FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.
In der Sitzung des Rates der Stadt
Hitzacker (Elbe) am 24.9.2018 (StRH/X/12) wurde beschlossen, einen Teil des
Flurstückes 6/70 zu verkaufen.
Der Vertragsentwurf sollte vor der
Beurkundung dem Verwaltungsausschuss vorgelegt werden.
Der VAH hat dem Vertragsentwurf mit einer
Ergänzung zugestimmt.
FBL Hesebeck gibt ergänzende Erläuterungen
zu den Flächen in Meudelfitz.
Der Interessent hat nunmehr das
Kaufinteresse an der Gesamtfläche von 9.300 qm, also inklusive der
Optionsfläche für ein Vorkaufsrecht des daneben liegenden
Grundstückseigentümers, die im städtischen Eigentum stehen, geäußert.
Es ist daher ein Ratsbeschluss notwendig,
da der vorherige Beschluss nur über die Fläche ohne die Optionsfläche lautete.
Bei Vermessungsarbeiten hat sich
herausgestellt, dass östlich des Flurstückes 6/70 ein Weg auf dem
Verkaufsgegenstand liegt. Der Nutzer des Weges hat sich bereit erklärt, den
Wegeteil (ca. 200 m², in der Vorlage rot schraffiert gekennzeichnet) zum
Kaufpreis von 4,30 € je m² zu erwerben.
Der Interessent ist mit dieser
Verfahrensweise einverstanden.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst
folgenden
Beschluss:
Der der Vorlage als
Anlage beigefügte Vertragsentwurf mit der Fa. Gute Kulturen GmbH, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Martin Theben wird genehmigt.
In der Textpassage „Das Wegerecht erstreckt sich auf eine Breite von ca.
2 m neben einer möglichen Bepflanzung auf der
Grundstücksgrenze“ soll das Wort
'möglichen' gestrichen werden.
Der Wegeteil, der seit der Entstehung des
Grundstückes auf der Ostseite der zu verkaufenden Teilfläche liegt, soll
herausgemessen und an den Eigentümer der Restwegefläche verkauft werden.