Sitzung: 29.11.2018 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Ohne Empfehlung
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 20/0417/2018
Sachverhalt:
Der Sachverhalt
wird mittels Vortrag in der Sitzung anhand des Haushaltsplanentwurfes erläutert
werden.
Die Unterlagen für die Vorberatung des
Haushaltes 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung 2020 – 2022 liegen allen
Ratsmitgliedern vor.
Sachbearbeiter Pauls erläutert zu den
Vorberatungen des Haushaltsplanentwurfes 2019 die möglichen Haushaltsveränderungen
gegenüber dem Vorjahr.
Er gibt einen Rückblick zum
Jahresabschluss 2017. Danach schließt dieser mit einer Ergebnisrechnung von
-45.000,- € ab, in der Finanzrechnung
entsteht ein Defizit von 22.000,- €. Inzwischen steht die Gemeinde schlechter
da als vor der Zahlung der Entschuldungszulage vom Land.
Das aktuelle Haushaltsjahr 2018 (Stand 01.11.18) schließt voraussichtlich
wie folgt ab: in der Ergebnisrechnung mit rd. +18.000,- €, in der
Finanzrechnung mit rd. + 42.000,- €.
Der Haushalt 2019, nach derzeitiger Planung, sieht zzt. einen Überschuss i. H.
v. 38.600,- € im Ergebnishaushalt vor, in der Finanzrechnung den Überschuss von 74.700,- €.
Berücksichtigt sind bereits noch ausstehende Zahlungen u. Zuwendungen.
Auf Seite 13 des Haushaltsplanentwurfes
findet sich die Übersicht zur Kassenlage und die Entwicklung des Buchbestandes
an liquiden Mitteln, die mit voraussichtlich +118.700,- € zum 01.01.2019 geplant sind, es fehlen aber noch einige Buchungen.
Zur Entwicklung der Jahresergebnisse, Fehlbeträge aus Vorjahren, weist Herr Pauls
auf den Gesamtfehlbetrag von 127.000,- € zum 31.12.18
(letzter geprüfter Jahresabschluss) hin und explizit darauf, dass die Gemeinde verpflichtet ist,
Fehlbeträge und Schulden abzubauen, um den Zukunftsvertrag zu erfüllen.
In den Jahren 2016 und 2017 wurde nicht so
gewirtschaftet wie es vorgeschrieben ist.
Auf
Seite 22 weist der Gesamtergebnisplan + 38.600,- € aus.
Auf Seite 23 sind im Gesamtfinanzplan +
74.700,- € geplant.
Investitionen sind für 2019 nicht vorgesehen.
Herr Pauls weist darauf hin, dass der Steg
am Dorfteich Groß Gusborn eine nicht geplante Investition war und er vorher
hätte informiert werden müssen.
Es waren dafür keine Mittel eingeplant und
es wäre ein Nachtragshaushaltsplan zu erstellen gewesen.
Letztendlich gab es Zuschüsse, die
Maßnahme wurde damit gedeckelt, trotzdem hätte er als Kämmerer der Gemeinde
Gusborn informiert werden müssen.
Er bittet darum, dies künftig zu beachten.
Bei folgenden Produkten ergeben sich
Änderungen zum Vorjahr.
Seite 42,
Kulturpflege, Dorfwoche 2018
Die Dorfwoche fällt 2019 nicht an, somit
sind geringere Mittel eingeplant.
Seite 45, Betrieb des Kinderspielkreises
Der Betrieb fällt 2019 aus den bekannten
Gründen weg. Es sind nur noch die planmäßigen Abschreibungen für das Inventar
eingeplant.
Seite 49, Förderung des Sports
Gemäß Rücksprache mit Bgm Ringel wurde der
Ansatz 2019 verdoppelt, da in 2018 wegen Budgetüberschreitung aus dem
Fachbereich 1 keine Zahlungen mehr möglich waren.
Es gab vertragliche Verpflichtungen, die
eingehalten werden mussten. Diese wurden überplanmäßig genehmigt, aber es konnten keine Zuschüsse an die Vereine und
Verbände gezahlt werden. Die Auszahlung für 2018 soll Anfang 2019 erfolgen und
im Laufe des Jahres die Auszahlung für
2019.
Seite 54, Rechnungsprüfungsgebühren
Die RPA-Gebühren wurden angepasst, sie
betrugen vorher 1.500,- € und wurden auf
2.000,- € für die
Jahresabschlüsse an die tatsächlichen Gebühren angepasst.
Seite 57 und S. 60, Konzessionsabgaben für
Strom und Gas
Diese sind den tatsächlichen Zahlungen
2018 angepasst worden.
Seite 79, Straßen Wege Plätze
Es erfolgte die Anpassung der Abschreibungen und Auflösung der Sonderposten.
Seite 86, Beiträge an den UHV
Jeetzel-Seege
Die Beiträge wurden vom Fachdienst 30 i.
H. v. 65.000,- € gemeldet.
Rh Beckmann bemerkt dazu, dass es sonst
Angaben zu den Beiträgen pro ha gab, die Zahlungen werden für eine ha-Fläche
berechnet.
Herr Pauls entgegnet, dass diese in 2018
auch nicht angegeben waren und es unterschiedliche Berechnungen für
unterschiedliche Gewässer gibt.
Bgm Ringel bemerkt, dass diese Zahlen in
der Mitteilung der Erhöhung vom UHV angegeben waren.
Herr Pauls wird nachfragen und ggf. die
Zahlen einpflegen.
Seite 92,
Erträge aus Verkauf von Holz
2018 waren 1.000,- eingeplant, da wegen der Sturmschäden einiges
an Holz verkauft werden konnte. Für 2019
ist das nicht absehbar und somit kein Ansatz aufgeführt.
Seite 98, Gebäude Alte Schule in Siemen
Es gibt keine Aufwendungen mehr für den
Kinderspielkreis, jedoch für die
Erstellung des Wertgutachtens muss lt.
Frau Demmer ein Betrag von 2.500,- €
Aufwand vorgesehen werden.
Seite 112, Steuern und Umlagen
Die Beträge sind vom FD 22 so gemeldet
worden. Die Beträge der Kreis- und Samtgemeindeumlage erhöhen sich
geringfügig.
Die Gewerbesteuereinzahlungen sind in
dem zu Grunde liegenden Zeitraum für die Umlagenberechnung etwas geringer als geplant,
der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
liegt bei 421.000,- € und somit 20.000,- € über dem Ansatz, dadurch erhöhen
sich die Umlagen.
Seiten 115 und 118, Zinsen für Investitionen und
Liquiditätskredite
Diese Zahlen wurden so vom Fachdienst 20
gemeldet.
Bei dem genannten Zahlenwerk ist Luft
vorhanden, aber es ist geboten, die Fehlbeträge aus Vorjahren abzubauen. Bei
der Gewerbesteuer ist die Unwägbarkeit groß, so dass zunächst die Schätzung
zugrunde gelegt werden kann.
Herr Pauls gibt eine weitere Anmerkung zu
den Investitionen.
In 2018 war die Beschaffung eines
Defibrilators eingeplant, es gibt eine Einzahlung von Spenden aus 2016
über 252,- €.
Der Rat muss entscheiden, ob in 2019 das
Gerät angeschafft wird.
Die Spende ist dafür eingenommen worden,
und so sollte dann auch eine Anschaffung vorgenommen werden.
Bgm Ringel ergänzt, dass für den Bau des
Geländers an der Quickborner Kuhle 3.500,- € eingeplant werden sollen und für
den Fugenverguss in den Straßen ein Betrag von insgesamt
5.000,- €.
Zur Verkehrsberuhigung in Zadrau schlägt
er vor, als erste Maßnahme 2.000,- € für ein Geschwindigkeitsgerät einzuplanen,
das die gefahrene Geschwindigkeit per Smiley oder umgekehrt anzeigt.
Es liegt ein Flyer einer Firma vor, dies
wäre abzuklären und ein Angebot abzufragen.
Rh Beckmann bemerkt, dass die Anträge aus
der Fraktion UG/Soli gestellt wurden, und zwar
spezialisiert auf die Sanierung/Fugenausbesserung, der Neubau des Zaunes
am Dorfteich, sowie die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes mit
Zählung der Fahrzeuge, die dort fahren und wie schnell. Die
Geschwindigkeitsüberschreitungen sollten erfasst werden, damit man Nachweise gegenüber z. B. dem
Landkreis u. der Polizei habe.
Er bittet, diese Anträge mit in den
Haushalt aufzunehmen.
Bgm Ringel entgegnet, dass dies ein
Vorschlag der Zadrauer Einwohner war, ein Geschwindigkeitsanzeigegerät zu
beschaffen.
Rh Beckmann zitiert dazu das Protokoll vom
5.7.2018, wonach geprüft werden sollte, ob ein Haushaltsrest vorhanden ist und
wenn ja, in welcher Höhe. Danach sollte erneut beraten und entschieden werden.
Der Haushaltsrest sei da.
Lt. Bgm Ringel müsse ein Betrag eingeplant
werden. Da der Wunsch von den Zadrauern direkt nach einem solchen Gerät kam,
sollte man darauf eingehen.
Stellv. Bgm Fahren ergänzt, dass ihm
vermehrt mitgeteilt wurde, dass der Gehweg bei Wilfried Hinze repariert werden
sollte, dort sind Schäden durch Wurzelaufbrüche. Alternativ könnte der Weg mit
Mineralgemisch hergestellt werden.
Bgm Ringel schlägt dazu vor, bei Unterhaltung der Gemeindewege 1.000,- €
mehr einzuplanen.
Rh Struck trägt vor, wegen der Planung
eines geringen Überschusses zum Haushalt
2019 zum Wort gegenüber den Bürgern zu stehen und die Grundsteuer auf 400
%-Punkte zu senken. Der Beschluss war gefasst, dass die Steuern begrenzt auf 1
Jahr erhöht wurden.
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion
über Erhöhungen und Senkungen der Steuern.
Bgm Ringel warnt davor, die Steuern wieder
zu senken, denn zum Haushalt 2019 sollten erst genaue Zahlen feststehen und
dann sollte erneut geprüft werden, ob das möglich wäre.
Rh Peemöller macht auf den Weg ins Düp
aufmerksam, das Brücken-Geländer stellt eine Gefahr dar, es müsste repariert
werden.
Bgm Ringel bemerkt, dass dies evtl. dem
UHV gehört, das müsste geprüft werden.
Es kommen in den nächsten Jahren weitere
Unterhaltungsmaßnahmen an Brücken auf die Gemeinde zu.
SB Pauls erinnert an die Diskussion zum
Haushalt 2018, es wurde sich darauf verständigt, dass die Hebesätze für ein
Jahr gelten, so ist auch die Haushaltssatzung beschlossen worden.
Über die Hebesätze sollte dann zum
Haushaltsjahr 2019 erneut beraten werden.
Explizit weist er darauf hin, dass zzt.
zwar die Planung zum Haushalt 2019 positiv angesehen werden kann, aber die
Gemeinde Gusborn sich insgesamt in eine
schlechte finanzielle Lage gebracht hat, denn sie ist verpflichtet, die
Fehlbeträge abzubauen. Dieser Verpflichtung ist sie bisher nicht nachgekommen.
Er rät daher davon ab, die Steuersätze zu senken.
Rh Struck sieht darin für sich keinen
Sinn, denn es sind keine Investitionen geplant. Und das rechtfertige seiner
Meinung nach nicht, die Steuern in der jetzigen Höhe zu belassen.
SB Pauls entgegnet, dass das sehr wohl
Sinn mache, denn die Schulden würden abgebaut und evtl. Rücklagen geschaffen.
Rh Beckmann schließt sich der Meinung von
Rh Struck an, denn wenn wann nicht jetzt sollte man investieren, denn der
Haushalt stehe gut da.
Durch den Wegfall des Spielkreises hätte
man nicht mehr die 23.000,- € minus und
er hätte schon gerne Zahlen gehabt, wie sich eine Steuersenkung auswirken
würde, z. B. Senkung von 460 auf 430 %-Punkte.
SB Pauls wiederholt nochmals , dass die
Fehlbeträge abzubauen sind und nicht er den Vorschlag über Steuersenkungen machen
könne. Die Steuerhöhung wurde im letzten Jahr benötigt, um den Haushalt
auszugleichen.
Der Überschuss fließt in den
Schuldenabbau. Bei neuen Investitionen gäbe es wiederum hohe Zins- u.
Tilgungsbelastungen. Und diese belasten dann auch wieder den Ergebnishaushalt.
Abschreibungen würden hinzukommen.
Er als Kämmerer der Gemeinde Guborn ist
gehalten und verpflichtet, den Haushalt der Gemeinde in geregelte Bahnen zu bringen.
Bgm Ringel erinnert daran, dass es sich
heute um die Haushaltsberatung handelt,
Änderungen werden in den Haushaltplan aufgenommen, über den Beschluss wird in
der nächsten Sitzung entschieden.
Rf Geuder führt aus, dass sie gelernt
habe, dass man erst Schulden abbauen oder zumindest reduzieren müsse, bevor man
neue Pläne auf den Weg bringe.
Nach weiterer Diskussion fasst SB Pauls
folgendes zusammen :
Für die Unterhaltung der Straßen, Wege
Plätze werden neben den geplanten
8.600,- € zusätzlich 5.000,- € für den Fugenverguss eingeplant.
Gemäß Ausführungen von Rh Beckmann steht
das Ersetzen der Bäume auf Gemeindegrund noch aus, es sollen je 1.500,- € für
den Bereich Quickborn und Zadrau eingeplant werden an Straßen und
Wirtschaftswegen.
Der Haushaltsrest i. H. v. 3.500,- € für
das Verkehrssicherungskonzept wird um zusätzlich 2.000,- € aufgestockt, so dass
insgesamt 5.500,- € für die Beschaffung eines Geschwindigkeitsgerätes
eingestellt werden. Über die Art des Gerätes wird im Rahmen des
Haushaltsbeschlusses gesondert beraten und beschlossen.
Die im Sachverhalt genannten Änderungen
werden in den Haushaltsplan 2019 eingearbeitet und zur Beschlussfassung im
Januar 2019 vorgelegt.
- ohne Beschluss -
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Die Unterlagen für
die Vorberatung des Haushaltes 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung 2020
– 2022 liegen allen Ratsmitgliedern vor.
Sachbearbeiter
Pauls erläutert zu den Vorberatungen des Haushaltsplanentwurfes 2019 die
möglichen Haushaltsveränderungen gegenüber dem Vorjahr.
Er gibt einen
Rückblick zum Jahresabschluss 2017. Danach schließt dieser mit einer
Ergebnisrechnung von -45.000,- € ab, in
der Finanzrechnung entsteht ein Defizit von 22.000,- € . Inzwischen steht die
Gemeinde schlechter da als vor der Zahlung der Entschuldungszulage vom Land.
Der Haushalt 2019,
Planung Stand 1.11.2018, sieht zzt. einen
Überschuss i. H. v. 18.000,- € im Ergebnishaushalt vor, in der
Finanzrechnung den Betrag von …..?
Berücksichtigt sind bereits noch ausstehende Zahlungen u. Zuwendungen.
Auf Seite 13 des
Haushaltsplanentwurfes findet sich die Übersicht zur Kassenlage und die
Entwicklung des Buchbestandes an liquiden Mitteln, die mit voraussichtlich
+118.700,- € geplant sind, es fehlen aber noch einige Buchungen.
Zur Entwicklung der
Jahresergebnisse, Fehlbeträge aus
Vorjahren, weist Herr Pauls auf den Gesamtfehlbetrag von 127.000,- € hin und explizit darauf, dass die Gemeinde verpflichtet ist,
Fehlbeträge und Schulden abzubauen, um den Zukunftsvertrag zu erfüllen.
In den Jahren 2016
und 2017 wurde nicht so gewirtschaftet wie es vorgeschrieben ist.
Auf Seite 22 weist der Gesamtergebnisplan +
38.600,- € aus.
Auf Seite 23 sind
im Gesamtfinanzplan + 74.700,- € geplant.
Investitionen sind
für 2019 nicht vorgesehen.
Herr Pauls weist
darauf hin, dass der Steg am Dorfteich Groß Gusborn eine nicht geplante
Investition war und er vorher hätte informiert werden müssen.
Es waren dafür
keine Mittel eingeplant und es wäre ein Nachtragshaushaltsplan zu erstellen
gewesen.
Letztendlich gab es
Zuschüsse, die Maßnahme wurde damit gedeckelt, trotzdem hätte er als Kämmerer
der Gemeinde Gusborn informiert werden müssen.
Er bittet darum,
dies künftig zu beachten.
Bei folgenden
Produkten ergeben sich Änderungen zum Vorjahr.
Seite 42, Kulturpflege, Dorfwoche 2018
Die Dorfwoche fällt
2019 nicht an, somit sind geringere Mittel eingeplant.
Seite 45, Betrieb
des Kinderspielkreises
Der Betrieb fällt
2019 aus den bekannten Gründen weg. Es sind nur noch die planmäßigen
Abschreibungen für das Inventar eingeplant.
Seite 49, Förderung
des Sports
Gemäß Rücksprache
mit Bgm Ringel wurde der Ansatz 2019 verdoppelt, da in 2018 wegen
Budgetüberschreitung aus dem Fachbereich 1 keine Zahlungen mehr möglich waren.
Es gab vertragliche
Verpflichtungen, die eingehalten werden mussten. Diese wurden überplanmäßig
genehmigt, aber es konnten keine
Zuschüsse an die Vereine und Verbände gezahlt werden. Die Auszahlung für 2018
soll Anfang 2019 erfolgen und im Laufe des Jahres die Auszahlung für 2019.
Seite 54,
Rechnungsprüfungsgebühren
Die RPA-Gebühren
wurden angepasst, sie betrugen vorher 1.500,- € und wurden auf 2.000,- €
für die Jahresabschlüsse an die tatsächlichen Gebühren angepasst.
Seite 57 und S. 60,
Konzessionsabgaben für Strom und Gas
Diese sind den
tatsächlichen Zahlungen 2018 angepasst worden.
Seite 79, Straßen
Wege Plätze
Es erfolgte die
Anpassung der Abschreibung für Sonderposten.
Seite 86, Beiträge
an den UHV Jeetzel-Seege
Die Beiträge wurden
vom Fachdienst 30 i. H. v. 65.000,- € gemeldet.
Rh Beckmann bemerkt
dazu, dass es sonst Angaben zu den Beiträgen pro ha gab, die Zahlungen werden
für eine ha-Fläche berechnet.
Herr Pauls
entgegnet, dass diese in 2018 auch nicht angegeben waren und es
unterschiedliche Berechnungen für unterschiedliche Gewässer gibt.
Bgm Ringel bemerkt,
dass diese Zahlen in der Mitteilung der Erhöhung vom UHV angegeben waren.
Herr Pauls wird
nachfragen und ggf. die Zahlen einpflegen.
Seite 92, Erträge aus Verkauf von Holz
2018 waren
1.000,- eingeplant, da wegen der
Sturmschäden einiges an Holz verkauft werden konnte. Für 2019 ist das nicht absehbar und somit
kein Ansatz aufgeführt.
Seite 98, Gebäude
Alte Schule in Siemen
Es gibt keine
Aufwendungen mehr für den Kinderspielkreis,
jedoch für die Erstellung des Wertgutachtens muss lt. Frau Demmer ein Betrag von 2.500,- € Aufwand vorgesehen werden.
Seite 112, Steuern
und Umlagen
Die Beträge sind
vom FD 22 so gemeldet worden. Die
Beträge der Kreis- und
Samtgemeindeumlage erhöhen sich geringfügig.
Die
Gewerbesteuererträge sind in dem Berechnungszeitraum etwas geringer als
geplant,
der Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer liegt bei 421.000,- € und somit 20.000,- € über dem
Ansatz, dadurch erhöhen sich die Umlagen.
Seiten 115 und
118, Zinsen für Investitionen und
Liquiditätskredite
Diese Zahlen wurden
so vom Fachdienst 20 gemeldet.
Bei dem genannten
Zahlenwerk ist Luft vorhanden, aber es ist geboten, die Fehlbeträge aus
Vorjahren abzubauen. Bei der Gewerbesteuer ist die Unwägbarkeit groß, so dass
zunächst die Schätzung zugrunde gelegt werden kann.
Herr Pauls gibt
eine weitere Anmerkung zu den Investitionen.
In 2018 war die
Beschaffung eines Defibrilators eingeplant, es gibt eine Einzahlung von Spenden
aus 2016 über 252,- €.
Der Rat muss
entscheiden, ob in 2019 das Gerät angeschafft wird.
Die Spende ist
dafür eingenommen worden, und so sollte dann auch eine Anschaffung vorgenommen
werden.
Bgm Ringel ergänzt,
dass für den Bau des Geländers an der Quickborner Kuhle 3.500,- € eingeplant
werden sollen und für den Fugenverguss in den Straßen ein Betrag von
insgesamt
5.000,- €.
Zur
Verkehrsberuhigung in Zadrau schlägt er vor, als erste Maßnahme 2.000,- € für
ein Geschwindigkeitsgerät einzuplanen, das die gefahrene Geschwindigkeit per
Smiley oder umgekehrt anzeigt.
Es liegt ein Flyer
einer Firma vor, dies wäre abzuklären und ein Angebot abzufragen.
Rh Beckmann
bemerkt, dass die Anträge aus der Fraktion UG/Soli gestellt wurden, und
zwar spezialisiert auf die
Sanierung/Fugenausbesserung, der Neubau des Zaunes am Dorfteich, sowie die
Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes mit Zählung der Fahrzeuge, die
dort fahren und wie schnell. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen sollten
erfasst werden, damit man Nachweise
gegenüber z. B. dem Landkreis u. der Polizei habe.
Er bittet, diese
Anträge mit in den Haushalt aufzunehmen.
Bgm Ringel
entgegnet, dass dies ein Vorschlag der Zadrauer Einwohner war, ein
Geschwindigkeitsanzeigegerät zu beschaffen.
Rh Beckmann zitiert
dazu das Protokoll vom 5.7.2018, wonach geprüft werden sollte, ob ein
Haushaltsrest vorhanden ist und wenn ja, in welcher Höhe. Danach sollte erneut
beraten und entschieden werden. Der Haushaltsrest sei da.
Lt. Bgm Ringel
müsse ein Betrag eingeplant werden. Da der Wunsch von den Zadrauern direkt nach
einem solchen Gerät kam, sollte man darauf eingehen.
Stellv. Bgm Fahren
ergänzt, dass ihm vermehrt mitgeteilt wurde, dass der Gehweg bei Wilfried Hinze
repariert werden sollte, dort sind Schäden durch Wurzelaufbrüche. Alternativ
könntge der Weg mit Mineralgemisch hergestellt werden.
Bgm Ringel schlägt
dazu vor, bei Unterhaltung der
Gemeindewege 1.000,- € mehr einzuplanen.
Rh Struck trägt
vor, wegen der Planung eines geringen
Überschusses zum Haushalt 2019 zum Wort gegenüber den Bürgern zu stehen
und die Grundsteuer auf 400 %-Punkte zu senken. Der Beschluss war gefasst, dass
die Steuern begrenzt auf 1 Jahr erhöht wurden.
Es erfolgt eine
kontroverse Diskussion über Erhöhungen und Senkungen der Steuern.
Bgm Ringel warnt
davor, die Steuern wieder zu senken, denn zum Haushalt 2019 sollten erst genaue
Zahlen feststehen und dann sollte erneut geprüft werden, ob das möglich wäre.
Rh Peemöller macht
auf den Weg ins Düp aufmerksam, das Brücken-Geländer stellt eine Gefahr dar, es
müsste repariert werden.
Bgm Ringel bemerkt,
dass dies evtl. dem UHV gehört, das müsste geprüft werden.
Es kommen in den
nächsten Jahren weitere Unterhaltungsmaßnahmen an Brücken auf die Gemeinde zu.
SB Pauls erinnert
an die Diskussion zum Haushalt 2018, es wurde sich darauf verständigt, dass die
Hebesätze für ein Jahr gelten, so ist auch die Haushaltssatzung beschlossen
worden.
Über die Hebesätze
sollte dann zum Haushaltsjahr 2019 erneut beraten werden.
Explizit weist er
darauf hin, dass zzt. zwar die Planung zum Haushalt 2019 positiv angesehen
werden kann, aber die Gemeinde Gusborn sich insgesamt in eine schlechte finanzielle Lage gebracht
hat, denn sie ist verpflichtet, die Fehlbeträge abzubauen. Dieser Verpflichtung
ist sie bisher nicht nicht nachgekommen. Er rät daher davon ab, die Steuersätze
zu senken.
Rh Struck sieht
darin für sich keinen Sinn, denn es sind keine Investitionen geplant. Und das
rechtfertige seiner Meinung nach nicht, die Steuern in der jetzigen Höhe zu
belassen.
SB Pauls entgegnet,
dass das sehr wohl Sinn mache, denn die Schulden würden abgebaut und evtl.
Rücklagen geschaffen.
Rh Beckmann
schließt sich der Meinung von Rh Struck an, denn wenn wann nicht jetzt sollte
man investieren, denn der Haushalt stehe gut da.
Durch den Wegfall
des Spielkreises hätte man nicht mehr die 23.000,- € minus und er hätte schon gerne Zahlen
gehabt, wie sich eine Steuersenkung auswirken würde, z. B. Senkung von 460 auf
430 %-Punkte.
SB Pauls wiederholt
nochmals , dass die Fehlbeträge abzubauen sind und nicht er den Vorschlag über
Steuersenkungen machen könne. Die Steuerhöhung wurde im letzten Jahr benötigt,
um den Haushalt auszugleichen.
Der Überschuss
fließt in den Schuldenabbau. Bei neuen Investitionen gäbe es wiederum hohe
Zins- u. Tilgungsbelastungen. Und diese belasten dann auch wieder den
Ergebnishaushalt. Abschreibungen würden hinzukommen.
Er als Kämmerer der
Gemeinde Guborn ist gehalten und verpflichtet, den Haushalt der Gemeinde in geregelte Bahnen zu bringen.
Bgm Ringel erinnert
daran, dass es sich heute um die
Haushaltsberatung handelt, Änderungen werden in den Haushaltplan
aufgenommen, über den Beschluss wird in der nächsten Sitzung entschieden.
Rf Geuder führt
aus, dass sie gelernt hat, dass man erst Schulden abbauen oder zumindst
reduzieren muss, bevor man neue Pläne auf den Weg bringt.
Nach weiterer
Diskussion fasst SB Pauls folgendes zusammen :
Für die
Unterhaltung der Straßen, Wege Plätze werden neben den geplanten 8.600,- € zusätzlich 5.000,- € für den
Fugenverguss eingeplant.
Gemäß Ausführungen
von Rh Beckmann steht das Ersetzen der Bäume auf Gemeindegrund noch aus, es
sollen je 1.500,- € für den Bereich Quickborn und Zadrau eingeplant werden an
Straßen und Wirtschaftswegen.
Der Haushaltsrest
i. H. v. 3.500,- € für das Verkehrssicherungskonzept wird um zusätzlich 2.000,-
€ aufgestockt, so dass insgesamt 5.500,- € für die Beschaffung eines
Geschwindigkeitsgerätes eingestellt werden. Über die Art des Gerätes wird im
Rahmen des Haushaltsbeschlusses gesondert beraten und beschlossen.
Die im Sachverhalt
genannten Änderungen werden den Haushaltsplan 2ß19 eingearbeitet und zur
Beschlussfassung im Januar 2019 vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des
Haushaltsplanes 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung 2020 – 2022 wird –
einschließlich Änderungen – nach eingehender Beratung zugestimmt.