Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Ratsfrau Dinkel hat durch Wegzug aus dem Gebiet der Gemeinde Damnatz ihre Wählbarkeit für den Rat der Gemeinde Damnatz verloren, da die Voraussetzung des § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NKomVG nicht mehr gegeben ist. In der Folge verliert Frau Dinkel ihren Sitz im Rat der Gemeinde Damnatz gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr.2 NKomVG.

 

Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung eines entsprechenden Feststellungsbeschlusses i. S. v. § 52 Abs. 2 NKomVG durch den Rat der Gemeinde Damnatz ein. Vor dem Beschluss ist der Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach § 38 Abs. 2 NKWG. Ersatzpersonen für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags, die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenden Stimmenzahlen. Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags Wählergemeinschaft Damnatz, auf Frau Brigitte- Regina Henry, Am Elbdeich 1, 29472 Damnatz über.

 

 

Bgm Schulz ergänzt, dass Rf Dinkel 7 Jahre Ratsmitglied war. Sie hat seit 2011 an 29 von 32  Sitzungen teilgenommen und sich sehr konstruktiv für die Belange der Bürger der Gemeinde Damnatz eingesetzt. 

Bgm Schulz spricht Frau Dinkel seinen Dank aus und überreicht ein Präsent.

Frau Dinkel bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und verlässt den Sitzungstisch.

 

 

Der Rat der Gemeinde Damnatz fasst folgenden

 


Beschluss:

Es wird festgestellt, dass Ratsfrau Heike Dinkel ihren Sitz im Rat der Gemeinde Damnatz aufgrund des Wegzugs aus dem Gebiet der Gemeinde Damnatz gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NKomVG verliert.