Sitzung: 17.12.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0465/2018
Sachverhalt sh.
Niederschriften BPSUH vom 19.11.2018 sowie VAH vom 10.12.2018
FDL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 lag der Entwurf des
Bebauungsplanes Hitzacker Süd – 2. Änderung m.ö.B sowie der Entwurf der
Begründung in der Zeit vom 01.08.18 bis einschließlich 05.09.2018 aus.
Gleichzeitig wurde der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1
BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Samtgemeinde Elbtalaue
- Deutsche Bahn AG
- LGLN Regionaldirektion Lüneburg, Katasteramt
Lüchow
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Avacon AG, Salzwedel
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie analog
zu § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.
Aufgrund der Stellungnahme
der Samtgemeinde Elbtalaue wurde die Beteiligung zum geänderten Entwurf des
Bebauungsplanes (jetzt: Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B.)
bereits vor Ablauf der Auslegungsfrist erneut durchgeführt.
Im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 lag der Entwurf des
Bebauungsplanes Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B sowie der
Entwurf der Begründung in der Zeit vom 09.08.18 bis einschließlich 07.09.2018
aus. Gleichzeitig wurde der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2
Alt. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Bauernverband Nordostniedersachsen
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LEBG)
- Niedersächsisches Landesamt für
Denkmalpflege
- Deutsche Telekom AG
- Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
- Industrie- und Werksmontagen GmbH (IWM)
- Einwohner Hitzacker Süd
(Sammelstellungnahme)
- Wendland-Zerspanungs-Technik GmbH (WZT)
- Koenen Bauanwälte für Ihre Mandantin
Caratizit S.A.
- Ceratizit Hitzacker GmbH
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie analog
zu § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage II) abgewogen. Stellungnahmen, die gleichzeitig für
beide Entwürfe abgegeben worden sind, wurden im Rahmen der Abwägung zur
erneuten Beteiligung abgewogen.
Die abgegebenen
Stellungnahmen haben nicht zu einer wesentlichen Änderung des
Bebauungsplanentwurfes geführt.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hitzacker Süd -2. Änderung und Teilaufhebung als Satzung beschlossen werden kann.
FBL Hesebeck gibt
ergänzende Erläuterungen zum Verfahren.
Der BPSUH hat den
nachstehenden Beschluss am 19.11.2018 mehrheitlich empfohlen, der VAH hat am
10.12.2018 einstimmig empfohlen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen analog § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 4 Abs. 2
BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Hitzacker Süd – 2. Änderung und
Teilaufhebung m.ö.B wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.