Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Fallapp erläutert:

Zur Fortführung einer gemeinsamen Städtebauförderung wurde zwischen Bund und Ländern für das Programmjahr 2018 eine Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 104 b des Grundgesetzes abgeschlossen. Über dieses Programm werden Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur gefördert. Städtebauliche Maßnahmen der Anlage, Sanierung bzw. Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen sind förderfähig. Im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte hat die Stadt Dannenberg (Elbe) einen Förderantrag gestellt. Gefördert werden Einzelmaßnahmen als Bestandteile einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme, die auf der Grundlage eines Maßnahmengebietes durchgeführt werden. Unter diesen Voraussetzungen können die Fördermittel für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen eingesetzt werden. Nach den Richtlinien gilt Förderfähigkeit für

·       die weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie die Fortschreibung integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte,

·       die Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie von Grün- und Freiräumen sowie die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur des Quartiers im Rahmen von quartiersbezogenen Stadtgrünmaßnahmen,

·       die Herstellung multifunktioneller Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung,

·       die Vernetzung von Grün- und Freiräumen,

·       Bau- und Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich Nachnutzung bzw. Zwischennutzung durch Grün- und Freiflächen,

·       Maßnahmen der Barriere-Armut bzw. -freiheit,

·       die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“), Quartiersmanagement und Leistungen von Beauftragten.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 1. November 2018 den Aufnahmebescheid ausgehändigt bekommen. Dieser gilt für die Maßnahme „Zukunft Stadtgrün“.

Der Kostenrahmen für die Stadt Dannenberg (Elbe) beträgt für das Jahr 2018   593.400,00 Euro. Die Eigenmittel der Gemeinde sind auf 197.800,00 Euro festgesetzt. Die Fördermittel des Landes liegen bei 395.600,00 Euro.