Beschluss: Ohne Empfehlung

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Der Sachverhalt wird mittels Vortrag in der Sitzung anhand des Haushaltsplanentwurfes erläutert werden.

 

 

Die Unterlagen für die Vorberatung des Haushaltes 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung 2020 – 2022 liegen allen Ratsmitgliedern vor.

 

Sachbearbeiter Pauls erläutert zu den Vorberatungen des Haushaltsplanentwurfes 2019 die möglichen Haushaltsveränderungen gegenüber dem Vorjahr. 

 

Er gibt einen Rückblick zum Jahresabschluss 2017. Danach schließt dieser mit einer Ergebnisrechnung von -45.000,- € ab,  in der Finanzrechnung entsteht ein Defizit von 22.000,- €. Inzwischen steht die Gemeinde schlechter da als vor der Zahlung der Entschuldungszulage vom Land.

Das aktuelle Haushaltsjahr 2018 (Stand 01.11.18) schließt voraussichtlich wie folgt ab: in der Ergebnisrechnung mit rd. +18.000,- €, in der Finanzrechnung mit rd. + 42.000,- €.

 

Der Haushalt 2019, nach derzeitiger Planung, sieht zzt. einen  Überschuss i. H. v. 38.600,- € im Ergebnishaushalt vor, in der Finanzrechnung den Überschuss von 74.700,- €.
Berücksichtigt sind bereits noch ausstehende Zahlungen u. Zuwendungen. 

 

Auf Seite 13 des Haushaltsplanentwurfes findet sich die Übersicht zur Kassenlage und die Entwicklung des Buchbestandes an liquiden Mitteln, die mit voraussichtlich +118.700,- zum 01.01.2019 geplant sind, es fehlen aber noch einige Buchungen.

 

Zur Entwicklung der Jahresergebnisse,  Fehlbeträge aus Vorjahren, weist Herr Pauls auf den Gesamtfehlbetrag von 127.000,- € zum 31.12.18 (letzter geprüfter Jahresabschluss)  hin und explizit darauf,  dass die Gemeinde verpflichtet ist, Fehlbeträge und Schulden abzubauen, um den Zukunftsvertrag zu erfüllen. 

In den Jahren 2016 und 2017 wurde nicht so gewirtschaftet wie es vorgeschrieben ist.

 

Auf  Seite 22 weist der Gesamtergebnisplan + 38.600,- € aus.

 

Auf Seite 23 sind im Gesamtfinanzplan + 74.700,- € geplant.

Investitionen sind für 2019 nicht vorgesehen.

Herr Pauls weist darauf hin, dass der Steg am Dorfteich Groß Gusborn eine nicht geplante Investition war und er vorher hätte informiert werden müssen.

Es waren dafür keine Mittel eingeplant und es wäre ein Nachtragshaushaltsplan zu erstellen gewesen. 

Letztendlich gab es Zuschüsse, die Maßnahme wurde damit gedeckelt, trotzdem hätte er als Kämmerer der Gemeinde Gusborn informiert werden müssen. 

Er bittet darum, dies künftig zu beachten.

 

Bei folgenden Produkten ergeben sich Änderungen zum Vorjahr.

 

Seite 42,  Kulturpflege, Dorfwoche 2018

Die Dorfwoche fällt 2019 nicht an, somit sind geringere Mittel eingeplant.

 

Seite 45, Betrieb des Kinderspielkreises

Der Betrieb fällt 2019 aus den bekannten Gründen weg. Es sind nur noch die planmäßigen Abschreibungen für das Inventar eingeplant. 

 

Seite 49, Förderung des Sports

Gemäß Rücksprache mit Bgm Ringel wurde der Ansatz 2019 verdoppelt, da in 2018 wegen Budgetüberschreitung aus dem Fachbereich 1 keine Zahlungen mehr möglich waren.

Es gab vertragliche Verpflichtungen, die eingehalten werden mussten. Diese wurden überplanmäßig genehmigt, aber es  konnten keine Zuschüsse an die Vereine und Verbände gezahlt werden. Die Auszahlung für 2018 soll Anfang 2019 erfolgen und im Laufe des Jahres die  Auszahlung für 2019.

 

Seite 54, Rechnungsprüfungsgebühren

Die RPA-Gebühren wurden angepasst, sie betrugen vorher 1.500,- € und wurden auf  2.000,- €  für die Jahresabschlüsse an die tatsächlichen Gebühren angepasst.

 

Seite 57 und S. 60, Konzessionsabgaben für Strom und Gas

Diese sind den tatsächlichen Zahlungen 2018 angepasst worden.

 

Seite 79, Straßen Wege Plätze

Es erfolgte die Anpassung der Abschreibungen und Auflösung der Sonderposten.

 

Seite 86, Beiträge an den UHV Jeetzel-Seege

Die Beiträge wurden vom Fachdienst 30 i. H. v. 65.000,- € gemeldet.

 

Rh Beckmann bemerkt dazu, dass es sonst Angaben zu den Beiträgen pro ha gab, die Zahlungen werden für eine ha-Fläche berechnet.

Herr Pauls entgegnet, dass diese in 2018 auch nicht angegeben waren und es unterschiedliche Berechnungen für unterschiedliche Gewässer gibt. 

Bgm Ringel bemerkt, dass diese Zahlen in der Mitteilung der Erhöhung vom UHV angegeben waren.

Herr Pauls wird nachfragen und ggf. die Zahlen einpflegen.

 

Seite 92,  Erträge aus Verkauf von Holz

2018 waren 1.000,-  eingeplant, da wegen der Sturmschäden einiges an Holz verkauft werden konnte.  Für 2019 ist das nicht absehbar und somit kein Ansatz aufgeführt.  

 

Seite 98, Gebäude Alte Schule in Siemen

Es gibt keine Aufwendungen mehr für den Kinderspielkreis,  jedoch für die Erstellung des Wertgutachtens muss  lt. Frau Demmer ein Betrag von  2.500,- € Aufwand vorgesehen werden.

 

Seite 112, Steuern und Umlagen

Die Beträge sind vom FD 22 so gemeldet worden.  Die Beträge der  Kreis- und Samtgemeindeumlage erhöhen sich geringfügig.

Die Gewerbesteuereinzahlungen sind in dem zu Grunde liegenden Zeitraum für die Umlagenberechnung etwas geringer als geplant,

der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegt bei 421.000,- € und somit 20.000,- € über dem Ansatz, dadurch erhöhen sich die Umlagen.

 

Seiten 115 und 118,  Zinsen für Investitionen und Liquiditätskredite

Diese Zahlen wurden so vom Fachdienst 20 gemeldet.

 

 

 

Bei dem genannten Zahlenwerk ist Luft vorhanden, aber es ist geboten, die Fehlbeträge aus Vorjahren abzubauen. Bei der Gewerbesteuer ist die Unwägbarkeit groß, so dass zunächst die Schätzung zugrunde gelegt werden kann.

 

Herr Pauls gibt eine weitere Anmerkung zu den Investitionen.

In 2018 war die Beschaffung eines Defibrilators eingeplant, es gibt eine Einzahlung von Spenden aus 2016 über  252,- €.

Der Rat muss entscheiden, ob in 2019 das Gerät angeschafft wird.

Die Spende ist dafür eingenommen worden, und so sollte dann auch eine Anschaffung vorgenommen werden.

 

Bgm Ringel ergänzt, dass für den Bau des Geländers an der Quickborner Kuhle 3.500,- € eingeplant werden sollen und für den Fugenverguss in den Straßen ein Betrag von insgesamt 

5.000,- €.

 

Zur Verkehrsberuhigung in Zadrau schlägt er vor, als erste Maßnahme 2.000,- € für ein Geschwindigkeitsgerät einzuplanen, das die gefahrene Geschwindigkeit per Smiley oder umgekehrt anzeigt.

Es liegt ein Flyer einer Firma vor, dies wäre abzuklären und ein Angebot abzufragen.

 

Rh Beckmann bemerkt, dass die Anträge aus der Fraktion UG/Soli gestellt wurden, und zwar   spezialisiert auf die Sanierung/Fugenausbesserung, der Neubau des Zaunes am Dorfteich, sowie die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes mit Zählung der Fahrzeuge, die dort fahren und wie schnell. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen sollten erfasst werden,  damit man Nachweise gegenüber z. B. dem Landkreis u. der Polizei habe.

Er bittet, diese Anträge mit in den Haushalt aufzunehmen.

 

Bgm Ringel entgegnet, dass dies ein Vorschlag der Zadrauer Einwohner war, ein Geschwindigkeitsanzeigegerät zu beschaffen.

 

Rh Beckmann zitiert dazu das Protokoll vom 5.7.2018, wonach geprüft werden sollte, ob ein Haushaltsrest vorhanden ist und wenn ja, in welcher Höhe. Danach sollte erneut beraten und entschieden werden. Der Haushaltsrest sei da.

 

Lt. Bgm Ringel müsse ein Betrag eingeplant werden. Da der Wunsch von den Zadrauern direkt nach einem solchen Gerät kam, sollte man darauf eingehen. 

 

Stellv. Bgm Fahren ergänzt, dass ihm vermehrt mitgeteilt wurde, dass der Gehweg bei Wilfried Hinze repariert werden sollte, dort sind Schäden durch Wurzelaufbrüche. Alternativ könnte der Weg mit Mineralgemisch hergestellt werden.

Bgm Ringel schlägt dazu vor,  bei Unterhaltung der Gemeindewege 1.000,- € mehr einzuplanen.

 

Rh Struck trägt vor, wegen der Planung eines geringen  Überschusses zum Haushalt 2019 zum Wort gegenüber den Bürgern zu stehen und die Grundsteuer auf 400 %-Punkte zu senken. Der Beschluss war gefasst, dass die Steuern begrenzt auf 1 Jahr erhöht wurden.

 

Es erfolgt eine kontroverse Diskussion über Erhöhungen und Senkungen der Steuern.

Bgm Ringel warnt davor, die Steuern wieder zu senken, denn zum Haushalt 2019 sollten erst genaue Zahlen feststehen und dann sollte erneut geprüft werden, ob das möglich wäre.

 

Rh Peemöller macht auf den Weg ins Düp aufmerksam, das Brücken-Geländer stellt eine Gefahr dar, es müsste repariert werden.  

Bgm Ringel bemerkt, dass dies evtl. dem UHV gehört, das müsste geprüft werden.

Es kommen in den nächsten Jahren weitere Unterhaltungsmaßnahmen an Brücken auf die Gemeinde zu.

 

SB Pauls erinnert an die Diskussion zum Haushalt 2018, es wurde sich darauf verständigt, dass die Hebesätze für ein Jahr gelten, so ist auch die Haushaltssatzung beschlossen worden.

 

Über die Hebesätze sollte dann zum Haushaltsjahr 2019 erneut beraten werden.

 

Explizit weist er darauf hin, dass zzt. zwar die Planung zum Haushalt 2019 positiv angesehen werden kann, aber die Gemeinde Gusborn sich insgesamt  in eine schlechte finanzielle Lage gebracht hat, denn sie ist verpflichtet, die Fehlbeträge abzubauen. Dieser Verpflichtung ist sie bisher nicht nachgekommen. Er rät daher davon ab, die Steuersätze zu senken.

 

Rh Struck sieht darin für sich keinen Sinn, denn es sind keine Investitionen geplant. Und das rechtfertige seiner Meinung nach nicht, die Steuern in der jetzigen Höhe zu belassen.

 

SB Pauls entgegnet, dass das sehr wohl Sinn mache, denn die Schulden würden abgebaut und evtl. Rücklagen geschaffen.

 

Rh Beckmann schließt sich der Meinung von Rh Struck an, denn wenn wann nicht jetzt sollte man investieren, denn der Haushalt stehe gut da.

 

Durch den Wegfall des Spielkreises hätte man nicht mehr die 23.000,-  € minus und er hätte schon gerne Zahlen gehabt, wie sich eine Steuersenkung auswirken würde, z. B. Senkung von 460 auf 430 %-Punkte.

 

 

SB Pauls wiederholt nochmals , dass die Fehlbeträge abzubauen sind und nicht er den Vorschlag über Steuersenkungen machen könne. Die Steuerhöhung wurde im letzten Jahr benötigt, um den Haushalt auszugleichen.

Der Überschuss fließt in den Schuldenabbau. Bei neuen Investitionen gäbe es wiederum hohe Zins- u. Tilgungsbelastungen. Und diese belasten dann auch wieder den Ergebnishaushalt. Abschreibungen würden hinzukommen. 

Er als Kämmerer der Gemeinde Guborn ist gehalten und verpflichtet, den Haushalt der Gemeinde  in geregelte Bahnen zu bringen.

 

Bgm Ringel erinnert daran, dass es sich heute um die  Haushaltsberatung handelt, Änderungen werden in den Haushaltplan aufgenommen, über den Beschluss wird in der nächsten Sitzung entschieden.

 

Rf Geuder führt aus, dass sie gelernt habe, dass man erst Schulden abbauen oder zumindest reduzieren müsse, bevor man neue Pläne auf den Weg bringe.

 

 

Nach weiterer Diskussion fasst SB Pauls folgendes zusammen :

 

Für die Unterhaltung der Straßen, Wege Plätze werden neben den geplanten  8.600,- € zusätzlich 5.000,- € für den Fugenverguss eingeplant. 

 

Gemäß Ausführungen von Rh Beckmann steht das Ersetzen der Bäume auf Gemeindegrund noch aus, es sollen je 1.500,- € für den Bereich Quickborn und Zadrau eingeplant werden an Straßen und Wirtschaftswegen. 

 

Der Haushaltsrest i. H. v. 3.500,- € für das Verkehrssicherungskonzept wird um zusätzlich 2.000,- € aufgestockt, so dass insgesamt 5.500,- € für die Beschaffung eines Geschwindigkeitsgerätes eingestellt werden. Über die Art des Gerätes wird im Rahmen des Haushaltsbeschlusses gesondert beraten und beschlossen. 

 

Die im Sachverhalt genannten Änderungen werden in den Haushaltsplan 2019 eingearbeitet und zur Beschlussfassung im Januar 2019 vorgelegt.

 

 

 

- ohne Beschluss -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




 

 

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Die Unterlagen für die Vorberatung des Haushaltes 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung 2020 – 2022 liegen allen Ratsmitgliedern vor.

 

Sachbearbeiter Pauls erläutert zu den Vorberatungen des Haushaltsplanentwurfes 2019 die möglichen Haushaltsveränderungen gegenüber dem Vorjahr. 

 

Er gibt einen Rückblick zum Jahresabschluss 2017. Danach schließt dieser mit einer Ergebnisrechnung von -45.000,- € ab,  in der Finanzrechnung entsteht ein Defizit von 22.000,- € . Inzwischen steht die Gemeinde schlechter da als vor der Zahlung der Entschuldungszulage vom Land.

 

Der Haushalt 2019, Planung Stand 1.11.2018, sieht zzt. einen  Überschuss i. H. v. 18.000,- € im Ergebnishaushalt vor, in der Finanzrechnung den Betrag von …..?
Berücksichtigt sind bereits noch ausstehende Zahlungen u. Zuwendungen. 

 

Auf Seite 13 des Haushaltsplanentwurfes findet sich die Übersicht zur Kassenlage und die Entwicklung des Buchbestandes an liquiden Mitteln, die mit voraussichtlich +118.700,- € geplant sind, es fehlen aber noch einige Buchungen.

 

Zur Entwicklung der Jahresergebnisse,  Fehlbeträge aus Vorjahren, weist Herr Pauls auf den Gesamtfehlbetrag von 127.000,- €  hin und explizit darauf,  dass die Gemeinde verpflichtet ist, Fehlbeträge und Schulden abzubauen, um den Zukunftsvertrag zu erfüllen. 

In den Jahren 2016 und 2017 wurde nicht so gewirtschaftet wie es vorgeschrieben ist.

 

Auf  Seite 22 weist der Gesamtergebnisplan + 38.600,- € aus.

 

Auf Seite 23 sind im Gesamtfinanzplan + 74.700,- € geplant.

Investitionen sind für 2019 nicht vorgesehen.

Herr Pauls weist darauf hin, dass der Steg am Dorfteich Groß Gusborn eine nicht geplante Investition war und er vorher hätte informiert werden müssen.

Es waren dafür keine Mittel eingeplant und es wäre ein Nachtragshaushaltsplan zu erstellen gewesen. 

Letztendlich gab es Zuschüsse, die Maßnahme wurde damit gedeckelt, trotzdem hätte er als Kämmerer der Gemeinde Gusborn informiert werden müssen. 

Er bittet darum, dies künftig zu beachten.

 

Bei folgenden Produkten ergeben sich Änderungen zum Vorjahr.

 

Seite 42,  Kulturpflege, Dorfwoche 2018

Die Dorfwoche fällt 2019 nicht an, somit sind geringere Mittel eingeplant.

 

Seite 45, Betrieb des Kinderspielkreises

Der Betrieb fällt 2019 aus den bekannten Gründen weg. Es sind nur noch die planmäßigen Abschreibungen für das Inventar eingeplant. 

 

Seite 49, Förderung des Sports

Gemäß Rücksprache mit Bgm Ringel wurde der Ansatz 2019 verdoppelt, da in 2018 wegen Budgetüberschreitung aus dem Fachbereich 1 keine Zahlungen mehr möglich waren.

Es gab vertragliche Verpflichtungen, die eingehalten werden mussten. Diese wurden überplanmäßig genehmigt, aber es  konnten keine Zuschüsse an die Vereine und Verbände gezahlt werden. Die Auszahlung für 2018 soll Anfang 2019 erfolgen und im Laufe des Jahres die  Auszahlung für 2019.

 

Seite 54, Rechnungsprüfungsgebühren

Die RPA-Gebühren wurden angepasst, sie betrugen vorher 1.500,- € und wurden auf  2.000,- €  für die Jahresabschlüsse an die tatsächlichen Gebühren angepasst.

 

Seite 57 und S. 60, Konzessionsabgaben für Strom und Gas

Diese sind den tatsächlichen Zahlungen 2018 angepasst worden.

 

Seite 79, Straßen Wege Plätze

Es erfolgte die Anpassung der Abschreibung für Sonderposten.

 

Seite 86, Beiträge an den UHV Jeetzel-Seege

Die Beiträge wurden vom Fachdienst 30 i. H. v. 65.000,- € gemeldet.

 

Rh Beckmann bemerkt dazu, dass es sonst Angaben zu den Beiträgen pro ha gab, die Zahlungen werden für eine ha-Fläche berechnet.

Herr Pauls entgegnet, dass diese in 2018 auch nicht angegeben waren und es unterschiedliche Berechnungen für unterschiedliche Gewässer gibt. 

Bgm Ringel bemerkt, dass diese Zahlen in der Mitteilung der Erhöhung vom UHV angegeben waren.

Herr Pauls wird nachfragen und ggf. die Zahlen einpflegen.

 

Seite 92,  Erträge aus Verkauf von Holz

2018 waren 1.000,-  eingeplant, da wegen der Sturmschäden einiges an Holz verkauft werden konnte.  Für 2019 ist das nicht absehbar und somit kein Ansatz aufgeführt.  

 

Seite 98, Gebäude Alte Schule in Siemen

Es gibt keine Aufwendungen mehr für den Kinderspielkreis,  jedoch für die Erstellung des Wertgutachtens muss  lt. Frau Demmer ein Betrag von  2.500,- € Aufwand vorgesehen werden.

 

Seite 112, Steuern und Umlagen

Die Beträge sind vom FD 22 so gemeldet worden.  Die Beträge der  Kreis- und Samtgemeindeumlage erhöhen sich geringfügig.

Die Gewerbesteuererträge sind in dem Berechnungszeitraum etwas geringer als geplant,

der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegt bei 421.000,- € und somit 20.000,- € über dem Ansatz, dadurch erhöhen sich die Umlagen.

 

Seiten 115 und 118,  Zinsen für Investitionen und Liquiditätskredite

Diese Zahlen wurden so vom Fachdienst 20 gemeldet.

 

 

Bei dem genannten Zahlenwerk ist Luft vorhanden, aber es ist geboten, die Fehlbeträge aus Vorjahren abzubauen. Bei der Gewerbesteuer ist die Unwägbarkeit groß, so dass zunächst die Schätzung zugrunde gelegt werden kann.

 

Herr Pauls gibt eine weitere Anmerkung zu den Investitionen.

In 2018 war die Beschaffung eines Defibrilators eingeplant, es gibt eine Einzahlung von Spenden aus 2016 über  252,- €.

Der Rat muss entscheiden, ob in 2019 das Gerät angeschafft wird.

Die Spende ist dafür eingenommen worden, und so sollte dann auch eine Anschaffung vorgenommen werden.

 

Bgm Ringel ergänzt, dass für den Bau des Geländers an der Quickborner Kuhle 3.500,- € eingeplant werden sollen und für den Fugenverguss in den Straßen ein Betrag von insgesamt 

5.000,- €.

 

Zur Verkehrsberuhigung in Zadrau schlägt er vor, als erste Maßnahme 2.000,- € für ein Geschwindigkeitsgerät einzuplanen, das die gefahrene Geschwindigkeit per Smiley oder umgekehrt anzeigt.

Es liegt ein Flyer einer Firma vor, dies wäre abzuklären und ein Angebot abzufragen.

 

Rh Beckmann bemerkt, dass die Anträge aus der Fraktion UG/Soli gestellt wurden, und zwar   spezialisiert auf die Sanierung/Fugenausbesserung, der Neubau des Zaunes am Dorfteich, sowie die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes mit Zählung der Fahrzeuge, die dort fahren und wie schnell. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen sollten erfasst werden,  damit man Nachweise gegenüber z. B. dem Landkreis u. der Polizei habe.

Er bittet, diese Anträge mit in den Haushalt aufzunehmen.

 

Bgm Ringel entgegnet, dass dies ein Vorschlag der Zadrauer Einwohner war, ein Geschwindigkeitsanzeigegerät zu beschaffen.

 

Rh Beckmann zitiert dazu das Protokoll vom 5.7.2018, wonach geprüft werden sollte, ob ein Haushaltsrest vorhanden ist und wenn ja, in welcher Höhe. Danach sollte erneut beraten und entschieden werden. Der Haushaltsrest sei da.

 

Lt. Bgm Ringel müsse ein Betrag eingeplant werden. Da der Wunsch von den Zadrauern direkt nach einem solchen Gerät kam, sollte man darauf eingehen. 

 

Stellv. Bgm Fahren ergänzt, dass ihm vermehrt mitgeteilt wurde, dass der Gehweg bei Wilfried Hinze repariert werden sollte, dort sind Schäden durch Wurzelaufbrüche. Alternativ könntge der Weg mit Mineralgemisch hergestellt werden.

Bgm Ringel schlägt dazu vor,  bei Unterhaltung der Gemeindewege 1.000,- € mehr einzuplanen.

 

Rh Struck trägt vor, wegen der Planung eines geringen  Überschusses zum Haushalt 2019 zum Wort gegenüber den Bürgern zu stehen und die Grundsteuer auf 400 %-Punkte zu senken. Der Beschluss war gefasst, dass die Steuern begrenzt auf 1 Jahr erhöht wurden.

 

Es erfolgt eine kontroverse Diskussion über Erhöhungen und Senkungen der Steuern.

Bgm Ringel warnt davor, die Steuern wieder zu senken, denn zum Haushalt 2019 sollten erst genaue Zahlen feststehen und dann sollte erneut geprüft werden, ob das möglich wäre.

 

Rh Peemöller macht auf den Weg ins Düp aufmerksam, das Brücken-Geländer stellt eine Gefahr dar, es müsste repariert werden.  

Bgm Ringel bemerkt, dass dies evtl. dem UHV gehört, das müsste geprüft werden.

Es kommen in den nächsten Jahren weitere Unterhaltungsmaßnahmen an Brücken auf die Gemeinde zu.

 

SB Pauls erinnert an die Diskussion zum Haushalt 2018, es wurde sich darauf verständigt, dass die Hebesätze für ein Jahr gelten, so ist auch die Haushaltssatzung beschlossen worden.

 

Über die Hebesätze sollte dann zum Haushaltsjahr 2019 erneut beraten werden.

 

Explizit weist er darauf hin, dass zzt. zwar die Planung zum Haushalt 2019 positiv angesehen werden kann, aber die Gemeinde Gusborn sich insgesamt  in eine schlechte finanzielle Lage gebracht hat, denn sie ist verpflichtet, die Fehlbeträge abzubauen. Dieser Verpflichtung ist sie bisher nicht nicht nachgekommen. Er rät daher davon ab, die Steuersätze zu senken.

 

Rh Struck sieht darin für sich keinen Sinn, denn es sind keine Investitionen geplant. Und das rechtfertige seiner Meinung nach nicht, die Steuern in der jetzigen Höhe zu belassen.

 

SB Pauls entgegnet, dass das sehr wohl Sinn mache, denn die Schulden würden abgebaut und evtl. Rücklagen geschaffen.

 

Rh Beckmann schließt sich der Meinung von Rh Struck an, denn wenn wann nicht jetzt sollte man investieren, denn der Haushalt stehe gut da.

 

Durch den Wegfall des Spielkreises hätte man nicht mehr die 23.000,-  € minus und er hätte schon gerne Zahlen gehabt, wie sich eine Steuersenkung auswirken würde, z. B. Senkung von 460 auf 430 %-Punkte.

 

 

SB Pauls wiederholt nochmals , dass die Fehlbeträge abzubauen sind und nicht er den Vorschlag über Steuersenkungen machen könne. Die Steuerhöhung wurde im letzten Jahr benötigt, um den Haushalt auszugleichen.

Der Überschuss fließt in den Schuldenabbau. Bei neuen Investitionen gäbe es wiederum hohe Zins- u. Tilgungsbelastungen. Und diese belasten dann auch wieder den Ergebnishaushalt. Abschreibungen würden hinzukommen. 

Er als Kämmerer der Gemeinde Guborn ist gehalten und verpflichtet, den Haushalt der Gemeinde  in geregelte Bahnen zu bringen.

 

Bgm Ringel erinnert daran, dass es sich heute um die  Haushaltsberatung handelt, Änderungen werden in den Haushaltplan aufgenommen, über den Beschluss wird in der nächsten Sitzung entschieden.

 

Rf Geuder führt aus, dass sie gelernt hat, dass man erst Schulden abbauen oder zumindst reduzieren muss, bevor man neue Pläne auf den Weg bringt.

 

 

Nach weiterer Diskussion fasst SB Pauls folgendes zusammen :

 

Für die Unterhaltung der Straßen, Wege Plätze werden neben den geplanten  8.600,- € zusätzlich 5.000,- € für den Fugenverguss eingeplant. 

 

Gemäß Ausführungen von Rh Beckmann steht das Ersetzen der Bäume auf Gemeindegrund noch aus, es sollen je 1.500,- € für den Bereich Quickborn und Zadrau eingeplant werden an Straßen und Wirtschaftswegen. 

 

Der Haushaltsrest i. H. v. 3.500,- € für das Verkehrssicherungskonzept wird um zusätzlich 2.000,- € aufgestockt, so dass insgesamt 5.500,- € für die Beschaffung eines Geschwindigkeitsgerätes eingestellt werden. Über die Art des Gerätes wird im Rahmen des Haushaltsbeschlusses gesondert beraten und beschlossen. 

 

Die im Sachverhalt genannten Änderungen werden den Haushaltsplan 2ß19 eingearbeitet und zur Beschlussfassung im Januar 2019 vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung 2020 – 2022 wird – einschließlich Änderungen – nach eingehender Beratung zugestimmt.