Sachverhalt:
Ratsmitglieder sind
gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Hauptverwaltungsbeamten, also dem
Bürgermeister, förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die
Ratsmitglieder über ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.
Die Belehrung ist
aktenkundig zu machen.
Sie hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit verpflichte ich Ratsfrau
Brigitte-Regina Henry, wohnhaft in 29472 Damnatz, Am Elbdeich 1, ihre Aufgaben
nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu
beachten.
Gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich
Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot
gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treupflicht) gem. § 42
NKomVG einzuhalten.“
Bgm Schulz begrüßt
Frau Henry als neues Ratsmitglied und nimmt die Pflichtenbelehrung mit dem o.
a. Text vor.
Frau Henry nimmt an
der Sitzung teil.