Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Hauptverwaltungsbeamten, also dem Bürgermeister, förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.

 

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

„Hiermit verpflichte ich Ratsfrau Brigitte-Regina Henry, wohnhaft in 29472 Damnatz, Am Elbdeich 1, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treupflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“

 

Bgm Schulz begrüßt Frau Henry als neues Ratsmitglied und nimmt die Pflichtenbelehrung mit dem o. a. Text vor.

 

Frau Henry nimmt an der Sitzung teil.