Sitzung: 11.12.2018 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0485/2018
Es liegt ein Antrag
der Fraktion Bündnis `90 / Die Grünen vor. Dieser ist der Vorlage als Anlage I
beigefügt. Danach beantragt die Fraktion aufgrund des starken Radfahrer- und
Fußgängerverkehrs eine Bedarfslichtzeichenanlage zur Querung der B 191 im Bereich
der Einmündung der Lüchower Straße.
Des Weiteren ist
der Vorlage als Anlage II die Anfrage der Fraktion Bündnis `90 / Die Grünen vom
17.09.2017 sowie als Anlage III der Protokollauszug der Sitzung des Umwelt- und
Bauausschusses vom 28.11.2017 mit der Beantwortung der Fragestellungen
beigefügt. Außerdem ist der Vorlage als Anlage IV der Protokollauszug des
Verwaltungsausschusses zum TOP 31.3 vom 10.09.2018 zur Anfrage des Rh Block
beigefügt.
Der Entwurf des
Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Dannenberg (Elbe) aus dem Juli 2018 befasst sich auf den Seiten 15, 16 und 33 mit der oben genannten Thematik. Kopien
dieser Seiten sind der Vorlage als Anlage V beigefügt.
Zuständig für die
Errichtung ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Im Falle eines entsprechenden Beschlusses ist ein entsprechender Antrag an die
Landesbehörde zu stellen.
Rh Block erläutert den
Antrag. Die im Verkehrsentwicklungsplan vorgesehene Mittelinsel hält er wegen
der vielen Schulkinder für nicht ausreichend.
Herr Hesebeck erläutert,
dass das Straßenbauamt Bedarfslichtzeichenanlagen nur trägt, wenn es sie für
erforderlich hält. Ansonsten können Bedarfslichtzeichenanlagen nur aufgestellt
werden, wenn der Straßenbauträger zustimmt und die Stadt die Planung und das
Aufstellen der Anlage finanziert. Für das Aufstellen von
Bedarfslichtzeichenanlagen besteht keine Richtlinie. Angelehnt an die
Richtlinien für Fußgängerüberwege wäre eine Bedarfslichtzeichenanlage
möglich, wenn mindestens 50 querende Fußgänger und mindestens 200
Kraftfahrzeuge zur Spitzenstunden gezählt werden. Es wäre mit Kosten von 35.000
€ bis 50.000 € für die Bedarfslichtzeichenanlage und mit ca. 30.000 € Ablösung
für die Unterhaltung der Anlage zu rechnen. Beim Bau einer Mittelinsel sind
auch Ablösebeträge für die Unterhaltung zu zahlen.
Rh Herzog weist darauf hin,
dass der Verkehrsentwicklungsplan neben der Mittelinsel ein Aufheben der
Rechtsabbiegespur von der B 191 in die Lüchower Straße vorsieht. Er unterstützt
den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wegen der Verkehrsbedeutung
dieses Einmündungsbereiches und des dortigen starken Lkw-Verkehrs und verweist
darauf, dass in der Lüneburger Straße eine Bedarfslichtzeichenanlage
aufgestellt wurde.
Nach Beendigung der
anschließenden Aussprache empfiehlt der Ausschuss auf Vorschlag von AV Siemke
folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
a) Kosten für den Bau einer Bedarfslichtzeichenanlage an der Einmündung B
191 / Lüchower Straße und für die Änderung der Wegeführung zu ermitteln.
b) einen entsprechenden Antrag an das Straßenbauamt Lüneburg zu stellen.
c) Haushaltsmittel für 2019 bereit zu stellen.