Es liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis `90 / Die Grünen vor. Dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Danach beantragt die Fraktion aufgrund des starken Radfahrer- und Fußgängerverkehrs eine Bedarfslichtzeichenanlage zur Querung der B 191 im Bereich der Einmündung der Lüchower Straße.

Des Weiteren ist der Vorlage als Anlage II die Anfrage der Fraktion Bündnis `90 / Die Grünen vom 17.09.2017 sowie als Anlage III der Protokollauszug der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 28.11.2017 mit der Beantwortung der Fragestellungen beigefügt. Außerdem ist der Vorlage als Anlage IV der Protokollauszug des Verwaltungsausschusses zum TOP 31.3 vom 10.09.2018 zur Anfrage des Rh Block beigefügt. 

Der Entwurf des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Dannenberg (Elbe) aus dem Juli 2018  befasst sich auf den Seiten 15, 16 und  33 mit der oben genannten Thematik. Kopien dieser Seiten sind der Vorlage als Anlage V beigefügt.

Zuständig für die Errichtung ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Im Falle eines entsprechenden Beschlusses ist ein entsprechender Antrag an die Landesbehörde zu stellen.

 

Rh Block erläutert den Antrag. Die im Verkehrsentwicklungsplan vorgesehene Mittelinsel hält er wegen der vielen Schulkinder für nicht ausreichend.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass das Straßenbauamt Bedarfslichtzeichenanlagen nur trägt, wenn es sie für erforderlich hält. Ansonsten können Bedarfslichtzeichenanlagen nur aufgestellt werden, wenn der Straßenbauträger zustimmt und die Stadt die Planung und das Aufstellen der Anlage finanziert. Für das Aufstellen von Bedarfslichtzeichenanlagen besteht keine Richtlinie. Angelehnt an die Richtlinien für Fußgängerüberwege wäre eine Bedarfslichtzeichenanlage möglich, wenn mindestens 50 querende Fußgänger und mindestens 200 Kraftfahrzeuge zur Spitzenstunden gezählt werden. Es wäre mit Kosten von 35.000 € bis 50.000 € für die Bedarfslichtzeichenanlage und mit ca. 30.000 € Ablösung für die Unterhaltung der Anlage zu rechnen. Beim Bau einer Mittelinsel sind auch Ablösebeträge für die Unterhaltung zu zahlen.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass der Verkehrsentwicklungsplan neben der Mittelinsel ein Aufheben der Rechtsabbiegespur von der B 191 in die Lüchower Straße vorsieht. Er unterstützt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wegen der Verkehrsbedeutung dieses Einmündungsbereiches und des dortigen starken Lkw-Verkehrs und verweist darauf, dass in der Lüneburger Straße eine Bedarfslichtzeichenanlage aufgestellt wurde.

 

Nach Beendigung der anschließenden Aussprache empfiehlt der Ausschuss auf Vorschlag von AV Siemke folgenden

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

a)      Kosten für den Bau einer Bedarfslichtzeichenanlage an der Einmündung B 191 / Lüchower Straße und für die Änderung der Wegeführung zu ermitteln.

b)      einen entsprechenden Antrag an das Straßenbauamt Lüneburg zu stellen.

c)       Haushaltsmittel für 2019 bereit zu stellen.