Sitzung: 12.12.2018 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0230/2018/1
Bgm Sperling
erläutert den Sachverhalt. Der Rat hat in seiner letzten Sitzung (Jam/X/09 v.
20.06.18) beschlossen, dass Flurstück für 8,00 € je m² zu verkaufen. Hiermit
war der potenzielle Käufer nicht einverstanden sondern bot lediglich 6,00 € je
m². Auch bei Verhandlungen ließ er sich nicht auf einen höheren Kaufpreis ein,
sondern erklärte weiterhin, nur 6,00 € für ein Grundstück zahlen zu wollen, was
er lediglich als Gartenland nutzen kann.
Zurzeit stagniert
der Verkauf von Baugrundstücken. Bei der Fläche handelt es sich um ein sehr
feuchtes Teilstück des Baugebietes, das nur mit erheblichen
Abdichtungsmaßnahmen bebaut werden kann. Möglicherweise würde auch eine
Auffüllung infrage kommen, was aber den Baupreis erheblich erhöhen würde.
Zum heutigen Zeitpunkt
ist das Grundstück eigentlich unveräußerbar. Es hat bereits einige
Interessenten gegeben, die einen Ankauf aus den oben genannten Gründen
abgelehnt haben.
Im Vertrag wird
geregelt, dass der Käufer den Differenzbetrag nachzuzahlen hat, falls er das
Grundstück bebaut bzw. weiterveräußert.
Die Verpflichtung,
das Grundstück innerhalb von 5 Jahren zu bebauen, entfällt daher.
Es entsteht eine
kurze Diskussion.
Stellv. Bgm’in
Merke beantragt entsprechend der Vorlage zu beschließen und ausdrücklich
vertraglich festzulegen, dass keine Bebauung und keine Versiegelung des
Grundstückes in irgendeiner Form erfolgen darf.
Nach Aussprache
fasst der Rat der Gemeinde Jameln auf Antrag von stellv. Bgm’in Merke den
Beschluss:
Das Flurstück 6/109
der Flur 1 in der Gemarkung Breselenz in Größe von 1.268 m² wird nicht zum
Baulandpreis in Höhe von 16,50 € je m², sondern zum Preis von 6,00 € je m²
veräußert.
Das Flurstück wird
an den anliegenden Eigentümer des Grundstückes 6/102 zum Gesamtkaufpreis von
7.608,00 € verkauft.
Eine Bebauung des
Grundstückes oder eine Versiegelung des Grundstückes in irgendeiner Form darf
nicht erfolgen. Sollte das Grundstück innerhalb der nächsten 20 Jahre dennoch
bebaut oder verkauft werden, so hat der Käufer die Differenz von 10,50 €/m²
nachzuzahlen.