Sitzung: 11.12.2018 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0458/2018
Der Inhaber des
ansässigen Betriebes hat die Änderung des Bebauungsplanes St. Georg beantragt.
Diese ist zur Erweiterung des Betriebes erforderlich. Geplant sind die
Erweiterung der Werkstatt, die Errichtung eines Reifenlagers, sowie weitere
Park- und Ausstellungsflächen. Eine Zu- und Umfahrt vor allem zur Anlieferung
mit LKW soll ebenfalls errichtet werden (siehe Anlage I der Vorlage).
Derzeit sind auf
den Flurstücken Mischgebietsflächen sowie umfangreiche Kompensationsmaßnahmen
(Obstwiese, Biotopschutz, Hecke) festgesetzt. Für die Erweiterung ist die
Überplanung des gesamten Bereiches erforderlich. Festgesetzt werden könnte ein
Sondergebiet Kfz.
Der Antragsteller
ist Eigentümer der Flurstücke 15/10, 15/15, 15/16, und 25/6, Flur 4, Gemarkung
Dannenberg. Um eine sinnvolle Ausnutzung der Flächen zu gewährleisten, steht
der Antragsteller in Grundstückskaufverhandlungen zum Flurstück 15/9 sowie
15/14.
Da auf den eigenen
Grundstücken bzw. im Plangebiet ein vollständiger Ausgleich und Ersatz nicht
möglich sein wird, muss der Eingriff größtenteils auf einer externen
Ausgleichsfläche ausgeglichen werden.
Vorgesehen hierfür
ist das Flurstück 7/17, Flur 4, Gemarkung Prisser. Das Flurstück ist bereits im
Bebauungsplan Hermann-Löns-Straße Nord überplant. Für das nördliche Teilstück
wird extensives Grünland festgesetzt. Im Verfahren soll geprüft werden, ob der
Ausgleich für die hier vorgesehene Änderung auf dieser Fläche möglich ist,
ggfs. muss ansonsten eine andere Fläche gefunden werden. Als Ersatzfläche steht
dem Antragsteller eine Fläche in Teichlosen zur Verfügung.
Durch die Erweiterung der Werkstatt
werden 2 Vollzeitstellen geschaffen sowie ggfs. eine weitere Ausbildungsstelle.
Gleichzeitig muss der
Flächennutzungsplan im Bereich der 28. sowie der 59. Änderung angepasst werden,
der im Parallelverfahren geändert werden soll. Eine entsprechende
Beschlussvorlage liegt den Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue vor.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt.
AV Siemke unterbricht die
Sitzung um 19:00 Uhr um dem Antragsteller das Wort zu erteilen.
Herr Joachim Hinze
erläutert, dass der Betrieb im Jahr 2006 von Soven nach Dannenberg umgesiedelt
ist. Obwohl das Grundstück an der Jeetzelallee damals ausreichend groß
ausgewählt worden ist, ist es heute sowohl für den Werkstatt- als auch für den
Hofbetrieb nicht mehr ausreichend groß. Aufgrund neuer Mess- und Prüfverfahren
und die Erweiterung des Werkstattbetriebes um Carglasreparaturen sind neue
Werkstatt- und Prüfräume erforderlich. Durch die Erweiterungen würden zwei zusätzliche
Arbeitsplätze und ein Ausbildungsplatz entstehen.
AV Siemke eröffnet die
Sitzung um 19:03 Uhr wieder.
Auf die Frage von Rh Herzog
nach der vor einigen Jahren zugestellten Fläche entlang der Bahnlinie, die nach
den Festsetzungen des Bebauungsplans als Grünfläche freizuhalten ist, antwortet
Herr Hinze, dass die Fläche seit Jahren freigeräumt ist.
Auf die Frage von Rh Herzog
nach der Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt verweist Herr Hesebeck darauf,
dass auch für das ALDI-Grundstück eine zweite Zufahrt geplant ist und am
Fachmarktzentrum auch zwei Zufahrten bestehen. Die Notwendigkeit würde im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden.
Rh Herzog weist darauf hin,
dass das Reifenlager sehr dicht an der Bahnlinie geplant ist und bei der
Lackiererei wenig Betrieb zu sehen ist und er fragt, ob der Grundstücksbereich
zukünftig evtl. zur Verfügung stehen könnte.
Herr Hesebeck erläutert,
dass der Standort des Reifenlagers im Bebauungsplanverfahren festgelegt werden
muss und der Biotopschutzstreifen entlang der Bahnlinie erhalten bleiben
sollte.
Herr Krull regt an, die
östliche Obstwiese möglichst zu erhalten und den östlichen Bereich zwischen der
Lackiererei und der Bahnlinie optimal auszunutzen.
AV Siemke unterbricht die
Sitzung um 19:10 Uhr.
Her Hinze erläutert
hinsichtlich der vorgenannten Punkte, dass die Lage des geplanten Reifenlagers
flexibel planbar ist, der Großteil der Obstwiese erhalten werden kann und der
Bereich zwischen der Lackiererei und der Bahnlinie sehr schmal und mit
Autotrailer nicht zu befahren ist. Aus Seiner Sicht ist die Lackiererei gut
ausgelastet.
Nach kurzer Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet vorbehaltlich der Einigung zum Grunderwerb zum
Flurstück 15/9, Flur 5 das Änderungsverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes St. Georg 5. Änderung ein.