamp in das Jahr 2021 zu verschieben.

 

Einstimmig empfohlen

Ja 4 Enthaltung 1

 

 

FDL Donnerstag erläutert, dass die Brücke Hitzacker See bereits aufgrund einer Hauptprüfung im Jahre 2018 zeitweise gesperrt wurde. Die Längsträger der Brücke faulen, was dazu führt, dass die Standfestigkeit der Brücke nicht mehr gegeben ist. Somit ist eine Instandsetzung nicht möglich. Derzeit ist die Brücke nur beschränkt nutzbar. Eine ständige Kontrolle findet statt.

Der AV erfragt, wie sich die Summe in Höhe von 150.000 € zusammensetzt.

Dies ist zunächst eine Kostenschätzung. Zudem sollten Stahlträger aufgrund der längeren Haltbarkeit gewählt werden. 

Für 2019 wird für die Errichtung von Fahrradständeranlagen im Altstadtbereich 8.000 € eingeplant.

Des Weiteren werden für 2019 5.000 € für die Errichtung einer Wasserversorgung für den Zwergenbrunnen eingeplant.

FDL Donnerstag weist darauf hin, dass von der Gruppe Hitzacker noch kurzfristig Anträge für die Haushaltsplanung 2019 und den Planungszeitraum 2020-2022 gestellt wurden.

Zum einen sollen Fahrradständeranlagen im Bereich des Bahnhofs Hitzacker (Elbe) auf eigenen Flächen der Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet werden. Hierzu sollen 2019 investive Mittel in Höhe von 40.000 € eingestellt werden. Es könnte ein Zuschuss von 20.000 € erwartet werden. Die Begründung hierfür ist, dass dem vermehrten Verkehrsaufkommen an Reisenden, die den Bahnhof mit dem Fahrrad anfahren wollen und ihre Fahrräder sicher abstellen wollen, Rechnung getragen werden soll. Hiermit sollen auch ökologische Gesichtspunkte gewichtet werden und der weiter zunehmende Bedarf an Reisenden mit dem Fahrrad aufgrund der Einführung des 2- Stunden Taktes der Bahn Rechnung getragen werden.

Weiterhin sollen 50.000 € in den Haushalt 2019 als Planungskosten für die Entlastungsstraße zum Gewerbegebiet über Sarchem eingestellt werden.

Die Begründung hierzu ist, dass seit Jahren der zunehmende Schwerlastverkehr, der die Firmen im Bereich des Gewerbegebiets Hitzacker Süd anfährt, für die Anwohner der dortigen Straßen und auch für die Anwohner der Straßen im Stadtgebiet Hitzacker (Elbe), z.B. der Bahnhofstraße, eine große Belastung hinsichtlich des Lärms, der zusätzlichen Gefahren und der Abnutzung der Straßen ist. Um insgesamt eine Beruhigung in diesem Gebiet zu erreichen, ist es sinnvoll, mit der Planung einer Entlastungsstraße, die zu einer Verkehrsberuhigung führen würde, zu beginnen. Rh Flindt merkt an, dass die Leistungsphase 1 und die Leistungsphase 2 vergeben werden muss.

Die 50.000 € für die Entlastungsstraße werden zunächst als Investition eingeplant.

 

Einstimmig empfohlen

 

Ja 5

 

Auf Nachfrage von FDL Donnerstag bestätigen die Ausschussmitglieder, dass alle Ansätze erfasst wurden.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2019 und den Planungszeitraum 2020-2022 werden mit den genannten Änderungen beschlossen.