Sitzung: 19.11.2018 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0467/2018
Sachverhalt:
Es liegt ein
entsprechender Antrag der Soli-Fraktion
vor. Dieser war der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Eine Tempo 30-Zone
kann in dem Bereich vor der Krippe nicht eingerichtet werden, weil es sich
nicht um einen geschlossenen, abgegrenzten Bereich handelt und somit die
Voraussetzungen gem. § 45 Abs. 1c der
Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht eingehalten werden können.
Nach der letzten
Änderung des StVO aus dem Dezember 2016 käme die Reduzierung der
Geschwindigkeit für den angesprochenen
Bereich in Betracht. Gem. § 45 Abs. 9 Satz 6 StVO besteht nunmehr die
Möglichkeit vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen,
Krankenhäusern etc. die Geschwindigkeit auf 30 Km/h zu reduzieren.
Jeder Antrag bedarf
jedoch nach wie vor der Einzelfallprüfung durch die zuständige
Genehmigungsbehörde. Da es sich hier eine Kreisstraße handelt, ist die
zuständige Genehmigungsbehörde der Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Im Falle einer
entsprechenden politischen Entscheidung ist ein Antrag an den Landkreis
Lüchow-Dannenberg zu stellen.
Bgm’in Deegen gibt
ergänzende Erläuterungen. Dieses Vorhaben ist seit längerem bekannt und konnte
bisher nicht umgesetzt werden.
Aufgrund der o. a.
Gesetzesänderung besteht nun die Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf 30 km/h für den angesprochenen Bereich zu beantragen.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Langendorf beantragt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich
der KiTa bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Antrag umgehend zu stellen.