Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 2

- Sachverhalt sh. Protokoll Rat Gusborn Nr. X/11 vom 11.10.2018 –


Die Betonbauweise erfordert Fugen in regelmäßigen Abständen um thermische Längenausdehnungen abzufangen. Bei hohen Temperaturen dehnt sich die Betonfahrbahn aus und das Fugenmaterial wird herausgedrückt. Wenn sich die Temperatur wieder abkühlt zieht sich das Material zurück. Sind die Fugenbreiten nicht ausreichend breit ausgeführt, kann es zu einem sogenannten „Blow up“ kommen.

Die Fugen an dieser Straße sind teilweise schon sehr alt und porös und lösen sich von den Betonflanken. Dadurch kann es zu Wasser- und / oder Schmutzeintritt kommen und zu Frostschäden oder Blow up führen.

 

Es wird empfohlen die Fugen bzw. Risse zu sanieren.

Kostenschätzung: 3.000,- €

 

Eine größere Betonsanierung an dieser Straße wird seitens der Verwaltung noch nicht für nötig gehalten.

 

In der Sitzung des Rates am 11.10.2018 wurde beschlossen, nochmals eine Kostenermittlung für eine Teil-Sanierung als Schwarzdeckenüberzug durch die Verwaltung berechnen zu lassen.

SB Lühr erläutert den Sachverhalt.

 

Eine Teilsanierung mit einem Schwarzdeckenüberzug, wie sie im Protokoll zur Sitzung beschrieben wurde, ist so nicht durchführbar, da wir beidseitig eine 3-reihige Gosse haben.

 

Um hier eine vernünftige Lösung zu schaffen, müsste die Betonfahrbahn ausgebaut werden, eine Schottertragschicht, eine Asphalttragschicht und darüber eine Deckschicht eingebaut werden.

Bei einer Ausbaulänge von 350 m ergibt sich nach heutigem Stand folgende Kostenschätzung:

 

Betonfahrbahn ausbauen und entsorgen 1400 m²          10,- €/m²                                            14.000,00 €

Schottertragschicht einbauen 1400 m²                                   8,- €/m²                                            11.200,00 €

Asphalttragschicht 350 to                                                           60,- €/m²                                            21.000,00 €

Deckschicht 4 cm 1400 m²                                                            8,- €/m²                                            11.200,00 €

 

Hinzu kommt dann noch die Überprüfung des Kanals in der Straße, die Baustelleneinrichtung und Beschilderung sowie die Anschlussarbeiten an die vorhandene Gosse beidseitig.

 

Die aufgeführten Preise sind Nettopreise.

 

Herr Lühr gibt weitere ergänzende Erläuterungen zum Zustand der Straße. Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Bedarf eines Schwarzdeckenüberzuges. Die vorhandenen Risse in den Betonplatten könnte man im Zuge der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahme mit sanieren.

 

Rh Beckmann entgegnet, dass es sich nicht nur um Risse handele, sondern auch um Abplatzungen bzw. Vertiefungen in der Betonfahrbahn. Die Lärmbelästigungen entstünden daher auch, wenn Fahrzeuge darüber fahren. Die Straße führe durch ein Wohngebiet, würde stark frequentiert werden und die Anwohner würden sich in der Ruhe gestört fühlen.

Auch könne man nach und nach einzelne Betonplattenelemente auswechseln, die gebrochen seien. Voraussetzung wäre natürlich, dass es bei einer Betonstraße bleiben solle. Jedoch müssten dann eben seiner Meinung nach die schadhaften Teile ausgewechselt werden.

 

Stellv. Bgm Fahren äußert, dass ausgehend davon, dass es eine Betonfahrbahn bleiben soll, erstmal im ersten Schritt eine Fugensanierung vorgenommen werden sollte und dann zu  beobachten sei, wie sich der Lärmpegel entwickelt.

Nach Prüfung könne man evtl. dann beim Auswechseln einzelner Betonfelder anfangen.

 

Bgm Ringel äußert, dass er eine Fugen-Teilsanierung favorisiere, da die Straße seiner Meinung  nach insgesamt nicht komplett sanierungsbedürftig sei. Es gäbe andere Betonstraßen in der Gemeinde, die in schlechterem Zustand seien. Außerdem würde ein Schwarzdeckenüberzug die Verkehrsteilnehmer animieren, dort schnell zu fahren. Dieses sei ja gerade nicht erwünscht, denn die Verkehrsberuhigung sei seitens der Gemeinde  favorisiert.

 

Rh Beckmann stellt den Antrag,  einzelne Betonfelder auszutauschen incl. Fugensanierung, und zwar 4 Felder.

 

SB Lühr  überschlägt die Gesamtkosten bei 4  Feldern incl. Baunebenkosten wie Baustelleneinrichtung, Absperrung usw. mit 10.000,- € netto, ca. 13.000 € brutto.

 

Ergänzend zu seinem gestellten Antrag beantragt Rh Beckmann, den Betrag von 13.000,- € in den Haushalt 2019 einzustellen.

 

Stellv. Bgm Fahren stellt den Antrag,  wie in der Vorlage der Verwaltung vorgeschlagen, 3.000,- € für die Fugensanierung einzuplanen.

Danach sollen Erfahrungen gesammelt werden und evtl. geprüft werden, ob ein Austausch einzelner Betonfelder notwendig ist. Dazu sind dann weitere genaue Kostenermittlungen notwendig. 

 

Abstimmung Antrag Rh Beckmann:

 

5 Ja, 5 Nein

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Abstimmung Antrag Riss- u. Fugensanierung stellv. Bgm Fahren:

 

5 Ja 3 Nein, 2 Enthaltungen

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn folgt somit dem Vorschlag der Verwaltung und  fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Betonfahrbahn wird teilweise an den Fugen bzw. Rissen saniert.