Sitzung: 20.11.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Rh Block fragt an, warum
sein kürzlich gestellter Antrag an den UBD nicht auf der Tagesordnung der
nächsten Sitzung erscheint.
StDir Meyer erwähnt, dass
dieser Antrag in der nächsten Sitzung im Dezember auf der Tagesordnung steht.
Auf die geäußerte Unzufriedenheit
seitens Rh Block erklärt der Vorsitzende des UBD, Rh Siemke, dass er in
Zusammenarbeit mit der Verwaltung aufgrund des Umfangs der vorliegenden
Tagesordnungspunkte entschieden habe, alle vorliegenden Anträge auf die
Tagesordnung der Sitzung am 11. Dezember zu nehmen. Dieses sei nach bestem
Wissen und Gewissen geschehen. Die Tagesordnung für den nächsten Bauausschuss
am 29.11. sei aufgrund einer anderen Problematik zeitlich begrenzt.
Rh Schwidder moniert
ebenfalls die Vorgehensweise. Er merkt an, dass seiner Meinung nach gestellte
Anträge unverzüglich auf die kommende Tagesordnung zu setzen sei. Er hätte sich
zumindest eine Rückkopplung mit dem Antragsteller gewünscht, wenn es hier zu
Verschiebungen kommt.
Stellv. Bgm Schultz fragt
dazu an, wie sich die Rechtssituation in diesem Fall darstellt und erbittet
eine Antwort hierzu in der Niederschrift.
Antwort der Verwaltung:
Hinsichtlich der Frage um Rechtsauskunft, wie mit
Anträgen von Fraktionen bzw. Ratsmitgliedern umzugehen ist, wird festgestellt,
dass das Antragsrecht gemäß § 56 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz nicht eingeschränkt ist und das Recht umfasst, dass der beantragte
Gegenstand in die Tagesordnung aufgenommen wird. Werden die in der
Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen eingehalten besteht grundsätzlich kein
zeitliches Dispositionsrecht.
In dem konkreten Fall war die Bearbeitung für den
(regulär) nächsten vorgesehenen Umwelt und Bauausschuss (UBD) am 11.12.2018
vorgesehen. Der gesondert terminierte UBD am 29.11.2018 sollte sich nahezu
ausschließlich mit der Thematik „Beitragsrechtliche Betrachtung
Pflasteraustausch Innenstadt“ unter Hinzuziehung unseres Fachanwaltes befassen.