Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2017 wurde im Herbst 2018 geprüft. Gründe, die einer Entlastung
des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht
festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind
und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellt.
Mängel
wurden nicht festgestellt. Unter Ziffer 4.1 auf Seiten 13 des Prüfberichtes
wird lediglich darauf hingewiesen, dass die aus 2015 stammende Prüfbemerkung
hinsichtlich der Ausschreibung von Versicherungsleistungen noch nicht umgesetzt
wurde.
Hier
gilt die bereits in Vorjahren gegebene Stellungnahme weiterhin: Es besteht seit
vielen Jahren einen Rahmenvertrag mit der VGH zu vergünstigten Konditionen. Da
Versicherungen bisher von verschiedenen Stellen der Samtgemeindeverwaltung
bearbeitet wurden, ist im Rahmen einer Umorganisation zum 01.03.2017 eine
zentrale Versicherungsstelle geschaffen worden. Nach Durcharbeitung aller
Unterlagen ist es vorgesehen, Versicherungsleistungen künftig auszuschreiben.
Überplanmäßigen
Aufwendungen entstanden in Höhe von 43.699,25 € im Budget 61 durch höhere
Gewerbesteuerumlageleistungen infolge höherer Steuereinzahlungen.
Bgm
Harms erläutert den Sachverhalt.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz folgenden
Beschluss:
a. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2017 gemäß § 129 Abs. 1
NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.
Einstimmig beschlossen
5 ja 0 nein 1 Enthaltung (Bgm)
b. Der Rat stimmt überplanmäßigen Aufwendungen von 43.699,25 € im
Budget 61 zu.
Einstimmig beschlossen
6 ja 0 nein 0 Enthaltung