Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Stellv. Bgm Behning erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat den Antrag auf Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Bereich der Innenstadt von Dannenberg (Elbe) gestellt. Die letzten Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Dannenberg – Innenstadt sind vor 20 Jahren abgeschlossen worden. Die Sanierung ist in den Jahren 1984/1985 begonnen worden.

Die Anforderungen an die Innenstadt, so Behning, haben sich erheblich verändert. Dies gilt für die bestehende Bausubstanz und auch für die verkehrliche Situation.

Das Leben in der Altstadt ist durch die erfolgreichen Marketingbemühungen stabil geblieben, doch durch die veränderten Anforderungen an die baulichen Zuschnitte von Ladengeschäften sowie sanierungsbedürftiger Gebäude besteht erheblicher Handlungsbedarf. Auch die verkehrliche Situation im Bereich der Altstadt ist durch Überarbeitung des Verkehrsplanes anzupassen.

Aus diesem Grunde beantragte die CDU-Fraktion folgende Beschlussempfehlung:

 

a)      Es ist eine vorbereitende Untersuchung für den Altstadtbereich durchzuführen.

b)      Nach Vorlage der Erkenntnisse beantragt die Stadt die Aufnahme in ein entsprechendes Sanierungsprogramm.

c)       Die Verwaltung wird beauftragt, vorab entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.

 

Rh Brüggemann bittet um Erläuterung, ob es der Verwaltung derzeit zuzumuten ist, neben der Sanierungsmaßnahme „Zukunft Stadtgrün“ einen weiteren Antrag auf Aufnahme in ein Sanierungsprogramm auszuarbeiten und diesen in die Entscheidungswege einzubringen.

 

Frau Fallapp erläutert, dass ein Antrag auf Durchführung einer Sanierungsmaßnahme einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigt. Sie erinnert an die Durchführung der „Sanierungsmaßnahme Innenstadt“ in den Jahren 1985 bis 2004. Der Antrag auf Programmaufnahme wurde bereits 1985 gestellt; erst im Jahre 1990 begann die Sanierung. Demzufolge ist es der Verwaltung durchaus möglich, die Sanierungsmaßnahme „Stadtgrün“ und parallel dazu ein neues Sanierungsverfahren abzuarbeiten.

 

Stellv. Bgm Behning ist der Ansicht, dass die Stadt viel zu lange gewartet hat, bevor ein solcher Antrag gestellt worden ist. Es besteht erheblicher Handlungsbedarf. Grundstückseigentümer benötigen finanzielle Hilfen für die Sanierung ihrer Gebäude.

 

Rh Brüggemann fügt hinzu, dass eine neue Generation von Geschäftsleuten herangewachsen ist, für die eine solche Sanierung von großem Interesse ist.

AV Block erläutert, dass es zunächst erst einmal um die Machbarkeit einer solchen Maßnahme geht. Dies ist der erste Schritt in die Zukunft.

Eine Stadt muss sich fortentwickeln; mit Sanierungsmitteln ist dies für die Eigentümer eine Hilfestellung.

 

Frau Fallapp erläutert, dass der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) im Jahre 1981 beschlossen hat, eine vorbereitende Untersuchung in Auftrag zu geben. Erst im Herbst 1984 beschloss der Stadtrat die Sanierungssatzung für das Gebiet der Dannenberger Innenstadt. Aus diesem Zeitraum ist bereits erkennbar, welcher Vorbereitungszeitraum erforderlich ist.

Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen wurde 1985 vorgelegt und Ende 1985 erhielt die Stadt dann auch den Aufnahmebescheid für die Sanierungsmaßnahme.

Während der Dauer der Laufzeit des Sanierungsverfahrens von 20 Jahren fand eine weitreichende Bürgerbeteiligung statt. Im Jahre 1985 wurde die erste Sanierungsbroschüre über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern zur Information an alle Bürgerinnen und Bürger herausgegeben.

 

Rf Mahnke beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Sie begründet dies damit, dass viele Zuhörerinnen und Zuhörer heute Abend anwesend sind. Ihnen sollte das Wort erteilt werden.

Einstimmig genehmigt der Ausschuss die Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Horst Schulze, ehemaliger Kämmerer der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), übt Kritik an der Verwaltung. Er möchte wissen, welche finanzielle Belastung eine Sanierungsmaßnahme insgesamt für die Stadt Dannenberg (Elbe) bringen wird. Die Vorlage enthält dazu keine Information. Lediglich ein Betrag für eine Voruntersuchung ist in einem Haushaltsblatt genannt.

Herr Schulze erinnert daran, dass insbesondere die CDU-Fraktion dafür spricht, die Straßen in der Innenstadt zu sanieren, d.h. das Pflaster herauszunehmen und durch neues Pflaster zu ersetzen. Beitragsmäßig soll hier keine Belastung für die Anlieger erfolgen. Dies ist die Aussage der Verwaltung.

Herr Schulze legt dar, dass der Rat jetzt dabei ist, sein Wort zu brechen. Die Anlieger werden durch einen Ausgleichsbetrag belastet, wenn die Sanierung abgeschlossen ist. Er hält diese Vorgehensweise für einen „Plan B“. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme sollen Straßen saniert werden und der Eigentümer hat dann den finanziellen Aufwand über den Ausgleichsbetrag zu zahlen.

 

Herr Udo Daasch erläutert, dass er in der „Sanierungsmaßnahme Innenstadt“ beteiligt war. Neben den privaten Sanierungsmaßnahmen wurde das Straßenprofil verändert. Kein Geschäftsmann kann es finanziell noch einmal ertragen, dass die Innenstadt für mehrere Monate gesperrt wird. Sollte es zu einer Straßenausbaumaßnahme kommen, wird dies der Fall sein.

 

Herr Horst Schulze bittet um die Aussagen hinsichtlich der Förderfähigkeit der Maßnahmen in einer möglichen Sanierungsmaßnahme.

 

Frau Fallapp erläutert, dass die Städtebaufördermittel vom Land zur Finanzierung der nicht gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme gewährt werden. Die Eigenmittel der Gemeinde betragen ein Drittel; ein Drittel wird vom Bund und ein Drittel vom Land finanziert. Diese Förderquote wird bei öffentlichen Maßnahmen erreicht. Private Maßnahmen unterscheiden sich von diesem Finanzierungsmodell. Bei privaten Maßnahmen ist zunächst die Maßnahme zu betrachten. Pauschale Werte können nicht angesetzt werden.

Bei der „Sanierungsmaßnahme Innenstadt“ lag die Förderquote zwischen 68 und 32 Prozentpunkten.

 

Herr Daasch fordert den Prozess der öffentlichen Beteiligung ein.

 

Frau Fallapp erläutert, dass dieser Prozess Grundvoraussetzung in einer Voruntersuchung ist.

 

Frau Grüter-Hommerich möchte den Betrag benannt bekommen, den sie in einem späteren Ausgleichsbetragsverfahren entrichten muss.

 

Frau Fallapp erläutert, dass sich der Ausgleichsbetrag nach einem Schema errechnet. Dieses kann derzeit keinesfalls aufgezeigt werden kann. Die Kosten der Sanierung werden einer Wertsteigerung gegenübergestellt.

Frau Fallapp erläutert, dass es nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme „Dannenberg – Innenstadt“ ebenfalls ein Ausgleichsbetragsverfahren gegeben hat. In diesem Verfahren sind mit allen Grundstückseigentümern freiwillige Vereinbarungen zur Zahlung des Ausgleichsbetrages geschlossen worden. Lediglich ein Klageverfahren wurde zum Abschluss der Sanierung mit der Stadt geführt.

 

Stellv. Bgm Behning ist verwundert über eine derartige Ablehnung des Antrages. Er beteuert, dass die CDU-Fraktion „niemanden ärgern möchte“, sondern dass für die Stadt eine Entwicklungsmöglichkeit besteht, die den Grundstückseigentümern in Aussicht gestellt werden soll.

 

Frau Fallapp erläutert, dass jeder Grundstückseigentümer in der Innenstadt den Mehrwert einer Sanierungsmaßnahme zu tragen hat.

Sie erläutert den Mehrwert, den die Stadt Dannenberg (Elbe) durch die Sanierungsmaßnahme „Dannenberg – Innenstadt“ seinerzeit erfahren hat. Sie stellt dar, wie die Stadtentwicklung sich in den letzten Jahren verändert hat. Sie und viele mit ihr sind noch heute dem Stadtdirektor und Samtgemeindedirektor Heinz Kollan dankbar, der seinerzeit die Sanierungsmaßnahme ins Leben gerufen hat und den Rat von der Sinnhaftigkeit überzeugen konnte.

Eine Stadt Dannenberg (Elbe) ohne die Sanierungsmaßnahme wäre heute nicht vorstellbar.

 

Die Frage der Ausschussmitglieder nach einer Bewertung der Behörden wird von Frau Fallapp in der Form beantwortet, dass sowohl das Amt für Regionale Landesentwicklung als auch das Ministerium empfohlen hat, dass die Stadt Dannenberg (Elbe) sich noch einmal einer Sanierungsmaßnahme unterziehen sollte.

Gerade der Bereich Marschtorstraße, angefangen von der Kirche bis zum Hotel „Alte Post“, verdient es, dass Grundstückseigentümer in den Genuss von Städtebaufördermitteln kommen können.

 

Frau Almuth Lange kommt auf die Straßensanierung zu sprechen. Sie vermutet, dass durch den Weg der Sanierung die Lange Straße nun ausgebaut werden soll.

 

Stellv. Bgm Behning stellt heraus, dass der Antrag der CDU-Fraktion mit einer Straßensanierung nicht im Zusammenhang steht.

 

Frau Grüter-Hommerich fordert stellv. Bgm Behning auf, einklagbar zu versichern, dass es nicht zu einem Ausbau der Straßenzüge im Rahmen eines Sanierungsverfahrens kommen wird.

 

Stellv. Bgm Behning schlägt vor, den Antrag zu verändern und um eine d)-Empfehlung zu ergänzen.

„Die Betrachtung der Sanierung der Straßenkörper Marschtorstraße, Lange Straße, Münzstraße, Mühlentor, Marktplatz wird ausgeschlossen“, wäre der Formulierungsvorschlag.

 

AV Block beendet die Sitzungsunterbrechung. Der Sitzungsverlauf wird aufgenommen.

 

AV Block erklärt, dass die Sanierung der Innenstadt von einer Ausbaumaßnahme des Straßenzuges Mühlentor, Lange Straße, Münzstraße, Marktplatz, Marschtorstraße unabhängig zu bewerten ist.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden geänderten

 


Beschluss:

a)        Es ist eine vorbereitende Untersuchung für den Altstadtbereich durchzuführen.

b)        Nach Vorlage der Ergebnisse beantragt die Stadt die Aufnahme in ein entsprechendes Sanierungsprogramm.

c)         Die Verwaltung wird beauftragt, vorab entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.

d)        Die Betrachtung der Sanierung der Straßenkörper Mühlentor, Lange Straße, Münzstraße, Marktplatz und Marschtorstraße wird ausgeschlossen.