Rh Block fragt an, warum sein kürzlich gestellter Antrag an den UBD nicht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung erscheint.

StDir Meyer erwähnt, dass dieser Antrag in der nächsten Sitzung im Dezember auf der Tagesordnung steht.

Auf die geäußerte Unzufriedenheit seitens Rh Block erklärt der Vorsitzende des UBD, Rh Siemke, dass er in Zusammenarbeit mit der Verwaltung aufgrund des Umfangs der vorliegenden Tagesordnungspunkte entschieden habe, alle vorliegenden Anträge auf die Tagesordnung der Sitzung am 11. Dezember zu nehmen. Dieses sei nach bestem Wissen und Gewissen geschehen. Die Tagesordnung für den nächsten Bauausschuss am 29.11. sei aufgrund einer anderen Problematik zeitlich begrenzt.

 

Rh Schwidder moniert ebenfalls die Vorgehensweise. Er merkt an, dass seiner Meinung nach gestellte Anträge unverzüglich auf die kommende Tagesordnung zu setzen sei. Er hätte sich zumindest eine Rückkopplung mit dem Antragsteller gewünscht, wenn es hier zu Verschiebungen kommt.

 

Stellv. Bgm Schultz fragt dazu an, wie sich die Rechtssituation in diesem Fall darstellt und erbittet eine Antwort hierzu in der Niederschrift.

 

Antwort der Verwaltung:

Hinsichtlich der Frage um Rechtsauskunft, wie mit Anträgen von Fraktionen bzw. Ratsmitgliedern umzugehen ist, wird festgestellt, dass das Antragsrecht gemäß § 56 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz nicht eingeschränkt ist  und das Recht umfasst, dass der beantragte Gegenstand in die Tagesordnung aufgenommen wird. Werden die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen eingehalten besteht grundsätzlich kein zeitliches Dispositionsrecht.

In dem konkreten Fall war die Bearbeitung für den (regulär) nächsten vorgesehenen Umwelt und Bauausschuss (UBD) am 11.12.2018 vorgesehen. Der gesondert terminierte UBD am 29.11.2018 sollte sich nahezu ausschließlich mit der Thematik „Beitragsrechtliche Betrachtung Pflasteraustausch Innenstadt“ unter Hinzuziehung unseres Fachanwaltes befassen.