Sitzung: 30.10.2018 Rat der Gemeinde Göhrde
Rh Scherlies spricht die
Sperrung der OD Metzingen wegen der dort durchgeführten Baumaßnahme und den
hierdurch bedingten Umleitungsmaßnahmen an. Leider haben sich nicht alle
Verkehrsteilnehmer an die Umleitungen gehalten und es sind seiner Ansicht nach Folgeschäden
an den betroffenen Straßen zu sehen. Er hofft auf eine Unterstützung des Bundes
bei der Beseitigung dieser Schäden.
Bgm Stegemann berichtet,
dass keine Dokumentation von Schäden erfolgt ist. Allerdings wurden die
Strecken abgefahren und zwei defekte Verkehrsschilder ersetzt bzw. repariert.
Weitere Haftungsansprüche
werden nicht durchsetzbar sein, da sich niemand zuständig fühlt.
Rh Mellmann spricht in
diesem Zusammenhang die Tollendorfer Brücke an und gibt dem Rat Fotoaufnahmen
zur Kenntnis, die den desolaten Zustand der Brücke zeigen. Seiner Ansicht nach
besteht hier unbedingt Handlungsbedarf und wenn nur die zulässige Tonnage
begrenzt wird. Auf Nachfrage erläutert Herr Donnerstag, dass diese Brücke im
Eigentum der Gemeinde steht und diese für die Wartung und Reparatur zuständig
ist. Der Eigentümer ist verpflichtet, seine Brücken regelmäßig durch
Sichtkontrollen prüfen zu lassen. Alle 6 Jahre muss dann regelmäßig eine
Hauptprüfung erfolgen. Seitens der Gemeinden werden diese Prüfungen aufgrund
der Kosten gerne vernachlässigt. Er empfiehlt, einen Termin mit dem zuständigen
Sachbearbeiter zu vereinbaren. Die Verantwortlichkeit für die
Verkehrssicherheit dieser Brücke liegt bei der Gemeinde und sollte bei einem
Unfall nicht unterschätzt werden.
Bgm Stegemann schlägt einen
Ortstermin mit dem Sachbearbeiter der Samtgemeinde und einem Bauingenieur vor,
um die Angelegenheit zu klären. Hier sind auch die anderen beiden Brücken, die
im Eigentum der Gemeinde stehen, einzubeziehen.