Bgm Schulz trägt vor, dass der bisherige TOP 7 (Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61) vor den TOP 5 (Haushaltsberatung) vorgezogen werden soll, da die überplanmäßigen Aufwendungen das Jahr 2018 betreffen.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch, die geänderte Tagesordnung wird somit von Bgm Schulz festgestellt.