Sitzung: 12.12.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1
Vorlage: 31/0235/2018/1
Sachverhalt:
Der Anlieger
stellte den Antrag, die in der von ihm in der Anlage der Vorlage
gekennzeichneten Flächen zu kaufen.
In der Sitzung am
13.9.2018 wurde der TOP vertagt. Es wurde vorgeschlagen, bei der nächsten
Sitzung einen konkreten Bebauungsplan vorzulegen und zu klären, in welcher Form
der Reststreifen bewirtschaftet werden soll und wie die Biotope zu erhalten
sind.
Nachdem durch die
Verwaltung die Grenzen des Teilflurstückes zu 3. ermittelt worden sind, wurde
festgestellt, dass das zwischen dem
Grundstück des potentiellen Erwerbers und dem Grundstück der Stadt
Hitzacker (Elbe) (im alten Lageplan noch als Flurstück 61/21 gekennzeichnet)
keine Grünfläche mehr liegt. Das Grundstück grenzt direkt an einen Baumbestand,
für den derzeit kein Pflegeaufwand anfällt.
Daher sollten nicht
nur dieses Teilstück, sondern auch die anderen Flächen im Eigentum der Stadt
Hitzacker (Elbe) verbleiben.
Beschlussvorschlag:
1. Die Wegeparzelle Hitzacker Flur 10,
Flurstück 61/23 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.
2. Ein Teilstück in Größe von ca. 1.616 m² des
Flurstückes 61/57 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.
3. Ein Teilstück in Größe von ca. 314 m² des
Flurstückes 61/57 wird nicht an den anliegenden Interessenten verkauft.
FDL Donnerstag
erläutert den Sachverhalt.
Aufgrund der
Neubewertung des Gebietes, soll nun keines der oben genannten Flurstücke
veräußert werden.
FDL Donnerstag
erläutert die textliche Festsetzung im Bebauungsplan in der Sitzung.
Der stellv. AV Walter
merkt an, dass in der letzten Sitzung angeregt wurde den Eigentümer des Hauses
Nr. 21 zu beteiligen und zu erfragen ob Interesse an den Parzellen besteht.
Hierbei sollte vor allem das Wegestück zwischen dem Haus Nr. 21 und Haus Nr. 12
beachtet werden. Er führt weiter aus, dass in der Begründung ein Baumbestand
erwähnt wird, für den derzeit kein Pflegeaufwand anfällt.
FDL Donnerstag
erläutert, dass das Flurstück 61/21 im Bebauungsplan als Wald und Biotopgebiet
festgesetzt wurde. Dies lässt keine Nutzung der Fläche zu. Lediglich eine
Begehung wird hier zugelassen.
Rh Flindt weist
darauf hin, dass keine Gründe vorliegen die gegen einen Verkauf sprechen. Das
einsparen der angemerkten Pflegekosten spricht für den Verkauf der Flächen. Er
weist darauf hin, dass sich die Beteiligung des Anliegers erübrigt, wenn dem
Verkauf nicht zugestimmt wird.
FDL Donnerstag
ergänzt, dass die Waldfläche einem geringen Pflegeaufwand unterliegt, hier wird
lediglich Abfall entfernt. Das Teilstück 61/57 ist als Biotop festgesetzt. Hier
ist keine Nutzung möglich.
Der stellv. AV
Walter kritisiert, dass die in den vergangenen Sitzungen aufgeworfene
Problematik noch nicht abschließend geklärt ist. Er stimmt damit überein, dass
der entfallende Pflegeaufwand der Flächen für einen Verkauf spricht.
Der AV weist darauf
hin, dass falls es zu einem Verkauf kommt, der neue Eigentümer ebenfalls den
Maßgaben des Bebauungsplanes unterliegt.
Rf Laudel-Voigt
fragt an, was für das Behalten der Flächen spricht.
FDL Donnerstag
erläutert, dass hier lediglich eine Empfehlung ausgesprochen wird. Die
Entscheidung wird dann durch den VA getroffen. Er führt in diesem Zuge aus,
dass die Stadt Hitzacker (Elbe) ebenfalls keinen Nutzen von den Flächen hat.
Der AV weist nach
Anmerkung durch Rf Laudel-Voigt darauf hin, dass dem Eigentümer die
Pflegemaßnahmen des Pflanzstreifens übertragen werden können.
Der stellv. AV Walter stellt den Antrag, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) das
Verkaufsinteresse gegenüber den Anliegern bekunden soll und die Anlieger
dahingehend informieren, dass nur zusammenhängende Flächen verkauft werden.
Sollte es unter den Anliegern zu keiner Einigung kommen, werden die Flächen
nicht verkauft.
Es soll in
diesem Zuge darauf hingewiesen werden, dass der Pflanzstreifen ebenfalls
übertragbar
ist, wenn
die festgeschriebenen Aufgaben aus dem
Bebauungsplan übernommen werden.
Der
Mindestpreis beträgt 4,00 € pro m².
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) soll das Verkaufsinteresse gegenüber den
Anliegern bekunden und die Anlieger dahingehend informieren, dass nur
zusammenhängende Flächen verkauft werden. Sollte es unter den Anliegern zu
keiner Einigung kommen, werden die Flächen nicht verkauft.
Es soll in
diesem Zuge darauf hingewiesen werden, dass der Pflanzstreifen ebenfalls
übertragbar
ist, wenn
die festgeschriebenen Aufgaben aus dem
Bebauungsplan übernommen werden.
Der
Mindestpreis beträgt 4,00 € pro m².