Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

 

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 24.9.2018 (StRH/X/12) wurde beschlossen, einen Teil des Flurstückes 6/70 zu verkaufen.

Der Vertragsentwurf sollte vor der Beurkundung dem Verwaltungsausschuss vorgelegt werden.

Der VAH hat dem Vertragsentwurf mit einer Ergänzung zugestimmt.

 

FBL Hesebeck gibt ergänzende Erläuterungen zu den Flächen in Meudelfitz.

Der Interessent hat nunmehr das Kaufinteresse an der Gesamtfläche von 9.300 qm, also inklusive der Optionsfläche für ein Vorkaufsrecht des daneben liegenden Grundstückseigentümers, die im städtischen Eigentum stehen, geäußert.

Es ist daher ein Ratsbeschluss notwendig, da der vorherige Beschluss nur über die Fläche ohne die Optionsfläche lautete.

 

Bei Vermessungsarbeiten hat sich herausgestellt, dass östlich des Flurstückes 6/70 ein Weg auf dem Verkaufsgegenstand liegt. Der Nutzer des Weges hat sich bereit erklärt, den Wegeteil (ca. 200 m², in der Vorlage rot schraffiert gekennzeichnet) zum Kaufpreis von 4,30 € je m² zu erwerben.

Der Interessent ist mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

 

Der der Vorlage als Anlage beigefügte Vertragsentwurf mit der Fa. Gute Kulturen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Theben wird genehmigt.

 

In der Textpassage „Das Wegerecht erstreckt sich auf eine Breite von ca. 2 m neben einer möglichen Bepflanzung auf der Grundstücksgrenze“  soll das Wort 'möglichen' gestrichen werden.

 

Der Wegeteil, der seit der Entstehung des Grundstückes auf der Ostseite der zu verkaufenden Teilfläche liegt, soll herausgemessen und an den Eigentümer der Restwegefläche verkauft werden.