Sitzung: 12.12.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0494/2018
Sachverhalt:
Die vorgeschlagenen
Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2019 und den Planungszeitraum 2020-2022
sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
FDL Donnerstag
erläutert die vorgeschlagenen Haushaltsansätze der einzelnen Kostenstellen.
Bei den
Kinderspielplätzen kam es im Jahr 2018 zu Aufwendungen in Höhe von ca. 19.000
€. Darin verrechnet ist eine Rückstellung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 4.000 €
für die Erneuerung des Fallschutzes. Der Ansatz bleibt in den Folgejahren bei
15.000 €.
Bei der
Gemeindeentwicklung lag ein Antrag vor, den Ansatz für die Planungskosten um
6.000 € zu erhöhen. Ein konkretes Projekt liegt hierfür nicht vor. Außerdem ist
der Ansatz für Erstattungen von privaten
Unternehmen mit 3.400 € aufgrund der Bauleitplanung Bahnhofsweg vorgesehen. In
diesem Zuge berichtet FDL Donnerstag, dass ein weiterer Bauantrag der Firma
Ceratizit vorliegt. Vor Ort soll eine Umstrukturierung der baulichen Maßnahme
vorgenommen werden. Hierbei wird es zu einer Überbauung kommen, welche die
Verschiebung der Baugrenze zur Folge hat. Dies wird zu Kosten in Höhe von ca.
3.000 € führen. Somit muss der Ansatz für die Planungskosten auf 12.400 €
erhöht werden. Der stellv. AV Walter fragt an, ob es zur Umlage der Kosten auf
den Bauherren kommt. FDL Donnerstag ergänzt, dass im letzten VA durch StDir
Meyer berichtet wurde, dass die Mittel, die sonst im Rahmen eines
Städtebaulichen Vertrages festgesetzt werden, dieses Mal aus anderen Mitteln
refinanziert werden sollen. Die Firma Ceratizit sollte Mittel aus dem Ansatz
der Wirtschaftsförderung erhalten. Diese Mittel sollen um die Kosten dieser
Bauleitplanung verringert werden.
Rf Laudel-Voigt
entgegnet, dass die 50.000 € weiter bestehen.
FDL Donnerstag
ergänzt, dass in Hitzacker (Elbe) der Grundsatzbeschluss vorliegt, dass die
Kosten für die Bauleitplanung durch den Verursacher erstattet werden. Dies
geschieht im Rahmen einen Städtebaulichen Vertrages. Da keine Mittel aus der
Wirtschaftsförderung für die Bauleitplanung zur Verfügung gestellt werden sollen,
wird der Ansatz der Erstattung von privaten Unternehmen auf 6.400 € erhöht.
FDL Donnerstag
erläutert die Kostenstelle Straßen, Wege, Plätze.
Die Umlage an die
Samtgemeinde für die Straßenkontrollen in Höhe von 15.000 € muss hier ergänzt
werden. Für die Unterhaltung der Straßen und Straßeneinrichtungen wird ein
Ansatz von 325.000 € vorgeschlagen. Darin enthalten sind zu den normalen
Unterhaltungsaufwendungen von 150.000 € der Rückbau des Klötzeturms in Höhe von
25.000 € sowie die Instandsetzung des Parkplatzes gegenüber vom VERDO für
150.000 €.
Rf Laudel-Voigt
fragt nach, welche Arbeiten am VERDO-Parkplatz vorgenommen werden müssen.
FDL Donnerstag
entgegnet, dass der Parkplatz aufgrund seiner jetzigen Beschaffenheit
sanierungsbedürftig ist. Die Deckschicht müsste zunächst abgefräst werden und
die vorhandenen Wurzelaufbrüche müssen beseitigt werden. Durch die
Wurzelaufbrüche kam es bereits vereinzelt zu Unfällen. Des Weiteren muss die
Parkplatzmarkierung erneuert werden.
Er erläutert, dass
bereits einige Wurzelaufbrüche, zur Vermeidung von erneuten Unfällen, beseitigt
wurden.
Rh Porip weist
darauf hin, dass statt Verbundsteinen ein Gitterpflaster gewählt werden sollte.
Dadurch kann das Niederschlagswasser besser versickern.
Der stellv. AV
Walter hält eine vorherige Ortsbegehung für notwendig.
Rf Laudel-Voigt
verweist darauf, dass der Parkplatz nur genutzt wird, wenn Veranstaltungen im
VERDO stattfinden. Die anfallenden Kosten sind in Relation zu der Nutzung zu
hoch. Sie stellt den Antrag die Unterhaltungsmaßnahme zu streichen.
FDL Donnerstag
verweist noch einmal explizit auf die Wurzelaufbrüche. Die vorhandene
Oberfläche des Parkplatzes ist schadhaft. Eine Alternative zu der
Instandsetzung wäre der Bau eines neuen Parkplatzes, wie beim Parkplatz Bleichwiese.
Unabhängig von der Nutzung ist es Fakt, dass der Parkplatz abgängig ist. Zudem
weist er darauf hin, dass der Parkplatz sich im Kurgebiet befindet und ein für
den Tourismus wichtiger Parkplatz ist.
Des Weiteren ist
der Parkplatz gewidmet und unterliegt somit der Unterhaltungspflicht der Stadt.
Eine Reparatur nur teilweise durchzuführen ist aufgrund der Schäden nicht
zielführend. Bei dem Einsetzen eines Gitterpflasters handelt es sich um eine
Investition. Eine Sanierung ist im Vergleich zu einer Investition
wirtschaftlicher.
Rh Flindt merkt in
diesem Zuge an, zu prüfen, ob dort Stellplätze für Busse geschaffen werden
können.
Der stellv. AV
Walter merkt an, dass der Ansatz für den Ergebnishaushalt zu hoch ist. Er
stellt den Antrag, die Maßnahme um ein Jahr, in das Jahr 2020, zu verschieben.
Auf den Hinweis von
Rh Flindt eine Prioritätenliste zu erstellen, entgegnet FDL Donnerstag, dass
eine entsprechende Prioritätenliste bereits existiert.
FDL Donnerstag
erläutert, dass eine E-Mail des Kämmerers vorliegt, in der mitgeteilt wird,
dass die Maßnahme des VERDO-Parkplatzes und die Sanierung des Hiddo-Stegs
derzeit nicht finanzierbar sind.
FDL Donnerstag
erläutert den Ansatz für den Rückbau des Klötzeturms. Der Turm ist aufgrund
seiner Beschaffenheit nicht mehr nutzbar. Der Betrag von 25.000 € könnte als
Rückstellung aus dem Gesamtbudget des Fachbereiches 3 gebunden werden.
Der Turm muss
aufgrund der anstehenden Brut- und Setzzeit bis Ende März abgebaut werden.
Dieser Maßnahme wird so zugestimmt.
Der Ansatz für die
Unterhaltung der Straßen und Straßeneinrichtungen wird auf 175.000 €
festgesetzt. Die Kosten für die Instandsetzung des VERDO-Parkplatzes werden in
das Jahr 2020 übertragen.
Der stellv. AV
Walter kritisiert, dass der Ansatz für die Unterhaltung der Brücken zu hoch
ist. Er stellt den Antrag den Ansatz für die Folgejahre auf jeweils 50.000 €
festzusetzen.
Auf Nachfrage von
Rh Porip erläutert SB Gilberg, dass eine Instandsetzung unumgänglich ist. Es
wurden bereits Verstärkungsmaßnahmen durchgeführt. Er betont jedoch, dass
50.000 € für eine Instandsetzung nicht ausreichend sind.
FDL Donnerstag
erläutert die Kostenzusammensetzung. 10.000 € sind für die normalen
Unterhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Reinigungsarbeiten, einzustellen. Die Kosten
für die Sanierung des Hiddostegs belaufen sich auf 250.000 €. Er weist darauf
hin, dass die Sanierung in den nächsten ein bis zwei Jahren durchgeführt werden
muss, da die Brücke sonst gesperrt werden muss.
Rh Flindt weist
darauf hin, dass Rh Schneeberg bereits angemerkt hat, die Höhe zu verändern und
die Brücke in diesem Zuge behindertengerecht zu gestalten.
Der stellv. AV
Walter fragt an, ob es einen Unterschied macht, die Brücke jetzt zu sanieren
oder bis zur Sperrung mit der Sanierung zu warten. Hierzu erläutert SB Gilberg,
dass die Brücke der korrodierten Bewegung unterliegt. Der Zustand der Brücke
wird also nicht auf dem jetzigen Stand bleiben, sondern sich weiter
verschlechtern. Rf Laudel-Voigt fragt an, ob es sich bei der Umgestaltung zur
behindertengerechten Brücke um einen Neubau handelt.
Rh Porip betont,
dass eine Sanierung nicht finanzierbar ist. Er schlägt vor, zunächst ein neues
Konzept über die Brückennutzung zu erörtern. Rf Laudel-Voigt ergänzt hierzu,
Kriterien für die Neugestaltung der Brücke aufzustellen. Rh Flindt erläutert,
dass die Beweglichkeit der Brücke, die vorher aufgrund des Hochwasserschutzes
notwendig war, nun nicht mehr benötigt wird.
Auf Nachfrage des
stellv. AV Walter erläutert FDL Donnerstag, dass die Drawehnertorbrücke bislang
noch nicht saniert wurde. Die Sanierungsmaßnahmen beliefen sich bisher auf die
Lampenköpfe und das Geländer.
Der stellv. AV
Walter stellt den Antrag die Einzelmaßnahmen zu streichen und die allgemeinen
Unterhaltungskosten von 10.000 € auf 50.000 € zu erhöhen. Es sollen die
investiven Mittel genutzt werden.
Einstimmig
empfohlen
Ja 5
FDL Donnerstag weist
ausdrücklich darauf hin, dass für 2019 die Sanierung des Hiddostegs als
Einzelmaßnahme gestrichen wird und eine Sperrung wissentlich in Kauf genommen
wird.
Der Ansatz auf dem
Sachkonto 424115 wird gemäß Antrag des stellv. AV Walter für die Anschaffung
eines Hundekotbeutelspenders auf 300 € im Jahr 2019 erhöht.
Einstimmig
empfohlen
Ja 4 Enthaltung 1
Rh Flindt weist
darauf hin, dass sich durch die Einstellung der Stadtmitarbeiter die Sachkosten
erhöht haben.
FDL Donnerstag
ergänzt hierzu, dass der Ansatz für die Beschaffung von Gerätschaften, erhöht
wurde. Des Weiteren erhöht sich der Ansatz für die Miete und die Entsorgung
aufgrund des Containers der Stadtmitarbeiter.
Der Ansatz für die
Kostenstelle Straßen, Wege, Plätze, Schilder bleibt bei 7.000 €.
In der Kostenstelle
Straßenbeleuchtung wird der Ansatz für die Unterhaltungsaufwendungen auf 15.000
€ erhöht. In 2018 kam es zu erhöhten Reparaturaufwendungen aufgrund von
zerstörten Leitungswegen.
Rf Laudel-Voigt
merkt an, dass die Beleuchtung auf dem VERDO-Parkplatz die ganze Nacht brennt.
Dies führt zu erhöhten Stromkosten. Dazu erläutert FDL Donnerstag, dass
aufgrund der Veranstaltungen die auch nach 23:00 Uhr stattfinden, die
Beleuchtung auf Ganznacht geschaltet ist.
In diesem Zuge berichtet FDL Donnerstag, dass seit geraumer Zeit die
Solarleuchte im Stichweg der Dannenberger Straße ohne Funktion ist. Im Jahre
2015 kam es auf Grundlage des Ratsbeschlusses in Hitzacker (Elbe) zur Sanierung
der Straßenbeleuchtung. Die Straßenbeleuchtung wurde auf LED umgestellt. Hier
stehen noch investive Mittel zur Verfügung aus denen in der Danneberger Straße
zwei neue LED Leuchten aufgestellt werden. Eine Reparatur der Solarleuchte ist
aufgrund der Häufigkeit der Schäden nicht vertretbar. Des Weiteren wird in dem Stichweg
kein Winterdienst durchgeführt, bei geringer Beleuchtung stellt dies eine
erhöhte Gefahr dar. Der Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.
Durch errichten
dieser zwei LED-Leuchten ist die Maßnahme der Sanierung abgeschlossen.
Bei der
Straßenreinigung kommt es zu Einsparungen von ca. 35.000 €. Der Ansatz für die
Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen wird auf 15.000 € herabgesetzt. Auf
Nachfrage von Rf Laudel-Voigt erläutert FDL Donnerstag, dass die nicht
verwendeten Mittel im Gesamtbudget des Fachbereichs 3 verrechnet werden. Der
stellv. AV Walter fragt an, ob die Einsparungen aufgrund der Stadtmitarbeiter
entstanden sind. Darauf erläutert FDL Donnerstag, dass an dieser Stelle zwar
Einsparungen vorgenommen werden konnten, die Kosten aber an anderer Stelle
wieder auftreten.
Bei den
Kostenstellen Winterdienst, Fähre Hitzacker-Bitter und Kurpark bleiben die
Ansätze unverändert.
Weinberg
Im Jahre 2018
wurden 20.000 € für das Freischneiden der Sichtfenster eingestellt. Nach
erfolgter Ausschreibung lag ein Angebot für das Freischneiden von vier
Sichtfenstern in Höhe von 5.000 € vor. Der dann noch ausstehende Betrag wird
als Rückstellung in das Jahr 2019 übertragen und für einen Folgeauftrag zum
Ausschneiden bis zum alten Kurhaus verwendet.
Der Ansatz für 2022
wird auf 15.000 € verringert.
Auf der
Kostenstelle Wanderwege kam es zu Aufwendungen von ca. 4.000 €. Grund hierfür
war die Sperrung des Wanderweges „Unterm Berg“, aufgrund der Sturmschäden und
die tägliche Zerstörung der Absperrungen.
Für die
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens bei der Kostenstelle Seewiesen, kam es
zu erhöhten Aufwendungen, da beim AZH ein Freischnitt stattgefunden hat.
Bei der
Kostenstelle sonstige Grünanlagen wird der Ansatz auf dem Sachkonto
Unterhaltung der bepflanzten Grünanlagen von 30.000 € auf 48.000 € erhöht. Die
18.000 € Mehraufwendungen beinhalten die Neubepflanzung des Grünstreifens am
VERDO in Höhe von 10.000 € und die Umsetzung des Beschlusses zur ökologischen
Umwandlung und zur Standardisierung der Grünflächen in Höhe von 8.000 €. Für
Aus- und Fortbildungen sind ein Ansatz von 2.000 € im Jahr 2019 einzuplanen. In
diesem Zuge werden Erstattungen in Höhe von 1.000 € erwartet.
Des Weiteren sollen
Aufwendungen für Pflegeverträge in Höhe von 3.000 € und für die ökologische
Bepflanzung des Jeetzelufers sollen weitere 5.000 € eingeplant werden.
Rf Laudel-Voigt
erläutert den Pflegevertrag. Das Unternehmen welches die Grünewaldstraße
umgestaltet hat, soll nun die weitere Pflege übernehmen, um eine Gewährleistung
zu erbringen und das Anwachsen zu gewährleisten.
In diesem Zuge
erläutert FDL Donnerstag, dass entsprechende Pflegeverträge ausgeschrieben
werden müssen und die Laufzeit zwei Jahre beträgt.
Rh Flindt fragt an,
ob für die Grünewaldstraße eine Gewährleistung und eine Anwachsgarantie
vertraglich festgehalten wurden. FDL Donnerstag ergänzt, dass eine
Ausschreibung stattgefunden hat und die Blühwiese im Laufe der Zeit sich selbst
überlassen werden soll.
Der Ansatz für die
Unterhaltung der bepflanzten Grünanlagen wird auf 56.000 € erhöht.
Bei den
Kostenstellen Gewässer II. und III. Ordnung, Wirtschaftswege sowie Umwelt,
Natur- und Landschaftsschutz bleiben die Ansätze unverändert.
FDL Donnerstag
erläutert die Investitionen.
Der Straßenausbau
Am Kosakenberg und Am Sandkamp sind Merkposten, wenn die grundsätzlichen
Diskussionen abgeschlossen sind.
Auch Nachfrage des
stellv. AV Walter, warum die Maßnahmen dann jetzt aufgeführt werden müssen
erläutert FDL Donnerstag, dass hier die mittelfristige Finanzplanung von
2020-2022 festgelegt wird und die Ausbaumaßnahmen Bestandteil dieser Planung
ist.
Der stellv. AV
Walter schlägt vor, die Gesetzesänderung über die Zahlungsmodalitäten
abzuwarten.
FDL Donnerstag
erläutert, dass die angestrebte Gesetzesänderung kein Einfluss auf die
Beitragspflicht hat.
Der stellv. AV
Walter merkt an, dass die Aufnahme der Maßnahmen zu einer Verunsicherung der
Beteiligten führen könnte.
Hierauf entgegnet
FDL Donnerstag, dass die Maßnahmen festgehalten werden müssen, da sie im Laufe
der Zeitplanung umgesetzt werden. Dies ist eine Dokumentation für die
Aufsichtsbehörde. Es handelt sich dabei zunächst nur um eine Absichtserklärung,
der Ausbau wird letztendlich durch die Politik entschieden.
Rf Laudel-Voigt
stellt den Antrag den Ansatz für den Straßenausbau Am Kosakenberg in das Jahr
2021 zu verschieben.
Einstimmig
empfohlen
Ja 4 Enthaltung 1
Rf Laudel-Voigt
stellt den Antrag den Ansatz für den Straßenausbau Am Sandkamp in das Jahr 2021
zu verschieben.
Einstimmig
empfohlen
Ja 4 Enthaltung 1
FDL Donnerstag
erläutert, dass die Brücke Hitzacker See bereits aufgrund einer Hauptprüfung im
Jahre 2018 zeitweise gesperrt wurde. Die Längsträger der Brücke faulen, was
dazu führt, dass die Standfestigkeit der Brücke nicht mehr gegeben ist. Somit
ist eine Instandsetzung nicht möglich. Derzeit ist die Brücke nur beschränkt
nutzbar. Eine ständige Kontrolle findet statt.
Der AV erfragt, wie
sich die Summe in Höhe von 150.000 € zusammensetzt.
Dies ist zunächst
eine Kostenschätzung. Zudem sollten Stahlträger aufgrund der längeren
Haltbarkeit gewählt werden.
Für 2019 wird für
die Errichtung von Fahrradständeranlagen im Altstadtbereich 8.000 € eingeplant.
Des Weiteren werden
für 2019 5.000 € für die Errichtung einer Wasserversorgung für den
Zwergenbrunnen eingeplant.
FDL Donnerstag
weist darauf hin, dass von der Gruppe Hitzacker noch kurzfristig Anträge für
die Haushaltsplanung 2019 und den Planungszeitraum 2020-2022 gestellt wurden.
Zum einen sollen Fahrradständeranlagen im Bereich des Bahnhofs Hitzacker (Elbe) auf
eigenen Flächen der Stadt Hitzacker (Elbe) errichtet werden. Hierzu sollen 2019
investive Mittel in Höhe von 40.000 € eingestellt werden. Es könnte ein
Zuschuss von 20.000 € erwartet werden. Die Begründung hierfür ist, dass dem
vermehrten Verkehrsaufkommen an Reisenden, die den Bahnhof mit dem Fahrrad
anfahren wollen und ihre Fahrräder sicher abstellen wollen, Rechnung getragen
werden soll. Hiermit sollen auch ökologische Gesichtspunkte gewichtet werden
und der weiter zunehmende Bedarf an Reisenden mit dem Fahrrad aufgrund der
Einführung des 2- Stunden Taktes der Bahn Rechnung getragen werden.
Weiterhin sollen
50.000 € in den Haushalt 2019 als Planungskosten für die Entlastungsstraße zum
Gewerbegebiet über Sarchem eingestellt werden.
Die Begründung
hierzu ist, dass seit Jahren der zunehmende Schwerlastverkehr, der die Firmen
im Bereich des Gewerbegebiets Hitzacker Süd anfährt, für die Anwohner der
dortigen Straßen und auch für die Anwohner der Straßen im Stadtgebiet Hitzacker
(Elbe), z.B. der Bahnhofstraße, eine große Belastung hinsichtlich des Lärms,
der zusätzlichen Gefahren und der Abnutzung der Straßen ist. Um insgesamt eine
Beruhigung in diesem Gebiet zu erreichen, ist es sinnvoll, mit der Planung
einer Entlastungsstraße, die zu einer Verkehrsberuhigung führen würde, zu
beginnen. Rh Flindt merkt an, dass die Leistungsphase 1 und die Leistungsphase
2 vergeben werden muss.
Die 50.000 € für
die Entlastungsstraße werden zunächst als Investition eingeplant.
Einstimmig
empfohlen
Ja 5
Auf Nachfrage von
FDL Donnerstag bestätigen die Ausschussmitglieder, dass alle Ansätze erfasst
wurden.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Die
Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2019 und den Planungszeitraum 2020-2022
werden mit den genannten Änderungen beschlossen.