Sitzung: 28.11.2018 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: 30/0484/2018
Sachverhalt:
In der Sitzung des SGA am 01.11.2018 wurde das Brückenbauwerk KA 6 angesprochen. Stellv. SgBgm Beckmann hat im Zuge der Diskussion beantragt, im nächsten BÖVEE einen detaillierten Sachbericht zu erhalten und Alternativen aufgezeigt zu bekommen.
Rh Beckmann verweist auf
den EJZ-Bericht von vor einigen Wochen, der seiner Meinung nach auch gegen
Ratsmitglieder gerichtet war. Er hat deshalb um die Behandlung im BÖVEE
gebeten.
Herr Hesebeck erläutert die
Beschlusslage und verweist auf die Darstellungen des Sachverhaltes in der
Niederschrift über die Sitzung des SGA am 01.11.2018, TOP 10.4. Die
Standsicherheit der neben der Brücke stehenden ehemaligen Mühle würde durch den
Neubau der Brücke beeinträchtigt werden. Bei Erneuerung der Brücke müssten auch
Sicherungs- und Sanierungsarbeiten am Fundament und an der Gebäudekonstruktion
der ehemaligen Mühle durchgeführt werden. Dem Eigentümer der Mühle wurde ein
5-stelliger Betrag als Beteiligung zu diesen Sanierungsarbeiten angeboten. Der
Eigentümer hat das Angebot angelehnt.
Herr Hesebeck erläutert,
dass im Jahr 2015 Sondierungsarbeiten durchgeführt und Bodenproben genommen
worden sind. Nach den Sondierungsarbeiten gab es bereits Beschwerden über erste
kleine Schäden an Grundstück und Gebäude. Leider hat sich das beauftragte
Unternehmen nicht vorab mit den Eigentümern abgesprochen, wie es notwendig
gewesen wäre. Durch die Verwaltung hat auch keine Unterrichtung stattgefunden.
Im Ergebnis der Sondierungsuntersuchung wurden Umfang und Tiefe der erforderlichen
Gründungen festgelegt. Einen Verlegung der Brücke wurde ebenfalls geprüft und
mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises erörtert. Diese Planung konnte
nicht weiterverfolgt werden, da für die Brückenverlegung Grunderwerb
erforderlich wäre. Die betroffenen Flächen stehen im Eigentum der
Mühlenbesitzer und diese nicht verkaufsbereit.
Rh Siemke weist darauf hin,
dass dem Mühleneigentümer ein großzügiges Angebot unterbreitet worden ist und
schlägt vor, nochmals das Gespräch mit ihm zu suchen, mit dem Vorschlag, die
Brücke zu bauen und der Zusage, dass spätere Schäden an der ehemaligen Mühle
übernommen werden. Vor Durchführung der Bauarbeiten müsste ein
Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden In der Ausschreibung für die
Brückenerneuerung könnte das Risiko mit einer Schadenübernahmeauflage an die
Baufirma übertragen werden.
Rh Beutler schlägt für den Fall, dass keine Einigung
mit dem Mühleneigentümer erzielt werden kann, vor, langfristig auf die Brücke
zu verzichten und die Mittel ggfs in die Sanierung der drei anderen
Zufahrtstraßen nach Thunpadel zu investieren.
Herr Hesebeck erinnert an die Anfrage von Rh Flindt
vom letzten Jahr, ob alle Gemeindeverbindungsstraßen im Samtgemeindegebiet
erforderlich sind. Es stellt sich die Frage, ob die KA 6 als
Gemeindeverbindungsstraße einzustufen ist oder eher als Gemeindestraße. Vor
einer Investition in eine neue Brücke sollte diese Frage geklärt werden. In
Richtung Westen liegt in ca. 800m Entfernung die parallel verlaufende
Gemeindeverbindungsstraße KA 8 in deren Verlauf erst 2018 die Bachbrücke
erneuert worden ist. Die KA 6 ist im Grunde als zusätzliche Erschließung der
Ortslage Thunpadel und in dieser Funktion eher als Gemeindestraße zu
betrachten.
Rh Siebolds hält folgenden Verfahrensablauf für
angeraten:
1.
Klärung, ob die Straße als Gemeindeverbindungsstraße
einzustufen ist.
2.
Wenn ja, Abschluss einer Vereinbarung mit dem
Mühleneigentümer.
3.
Wenn eine Vereinbarung scheitert, Brückenbau und
Ausschreibung wie vom AV vorgeschlagen.
Rh Siemke weist darauf hin, dass eine Herabstufung zur
Gemeindestraße nur im Einvernehmen mit der Gemeinde Karwitz erfolgen kann. Die
Gemeinde hätte Anspruch auf unterlassene Instandhaltungskosten. Es wäre ggfs.
eine Herabstufung zu einem Wirtschaftsweg zu prüfen.
AV Siemke weist darauf hin, dass in der nächsten 10
bis 15 Jahre viele ähnlich Fälle auftreten werden. In diesen Fällen wird dann
auch immer über die Notwendigkeit der Brücken zu entscheiden sein.
Auf Vorschlage von stellv. AV Klappstein empfiehlt der
Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die KA
6 zwischen der B 191 und Thunpadel als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen
ist.