Rh Scherlies spricht die Sperrung der OD Metzingen wegen der dort durchgeführten Baumaßnahme und den hierdurch bedingten Umleitungsmaßnahmen an. Leider haben sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an die Umleitungen gehalten und es sind seiner Ansicht nach Folgeschäden an den betroffenen Straßen zu sehen. Er hofft auf eine Unterstützung des Bundes bei der Beseitigung dieser Schäden.

Bgm Stegemann berichtet, dass keine Dokumentation von Schäden erfolgt ist. Allerdings wurden die Strecken abgefahren und zwei defekte Verkehrsschilder ersetzt bzw. repariert.

Weitere Haftungsansprüche werden nicht durchsetzbar sein, da sich niemand zuständig fühlt.

 

Rh Mellmann spricht in diesem Zusammenhang die Tollendorfer Brücke an und gibt dem Rat Fotoaufnahmen zur Kenntnis, die den desolaten Zustand der Brücke zeigen. Seiner Ansicht nach besteht hier unbedingt Handlungsbedarf und wenn nur die zulässige Tonnage begrenzt wird. Auf Nachfrage erläutert Herr Donnerstag, dass diese Brücke im Eigentum der Gemeinde steht und diese für die Wartung und Reparatur zuständig ist. Der Eigentümer ist verpflichtet, seine Brücken regelmäßig durch Sichtkontrollen prüfen zu lassen. Alle 6 Jahre muss dann regelmäßig eine Hauptprüfung erfolgen. Seitens der Gemeinden werden diese Prüfungen aufgrund der Kosten gerne vernachlässigt. Er empfiehlt, einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Die Verantwortlichkeit für die Verkehrssicherheit dieser Brücke liegt bei der Gemeinde und sollte bei einem Unfall nicht unterschätzt werden.

Bgm Stegemann schlägt einen Ortstermin mit dem Sachbearbeiter der Samtgemeinde und einem Bauingenieur vor, um die Angelegenheit zu klären. Hier sind auch die anderen beiden Brücken, die im Eigentum der Gemeinde stehen, einzubeziehen.