Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

In der Sitzung des SGA am 01.11.2018 wurde das Brückenbauwerk KA 6 angesprochen. Stellv. SgBgm Beckmann hat im Zuge der Diskussion beantragt, im nächsten BÖVEE einen detaillierten Sachbericht zu erhalten und Alternativen aufgezeigt zu bekommen.

Rh Beckmann verweist auf den EJZ-Bericht von vor einigen Wochen, der seiner Meinung nach auch gegen Ratsmitglieder gerichtet war. Er hat deshalb um die Behandlung im BÖVEE gebeten.

 

Herr Hesebeck erläutert die Beschlusslage und verweist auf die Darstellungen des Sachverhaltes in der Niederschrift über die Sitzung des SGA am 01.11.2018, TOP 10.4. Die Standsicherheit der neben der Brücke stehenden ehemaligen Mühle würde durch den Neubau der Brücke beeinträchtigt werden. Bei Erneuerung der Brücke müssten auch Sicherungs- und Sanierungsarbeiten am Fundament und an der Gebäudekonstruktion der ehemaligen Mühle durchgeführt werden. Dem Eigentümer der Mühle wurde ein 5-stelliger Betrag als Beteiligung zu diesen Sanierungsarbeiten angeboten. Der Eigentümer hat das Angebot angelehnt.

Herr Hesebeck erläutert, dass im Jahr 2015 Sondierungsarbeiten durchgeführt und Bodenproben genommen worden sind. Nach den Sondierungsarbeiten gab es bereits Beschwerden über erste kleine Schäden an Grundstück und Gebäude. Leider hat sich das beauftragte Unternehmen nicht vorab mit den Eigentümern abgesprochen, wie es notwendig gewesen wäre. Durch die Verwaltung hat auch keine Unterrichtung stattgefunden. Im Ergebnis der Sondierungsuntersuchung wurden Umfang und Tiefe der erforderlichen Gründungen festgelegt. Einen Verlegung der Brücke wurde ebenfalls geprüft und mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises erörtert. Diese Planung konnte nicht weiterverfolgt werden, da für die Brückenverlegung Grunderwerb erforderlich wäre. Die betroffenen Flächen stehen im Eigentum der Mühlenbesitzer und diese nicht verkaufsbereit.

 

Rh Siemke weist darauf hin, dass dem Mühleneigentümer ein großzügiges Angebot unterbreitet worden ist und schlägt vor, nochmals das Gespräch mit ihm zu suchen, mit dem Vorschlag, die Brücke zu bauen und der Zusage, dass spätere Schäden an der ehemaligen Mühle übernommen werden. Vor Durchführung der Bauarbeiten müsste ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden In der Ausschreibung für die Brückenerneuerung könnte das Risiko mit einer Schadenübernahmeauflage an die Baufirma übertragen werden.

 

Rh Beutler schlägt für den Fall, dass keine Einigung mit dem Mühleneigentümer erzielt werden kann, vor, langfristig auf die Brücke zu verzichten und die Mittel ggfs in die Sanierung der drei anderen Zufahrtstraßen nach Thunpadel zu investieren.

 

Herr Hesebeck erinnert an die Anfrage von Rh Flindt vom letzten Jahr, ob alle Gemeindeverbindungsstraßen im Samtgemeindegebiet erforderlich sind. Es stellt sich die Frage, ob die KA 6 als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen ist oder eher als Gemeindestraße. Vor einer Investition in eine neue Brücke sollte diese Frage geklärt werden. In Richtung Westen liegt in ca. 800m Entfernung die parallel verlaufende Gemeindeverbindungsstraße KA 8 in deren Verlauf erst 2018 die Bachbrücke erneuert worden ist. Die KA 6 ist im Grunde als zusätzliche Erschließung der Ortslage Thunpadel und in dieser Funktion eher als Gemeindestraße zu betrachten.

 

Rh Siebolds hält folgenden Verfahrensablauf für angeraten:

1.       Klärung, ob die Straße als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen ist.

2.       Wenn ja, Abschluss einer Vereinbarung mit dem Mühleneigentümer.

3.       Wenn eine Vereinbarung scheitert, Brückenbau und Ausschreibung wie vom AV vorgeschlagen.

 

Rh Siemke weist darauf hin, dass eine Herabstufung zur Gemeindestraße nur im Einvernehmen mit der Gemeinde Karwitz erfolgen kann. Die Gemeinde hätte Anspruch auf unterlassene Instandhaltungskosten. Es wäre ggfs. eine Herabstufung zu einem Wirtschaftsweg zu prüfen.

AV Siemke weist darauf hin, dass in der nächsten 10 bis 15 Jahre viele ähnlich Fälle auftreten werden. In diesen Fällen wird dann auch immer über die Notwendigkeit der Brücken zu entscheiden sein.

 

Auf Vorschlage von stellv. AV Klappstein empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die KA 6 zwischen der B 191 und Thunpadel als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen ist.