Sitzung: 18.12.2018 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 40/0488/2018
Sachverhalt:
Ratsfrau Dinkel hat
durch Wegzug aus dem Gebiet der Gemeinde Damnatz ihre Wählbarkeit für den Rat
der Gemeinde Damnatz verloren, da die Voraussetzung des § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
NKomVG nicht mehr gegeben ist. In der Folge verliert Frau Dinkel ihren Sitz im
Rat der Gemeinde Damnatz gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr.2 NKomVG.
Der Sitzverlust
tritt erst nach Fassung eines entsprechenden Feststellungsbeschlusses i. S. v.
§ 52 Abs. 2 NKomVG durch den Rat der Gemeinde Damnatz ein. Vor dem Beschluss
ist der Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 2 NKWG. Ersatzpersonen für die durch Personenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und
Bewerber des Wahlvorschlags, die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre
Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenden Stimmenzahlen.
Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl
des Wahlvorschlags Wählergemeinschaft Damnatz, auf Frau Brigitte- Regina Henry,
Am Elbdeich 1, 29472 Damnatz über.
Bgm Schulz ergänzt,
dass Rf Dinkel 7 Jahre Ratsmitglied war. Sie hat seit 2011 an 29 von 32 Sitzungen teilgenommen und sich sehr
konstruktiv für die Belange der Bürger der Gemeinde Damnatz eingesetzt.
Bgm Schulz spricht
Frau Dinkel seinen Dank aus und überreicht ein Präsent.
Frau Dinkel bedankt
sich für die gute Zusammenarbeit und verlässt den Sitzungstisch.
Der Rat der
Gemeinde Damnatz fasst folgenden
Beschluss:
Es wird
festgestellt, dass Ratsfrau Heike Dinkel ihren Sitz im Rat der Gemeinde Damnatz
aufgrund des Wegzugs aus dem Gebiet der Gemeinde Damnatz gem. § 52 Abs. 1 S. 1
Nr. 2 i. V. m. § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NKomVG verliert.