Sitzung: 27.11.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/0478/2018
Stellv. Bgm Behning
erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.
Die CDU-Fraktion im Rat der
Stadt Dannenberg (Elbe) hat den Antrag auf Durchführung einer städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme im Bereich der Innenstadt von Dannenberg (Elbe) gestellt.
Die letzten Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
Dannenberg – Innenstadt sind vor 20 Jahren abgeschlossen worden. Die Sanierung
ist in den Jahren 1984/1985 begonnen worden.
Die Anforderungen an die
Innenstadt, so Behning, haben sich erheblich verändert. Dies gilt für die
bestehende Bausubstanz und auch für die verkehrliche Situation.
Das Leben in der Altstadt
ist durch die erfolgreichen Marketingbemühungen stabil geblieben, doch durch
die veränderten Anforderungen an die baulichen Zuschnitte von Ladengeschäften
sowie sanierungsbedürftiger Gebäude besteht erheblicher Handlungsbedarf. Auch
die verkehrliche Situation im Bereich der Altstadt ist durch Überarbeitung des
Verkehrsplanes anzupassen.
Aus diesem Grunde
beantragte die CDU-Fraktion folgende Beschlussempfehlung:
a)
Es ist eine vorbereitende
Untersuchung für den Altstadtbereich durchzuführen.
b)
Nach Vorlage der
Erkenntnisse beantragt die Stadt die Aufnahme in ein entsprechendes
Sanierungsprogramm.
c)
Die Verwaltung wird
beauftragt, vorab entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.
Rh Brüggemann bittet um
Erläuterung, ob es der Verwaltung derzeit zuzumuten ist, neben der
Sanierungsmaßnahme „Zukunft Stadtgrün“ einen weiteren Antrag auf Aufnahme in
ein Sanierungsprogramm auszuarbeiten und diesen in die Entscheidungswege
einzubringen.
Frau Fallapp erläutert,
dass ein Antrag auf Durchführung einer Sanierungsmaßnahme einen erheblichen
zeitlichen Vorlauf benötigt. Sie erinnert an die Durchführung der
„Sanierungsmaßnahme Innenstadt“ in den Jahren 1985 bis 2004. Der Antrag auf
Programmaufnahme wurde bereits 1985 gestellt; erst im Jahre 1990 begann die
Sanierung. Demzufolge ist es der Verwaltung durchaus möglich, die
Sanierungsmaßnahme „Stadtgrün“ und parallel dazu ein neues Sanierungsverfahren
abzuarbeiten.
Stellv. Bgm Behning ist der
Ansicht, dass die Stadt viel zu lange gewartet hat, bevor ein solcher Antrag
gestellt worden ist. Es besteht erheblicher Handlungsbedarf.
Grundstückseigentümer benötigen finanzielle Hilfen für die Sanierung ihrer
Gebäude.
Rh Brüggemann fügt hinzu,
dass eine neue Generation von Geschäftsleuten herangewachsen ist, für die eine
solche Sanierung von großem Interesse ist.
AV Block erläutert, dass es
zunächst erst einmal um die Machbarkeit einer solchen Maßnahme geht. Dies ist
der erste Schritt in die Zukunft.
Eine Stadt muss sich
fortentwickeln; mit Sanierungsmitteln ist dies für die Eigentümer eine
Hilfestellung.
Frau Fallapp erläutert,
dass der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) im Jahre 1981 beschlossen hat, eine
vorbereitende Untersuchung in Auftrag zu geben. Erst im Herbst 1984 beschloss
der Stadtrat die Sanierungssatzung für das Gebiet der Dannenberger Innenstadt.
Aus diesem Zeitraum ist bereits erkennbar, welcher Vorbereitungszeitraum
erforderlich ist.
Das Ergebnis der
vorbereitenden Untersuchungen wurde 1985 vorgelegt und Ende 1985 erhielt die
Stadt dann auch den Aufnahmebescheid für die Sanierungsmaßnahme.
Während der Dauer der
Laufzeit des Sanierungsverfahrens von 20 Jahren fand eine weitreichende
Bürgerbeteiligung statt. Im Jahre 1985 wurde die erste Sanierungsbroschüre über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern zur Information an
alle Bürgerinnen und Bürger herausgegeben.
Rf Mahnke beantragt eine
Sitzungsunterbrechung. Sie begründet dies damit, dass viele Zuhörerinnen und
Zuhörer heute Abend anwesend sind. Ihnen sollte das Wort erteilt werden.
Einstimmig genehmigt der
Ausschuss die Sitzungsunterbrechung.
Herr Horst Schulze,
ehemaliger Kämmerer der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), übt Kritik an der
Verwaltung. Er möchte wissen, welche finanzielle Belastung eine
Sanierungsmaßnahme insgesamt für die Stadt Dannenberg (Elbe) bringen wird. Die
Vorlage enthält dazu keine Information. Lediglich ein Betrag für eine
Voruntersuchung ist in einem Haushaltsblatt genannt.
Herr Schulze erinnert
daran, dass insbesondere die CDU-Fraktion dafür spricht, die Straßen in der
Innenstadt zu sanieren, d.h. das Pflaster herauszunehmen und durch neues
Pflaster zu ersetzen. Beitragsmäßig soll hier keine Belastung für die Anlieger
erfolgen. Dies ist die Aussage der Verwaltung.
Herr Schulze legt dar, dass
der Rat jetzt dabei ist, sein Wort zu brechen. Die Anlieger werden durch einen
Ausgleichsbetrag belastet, wenn die Sanierung abgeschlossen ist. Er hält diese
Vorgehensweise für einen „Plan B“. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme sollen
Straßen saniert werden und der Eigentümer hat dann den finanziellen Aufwand
über den Ausgleichsbetrag zu zahlen.
Herr Udo Daasch erläutert,
dass er in der „Sanierungsmaßnahme Innenstadt“ beteiligt war. Neben den privaten
Sanierungsmaßnahmen wurde das Straßenprofil verändert. Kein Geschäftsmann kann
es finanziell noch einmal ertragen, dass die Innenstadt für mehrere Monate
gesperrt wird. Sollte es zu einer Straßenausbaumaßnahme kommen, wird dies der
Fall sein.
Herr Horst Schulze bittet
um die Aussagen hinsichtlich der Förderfähigkeit der Maßnahmen in einer
möglichen Sanierungsmaßnahme.
Frau Fallapp erläutert,
dass die Städtebaufördermittel vom Land zur Finanzierung der nicht gedeckten
zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme gewährt werden. Die Eigenmittel
der Gemeinde betragen ein Drittel; ein Drittel wird vom Bund und ein Drittel
vom Land finanziert. Diese Förderquote wird bei öffentlichen Maßnahmen
erreicht. Private Maßnahmen unterscheiden sich von diesem Finanzierungsmodell.
Bei privaten Maßnahmen ist zunächst die Maßnahme zu betrachten. Pauschale Werte
können nicht angesetzt werden.
Bei der „Sanierungsmaßnahme
Innenstadt“ lag die Förderquote zwischen 68 und 32 Prozentpunkten.
Herr Daasch fordert den
Prozess der öffentlichen Beteiligung ein.
Frau Fallapp erläutert,
dass dieser Prozess Grundvoraussetzung in einer Voruntersuchung ist.
Frau Grüter-Hommerich
möchte den Betrag benannt bekommen, den sie in einem späteren
Ausgleichsbetragsverfahren entrichten muss.
Frau Fallapp erläutert,
dass sich der Ausgleichsbetrag nach einem Schema errechnet. Dieses kann derzeit
keinesfalls aufgezeigt werden kann. Die Kosten der Sanierung werden einer
Wertsteigerung gegenübergestellt.
Frau Fallapp erläutert,
dass es nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme „Dannenberg – Innenstadt“
ebenfalls ein Ausgleichsbetragsverfahren gegeben hat. In diesem Verfahren sind
mit allen Grundstückseigentümern freiwillige Vereinbarungen zur Zahlung des
Ausgleichsbetrages geschlossen worden. Lediglich ein Klageverfahren wurde zum
Abschluss der Sanierung mit der Stadt geführt.
Stellv. Bgm Behning ist
verwundert über eine derartige Ablehnung des Antrages. Er beteuert, dass die
CDU-Fraktion „niemanden ärgern möchte“, sondern dass für die Stadt eine Entwicklungsmöglichkeit
besteht, die den Grundstückseigentümern in Aussicht gestellt werden soll.
Frau Fallapp erläutert,
dass jeder Grundstückseigentümer in der Innenstadt den Mehrwert einer
Sanierungsmaßnahme zu tragen hat.
Sie erläutert den Mehrwert,
den die Stadt Dannenberg (Elbe) durch die Sanierungsmaßnahme „Dannenberg –
Innenstadt“ seinerzeit erfahren hat. Sie stellt dar, wie die Stadtentwicklung
sich in den letzten Jahren verändert hat. Sie und viele mit ihr sind noch heute
dem Stadtdirektor und Samtgemeindedirektor Heinz Kollan dankbar, der seinerzeit
die Sanierungsmaßnahme ins Leben gerufen hat und den Rat von der Sinnhaftigkeit
überzeugen konnte.
Eine Stadt Dannenberg
(Elbe) ohne die Sanierungsmaßnahme wäre heute nicht vorstellbar.
Die Frage der Ausschussmitglieder
nach einer Bewertung der Behörden wird von Frau Fallapp in der Form
beantwortet, dass sowohl das Amt für Regionale Landesentwicklung als auch das
Ministerium empfohlen hat, dass die Stadt Dannenberg (Elbe) sich noch einmal
einer Sanierungsmaßnahme unterziehen sollte.
Gerade der Bereich
Marschtorstraße, angefangen von der Kirche bis zum Hotel „Alte Post“, verdient
es, dass Grundstückseigentümer in den Genuss von Städtebaufördermitteln kommen
können.
Frau Almuth Lange kommt auf
die Straßensanierung zu sprechen. Sie vermutet, dass durch den Weg der
Sanierung die Lange Straße nun ausgebaut werden soll.
Stellv. Bgm Behning stellt
heraus, dass der Antrag der CDU-Fraktion mit einer Straßensanierung nicht im
Zusammenhang steht.
Frau Grüter-Hommerich
fordert stellv. Bgm Behning auf, einklagbar zu versichern, dass es nicht zu
einem Ausbau der Straßenzüge im Rahmen eines Sanierungsverfahrens kommen wird.
Stellv. Bgm Behning schlägt
vor, den Antrag zu verändern und um eine d)-Empfehlung zu ergänzen.
„Die Betrachtung der
Sanierung der Straßenkörper Marschtorstraße, Lange Straße, Münzstraße,
Mühlentor, Marktplatz wird ausgeschlossen“, wäre der Formulierungsvorschlag.
AV Block beendet die
Sitzungsunterbrechung. Der Sitzungsverlauf wird aufgenommen.
AV Block erklärt, dass die
Sanierung der Innenstadt von einer Ausbaumaßnahme des Straßenzuges Mühlentor,
Lange Straße, Münzstraße, Marktplatz, Marschtorstraße unabhängig zu bewerten
ist.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden geänderten
Beschluss:
a)
Es ist eine vorbereitende
Untersuchung für den Altstadtbereich durchzuführen.
b)
Nach Vorlage der
Ergebnisse beantragt die Stadt die Aufnahme in ein entsprechendes
Sanierungsprogramm.
c)
Die Verwaltung wird
beauftragt, vorab entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.
d)
Die Betrachtung der
Sanierung der Straßenkörper Mühlentor, Lange Straße, Münzstraße, Marktplatz und
Marschtorstraße wird ausgeschlossen.