Sitzung: 29.11.2018 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0256/2018/1/1
- Sachverhalt
sh. Protokoll Rat Gusborn Nr. X/11 vom 11.10.2018 –
Die Betonbauweise erfordert Fugen in regelmäßigen Abständen um thermische
Längenausdehnungen abzufangen. Bei hohen Temperaturen dehnt sich die
Betonfahrbahn aus und das Fugenmaterial wird herausgedrückt. Wenn sich die
Temperatur wieder abkühlt zieht sich das Material zurück. Sind die Fugenbreiten
nicht ausreichend breit ausgeführt, kann es zu einem sogenannten „Blow up“
kommen.
Die Fugen an dieser Straße sind teilweise schon sehr alt und porös und
lösen sich von den Betonflanken. Dadurch kann es zu Wasser- und / oder
Schmutzeintritt kommen und zu Frostschäden oder Blow up führen.
Es wird empfohlen die Fugen bzw. Risse zu sanieren.
Kostenschätzung: 3.000,- €
Eine größere Betonsanierung an dieser Straße wird seitens der Verwaltung
noch nicht für nötig gehalten.
In der Sitzung des Rates am 11.10.2018 wurde beschlossen, nochmals eine
Kostenermittlung für eine Teil-Sanierung als Schwarzdeckenüberzug durch die
Verwaltung berechnen zu lassen.
SB Lühr erläutert den Sachverhalt.
Eine Teilsanierung mit einem Schwarzdeckenüberzug, wie sie im Protokoll
zur Sitzung beschrieben wurde, ist so nicht durchführbar, da wir beidseitig
eine 3-reihige Gosse haben.
Um hier eine vernünftige Lösung zu schaffen, müsste die Betonfahrbahn
ausgebaut werden, eine Schottertragschicht, eine Asphalttragschicht und darüber
eine Deckschicht eingebaut werden.
Bei einer Ausbaulänge von 350 m ergibt sich nach heutigem Stand folgende
Kostenschätzung:
Betonfahrbahn ausbauen und entsorgen 1400 m² 10,- €/m² 14.000,00
€
Schottertragschicht einbauen 1400 m² 8,- €/m² 11.200,00
€
Asphalttragschicht 350 to 60,-
€/m² 21.000,00
€
Deckschicht 4 cm 1400 m² 8,- €/m² 11.200,00
€
Hinzu kommt dann noch die Überprüfung des Kanals in der Straße, die
Baustelleneinrichtung und Beschilderung sowie die Anschlussarbeiten an die
vorhandene Gosse beidseitig.
Die aufgeführten Preise sind Nettopreise.
Herr Lühr gibt weitere ergänzende Erläuterungen zum Zustand der Straße.
Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Bedarf eines Schwarzdeckenüberzuges. Die
vorhandenen Risse in den Betonplatten könnte man im Zuge der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Maßnahme mit sanieren.
Rh Beckmann entgegnet, dass es sich nicht nur um Risse handele, sondern
auch um Abplatzungen bzw. Vertiefungen in der Betonfahrbahn. Die
Lärmbelästigungen entstünden daher auch, wenn Fahrzeuge darüber fahren. Die
Straße führe durch ein Wohngebiet, würde stark frequentiert werden und die
Anwohner würden sich in der Ruhe gestört fühlen.
Auch könne man nach und nach einzelne Betonplattenelemente auswechseln,
die gebrochen seien. Voraussetzung wäre natürlich, dass es bei einer
Betonstraße bleiben solle. Jedoch müssten dann eben seiner Meinung nach die
schadhaften Teile ausgewechselt werden.
Stellv. Bgm Fahren äußert, dass ausgehend davon, dass es eine
Betonfahrbahn bleiben soll, erstmal im ersten Schritt eine Fugensanierung
vorgenommen werden sollte und dann zu
beobachten sei, wie sich der Lärmpegel entwickelt.
Nach Prüfung könne man evtl. dann beim Auswechseln einzelner Betonfelder
anfangen.
Bgm Ringel äußert, dass er eine Fugen-Teilsanierung favorisiere, da die
Straße seiner Meinung nach insgesamt
nicht komplett sanierungsbedürftig sei. Es gäbe andere Betonstraßen in der
Gemeinde, die in schlechterem Zustand seien. Außerdem würde ein
Schwarzdeckenüberzug die Verkehrsteilnehmer animieren, dort schnell zu fahren.
Dieses sei ja gerade nicht erwünscht, denn die Verkehrsberuhigung sei seitens
der Gemeinde favorisiert.
Rh Beckmann stellt den Antrag,
einzelne Betonfelder auszutauschen incl. Fugensanierung, und zwar 4
Felder.
SB Lühr überschlägt die
Gesamtkosten bei 4 Feldern incl.
Baunebenkosten wie Baustelleneinrichtung, Absperrung usw. mit 10.000,- € netto,
ca. 13.000 € brutto.
Ergänzend zu seinem gestellten Antrag beantragt Rh Beckmann, den Betrag
von 13.000,- € in den Haushalt 2019 einzustellen.
Stellv. Bgm Fahren stellt den Antrag,
wie in der Vorlage der Verwaltung vorgeschlagen, 3.000,- € für die
Fugensanierung einzuplanen.
Danach sollen Erfahrungen gesammelt werden und evtl. geprüft werden, ob
ein Austausch einzelner Betonfelder notwendig ist. Dazu sind dann weitere
genaue Kostenermittlungen notwendig.
Abstimmung Antrag Rh Beckmann:
5 Ja, 5 Nein
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Abstimmung Antrag Riss- u. Fugensanierung stellv. Bgm Fahren:
5 Ja 3 Nein, 2 Enthaltungen
Der Rat der Gemeinde Gusborn folgt somit dem Vorschlag der Verwaltung
und fasst folgenden
Beschluss:
Die Betonfahrbahn wird teilweise an den Fugen bzw. Rissen saniert.