Sitzung: 28.11.2018 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 30/0460/2018
Sachverhalt:
Der Inhaber eines
ansässigen Betriebes hat die Änderung des Bebauungsplanes St. Georg beantragt.
Diese ist zur Erweiterung des Betriebes erforderlich. Geplant sind die
Erweiterung der Werkstatt, die Errichtung eines Reifenlagers, sowie weitere
Park- und Ausstellungsflächen. Eine Zu- und Umfahrt vor allem zur Anlieferung
mit LKW soll ebenfalls errichtet werden (siehe Anlage I).
Derzeit sind auf
den Flurstücken gemischte Baufläche sowie Grünflächen festgesetzt. Für die
Erweiterung soll die Fläche in ein Sondergebiet Kfz geändert werden.
Durch die
Erweiterung der Werkstatt werden 2 Vollzeitstellen geschaffen, sowie ggfs. eine
weitere Ausbildungsstelle.
Der Antragsteller
ist Eigentümer der Flurstücken Gemarkung Dannenberg, Flur 4, Flurstück 25/6,
15/10, 15/15 sowie 15/16. Er steht in Kaufverhandlungen zu den Grundstücken
15/9 und 15/14.
Für die Änderung des Bebauungsplanes
ist gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der 28. sowie
der 59. Änderung erforderlich.
Im Bereich der
jetzigen Grünflächen ist die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Elbtalaue gültig. Im Bereich des MI gilt die 59. Änderung. Durch
die Änderung soll Sonderbaufläche dargestellt werden.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt und beantwortet Fragen dazu.
Rh Herzog erläutert, dass
über die Ausnutzung des Gewerbegrundstückes und die ökologische Wertigkeit von
Teilflächen vor einigen Jahren im Umwelt- und Bauausschuss der Stadt
Dannenberg(Elbe) beraten worden ist und es Probleme mit der Umsetzung von Ausgleichsflächen
gab.
In der anschließenden
Aussprache geht es besonders darum, ob der TOP heute behandelt werden soll oder
erst nach der Behandlung in den Gremien der Stadt Dannenberg(Elbe), zumal die
heutige Behandlung keine Zeiteinsparung bedeuten würde.
Auf Antrag von Rh Beckmann
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Empfehlung über
die Fortschreibung des Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im
Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) wird bis zur Behandlung in den Gremien der
Stadt Dannenberg(Elbe) vertagt.