Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Es liegt ein entsprechender  Antrag der Soli-Fraktion vor. Dieser war der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Eine Tempo 30-Zone kann in dem Bereich vor der Krippe nicht eingerichtet werden, weil es sich nicht um einen geschlossenen, abgegrenzten Bereich handelt und somit die Voraussetzungen gem. § 45 Abs. 1c der  Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht eingehalten werden können.

Nach der letzten Änderung des StVO aus dem Dezember 2016 käme die Reduzierung der Geschwindigkeit für den angesprochenen  Bereich in Betracht. Gem. § 45 Abs. 9 Satz 6 StVO besteht nunmehr die Möglichkeit vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern etc. die Geschwindigkeit auf 30 Km/h zu reduzieren.

Jeder Antrag bedarf jedoch nach wie vor der Einzelfallprüfung durch die zuständige Genehmigungsbehörde. Da es sich hier eine Kreisstraße handelt, ist die zuständige Genehmigungsbehörde der Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

Im Falle einer entsprechenden politischen Entscheidung ist ein Antrag an den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu stellen.

 

 

Bgm’in Deegen gibt ergänzende Erläuterungen. Dieses Vorhaben ist seit längerem bekannt und konnte bisher nicht umgesetzt werden.

Aufgrund der o. a. Gesetzesänderung besteht nun die Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für den angesprochenen Bereich zu beantragen.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden 

 


Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Langendorf beantragt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der KiTa bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Antrag umgehend zu stellen.