Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Inhaber eines ansässigen Betriebes hat die Änderung des Bebauungsplanes St. Georg beantragt. Diese ist zur Erweiterung des Betriebes erforderlich. Geplant sind die Erweiterung der Werkstatt, die Errichtung eines Reifenlagers, sowie weitere Park- und Ausstellungsflächen. Eine Zu- und Umfahrt vor allem zur Anlieferung mit LKW soll ebenfalls errichtet werden (siehe Anlage I).

Derzeit sind auf den Flurstücken gemischte Baufläche sowie Grünflächen festgesetzt. Für die Erweiterung soll die Fläche in ein Sondergebiet Kfz geändert werden.

 

Durch die Erweiterung der Werkstatt werden 2 Vollzeitstellen geschaffen, sowie ggfs. eine weitere Ausbildungsstelle.

 

Der Antragsteller ist Eigentümer der Flurstücken Gemarkung Dannenberg, Flur 4, Flurstück 25/6, 15/10, 15/15 sowie 15/16. Er steht in Kaufverhandlungen zu den Grundstücken 15/9 und 15/14.


Für die Änderung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der 28. sowie der 59. Änderung erforderlich.

Im Bereich der jetzigen Grünflächen ist die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue gültig. Im Bereich des MI gilt die 59. Änderung. Durch die Änderung soll Sonderbaufläche dargestellt werden.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt und beantwortet Fragen dazu.

 

Rh Herzog erläutert, dass über die Ausnutzung des Gewerbegrundstückes und die ökologische Wertigkeit von Teilflächen vor einigen Jahren im Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Dannenberg(Elbe) beraten worden ist und es Probleme mit der Umsetzung von Ausgleichsflächen gab.

 

In der anschließenden Aussprache geht es besonders darum, ob der TOP heute behandelt werden soll oder erst nach der Behandlung in den Gremien der Stadt Dannenberg(Elbe), zumal die heutige Behandlung keine Zeiteinsparung bedeuten würde.

 

Auf Antrag von Rh Beckmann empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die Empfehlung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) wird bis zur Behandlung in den Gremien der Stadt Dannenberg(Elbe) vertagt.