Zu TOP 12.2 stellt Rh
Koopmann fest, dass es sich nicht um „Schäden an der Gosse in Hoheluft“
handelt, sondern um den OT Volkfien.
Der öffentliche Teil der
Niederschrift Nr. X/09 vom 20.06.2018 wird mit 8 Stimmen einstimmig genehmigt.
Zu TOP 12.2 stellt Rh
Koopmann fest, dass es sich nicht um „Schäden an der Gosse in Hoheluft“
handelt, sondern um den OT Volkfien.
Der öffentliche Teil der
Niederschrift Nr. X/09 vom 20.06.2018 wird mit 8 Stimmen einstimmig genehmigt.