Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Der Inhaber des ansässigen Betriebes hat die Änderung des Bebauungsplanes St. Georg beantragt. Diese ist zur Erweiterung des Betriebes erforderlich. Geplant sind die Erweiterung der Werkstatt, die Errichtung eines Reifenlagers, sowie weitere Park- und Ausstellungsflächen. Eine Zu- und Umfahrt vor allem zur Anlieferung mit LKW soll ebenfalls errichtet werden (siehe Anlage I der Vorlage).

Derzeit sind auf den Flurstücken Mischgebietsflächen sowie umfangreiche Kompensationsmaßnahmen (Obstwiese, Biotopschutz, Hecke) festgesetzt. Für die Erweiterung ist die Überplanung des gesamten Bereiches erforderlich. Festgesetzt werden könnte ein Sondergebiet Kfz.

 

Der Antragsteller ist Eigentümer der Flurstücke 15/10, 15/15, 15/16, und 25/6, Flur 4, Gemarkung Dannenberg. Um eine sinnvolle Ausnutzung der Flächen zu gewährleisten, steht der Antragsteller in Grundstückskaufverhandlungen zum Flurstück 15/9 sowie 15/14.

Da auf den eigenen Grundstücken bzw. im Plangebiet ein vollständiger Ausgleich und Ersatz nicht möglich sein wird, muss der Eingriff größtenteils auf einer externen Ausgleichsfläche ausgeglichen werden.

 

Vorgesehen hierfür ist das Flurstück 7/17, Flur 4, Gemarkung Prisser. Das Flurstück ist bereits im Bebauungsplan Hermann-Löns-Straße Nord überplant. Für das nördliche Teilstück wird extensives Grünland festgesetzt. Im Verfahren soll geprüft werden, ob der Ausgleich für die hier vorgesehene Änderung auf dieser Fläche möglich ist, ggfs. muss ansonsten eine andere Fläche gefunden werden. Als Ersatzfläche steht dem Antragsteller eine Fläche in Teichlosen zur Verfügung.

Durch die Erweiterung der Werkstatt werden 2 Vollzeitstellen geschaffen sowie ggfs. eine weitere Ausbildungsstelle.


Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan im Bereich der 28. sowie der 59. Änderung angepasst werden, der im Parallelverfahren geändert werden soll. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt den Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue vor.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:00 Uhr um dem Antragsteller das Wort zu erteilen.

 

Herr Joachim Hinze erläutert, dass der Betrieb im Jahr 2006 von Soven nach Dannenberg umgesiedelt ist. Obwohl das Grundstück an der Jeetzelallee damals ausreichend groß ausgewählt worden ist, ist es heute sowohl für den Werkstatt- als auch für den Hofbetrieb nicht mehr ausreichend groß. Aufgrund neuer Mess- und Prüfverfahren und die Erweiterung des Werkstattbetriebes um Carglasreparaturen sind neue Werkstatt- und Prüfräume erforderlich. Durch die Erweiterungen würden zwei zusätzliche Arbeitsplätze und ein Ausbildungsplatz entstehen.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:03 Uhr wieder.

 

Auf die Frage von Rh Herzog nach der vor einigen Jahren zugestellten Fläche entlang der Bahnlinie, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans als Grünfläche freizuhalten ist, antwortet Herr Hinze, dass die Fläche seit Jahren freigeräumt ist.

 

Auf die Frage von Rh Herzog nach der Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt verweist Herr Hesebeck darauf, dass auch für das ALDI-Grundstück eine zweite Zufahrt geplant ist und am Fachmarktzentrum auch zwei Zufahrten bestehen. Die Notwendigkeit würde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass das Reifenlager sehr dicht an der Bahnlinie geplant ist und bei der Lackiererei wenig Betrieb zu sehen ist und er fragt, ob der Grundstücksbereich zukünftig evtl. zur Verfügung stehen könnte.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass der Standort des Reifenlagers im Bebauungsplanverfahren festgelegt werden muss und der Biotopschutzstreifen entlang der Bahnlinie erhalten bleiben sollte.

 

Herr Krull regt an, die östliche Obstwiese möglichst zu erhalten und den östlichen Bereich zwischen der Lackiererei und der Bahnlinie optimal auszunutzen.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:10 Uhr.

 

Her Hinze erläutert hinsichtlich der vorgenannten Punkte, dass die Lage des geplanten Reifenlagers flexibel planbar ist, der Großteil der Obstwiese erhalten werden kann und der Bereich zwischen der Lackiererei und der Bahnlinie sehr schmal und mit Autotrailer nicht zu befahren ist. Aus Seiner Sicht ist die Lackiererei gut ausgelastet.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet vorbehaltlich der Einigung zum Grunderwerb zum Flurstück 15/9, Flur 5 das Änderungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes St. Georg 5. Änderung ein.