Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1

Sachverhalt:

Der Anlieger stellte den Antrag, die in der von ihm in der Anlage der Vorlage gekennzeichneten Flächen zu kaufen.

 

In der Sitzung am 13.9.2018 wurde der TOP vertagt. Es wurde vorgeschlagen, bei der nächsten Sitzung einen konkreten Bebauungsplan vorzulegen und zu klären, in welcher Form der Reststreifen bewirtschaftet werden soll und wie die Biotope zu erhalten sind.

 

Nachdem durch die Verwaltung die Grenzen des Teilflurstückes zu 3. ermittelt worden sind, wurde festgestellt, dass das zwischen dem  Grundstück des potentiellen Erwerbers und dem Grundstück der Stadt Hitzacker (Elbe) (im alten Lageplan noch als Flurstück 61/21 gekennzeichnet) keine Grünfläche mehr liegt. Das Grundstück grenzt direkt an einen Baumbestand, für den derzeit kein Pflegeaufwand anfällt.

Daher sollten nicht nur dieses Teilstück, sondern auch die anderen Flächen im Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) verbleiben.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Wegeparzelle Hitzacker Flur 10, Flurstück 61/23 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.

2.       Ein Teilstück in Größe von ca. 1.616 m² des Flurstückes 61/57 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.

3.       Ein Teilstück in Größe von ca. 314 m² des Flurstückes 61/57 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.

 

FDL Donnerstag erläutert den Sachverhalt.

Aufgrund der Neubewertung des Gebietes, soll nun keines der oben genannten Flurstücke veräußert werden.

FDL Donnerstag erläutert die textliche Festsetzung im Bebauungsplan in der Sitzung.

Der stellv. AV Walter merkt an, dass in der letzten Sitzung angeregt wurde den Eigentümer des Hauses Nr. 21 zu beteiligen und zu erfragen ob Interesse an den Parzellen besteht. Hierbei sollte vor allem das Wegestück zwischen dem Haus Nr. 21 und Haus Nr. 12 beachtet werden. Er führt weiter aus, dass in der Begründung ein Baumbestand erwähnt wird, für den derzeit kein Pflegeaufwand anfällt.

FDL Donnerstag erläutert, dass das Flurstück 61/21 im Bebauungsplan als Wald und Biotopgebiet festgesetzt wurde. Dies lässt keine Nutzung der Fläche zu. Lediglich eine Begehung wird hier zugelassen.

Rh Flindt weist darauf hin, dass keine Gründe vorliegen die gegen einen Verkauf sprechen. Das einsparen der angemerkten Pflegekosten spricht für den Verkauf der Flächen. Er weist darauf hin, dass sich die Beteiligung des Anliegers erübrigt, wenn dem Verkauf nicht zugestimmt wird. 

FDL Donnerstag ergänzt, dass die Waldfläche einem geringen Pflegeaufwand unterliegt, hier wird lediglich Abfall entfernt. Das Teilstück 61/57 ist als Biotop festgesetzt. Hier ist keine Nutzung möglich.

Der stellv. AV Walter kritisiert, dass die in den vergangenen Sitzungen aufgeworfene Problematik noch nicht abschließend geklärt ist. Er stimmt damit überein, dass der entfallende Pflegeaufwand der Flächen für einen Verkauf spricht.

Der AV weist darauf hin, dass falls es zu einem Verkauf kommt, der neue Eigentümer ebenfalls den Maßgaben des Bebauungsplanes unterliegt.

Rf Laudel-Voigt fragt an, was für das Behalten der Flächen spricht.

FDL Donnerstag erläutert, dass hier lediglich eine Empfehlung ausgesprochen wird. Die Entscheidung wird dann durch den VA getroffen. Er führt in diesem Zuge aus, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) ebenfalls keinen Nutzen von den Flächen hat.

 

Der AV weist nach Anmerkung durch Rf Laudel-Voigt darauf hin, dass dem Eigentümer die Pflegemaßnahmen des Pflanzstreifens übertragen werden können.

 

Der stellv. AV Walter stellt den Antrag, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) das Verkaufsinteresse gegenüber den Anliegern bekunden soll und die Anlieger dahingehend informieren, dass nur zusammenhängende Flächen verkauft werden. Sollte es unter den Anliegern zu keiner Einigung kommen, werden die Flächen nicht verkauft.

Es soll in diesem Zuge darauf hingewiesen werden, dass der Pflanzstreifen ebenfalls übertragbar

ist, wenn die festgeschriebenen  Aufgaben aus dem Bebauungsplan übernommen werden.

Der Mindestpreis beträgt 4,00 € pro m².

 

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) soll das Verkaufsinteresse gegenüber den Anliegern bekunden und die Anlieger dahingehend informieren, dass nur zusammenhängende Flächen verkauft werden. Sollte es unter den Anliegern zu keiner Einigung kommen, werden die Flächen nicht verkauft.

Es soll in diesem Zuge darauf hingewiesen werden, dass der Pflanzstreifen ebenfalls übertragbar

ist, wenn die festgeschriebenen  Aufgaben aus dem Bebauungsplan übernommen werden.

Der Mindestpreis beträgt 4,00 € pro m².