Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Sachverhalt:

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 lag der Entwurf des Bebauungsplanes Hitzacker Süd – 2. Änderung m.ö.B sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 01.08.18 bis einschließlich 05.09.2018 aus. Gleichzeitig wurde der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Samtgemeinde Elbtalaue

-       Deutsche Bahn AG

-       LGLN Regionaldirektion Lüneburg, Katasteramt Lüchow

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-       Avacon AG, Salzwedel

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie analog zu § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Samtgemeinde Elbtalaue wurde die Beteiligung zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes (jetzt: Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B.) bereits vor Ablauf der Auslegungsfrist erneut durchgeführt.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 lag der Entwurf des Bebauungsplanes Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 09.08.18 bis einschließlich 07.09.2018 aus. Gleichzeitig wurde der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Bauernverband Nordostniedersachsen

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LEBG)

-       Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

-       Deutsche Telekom AG

-       Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

-       Industrie- und Werksmontagen GmbH (IWM)

-       Einwohner Hitzacker Süd (Sammelstellungnahme)

-       Wendland-Zerspanungs-Technik GmbH (WZT)

-       Koenen Bauanwälte für Ihre Mandantin Caratizit S.A.

-       Ceratizit Hitzacker GmbH

 

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie analog zu § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage II) abgewogen. Stellungnahmen, die gleichzeitig für beide Entwürfe abgegeben worden sind, wurden im Rahmen der Abwägung zur erneuten Beteiligung abgewogen.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen haben nicht zu einer wesentlichen Änderung des Bebauungsplanentwurfes geführt.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hitzacker Süd -2. Änderung und Teilaufhebung als Satzung beschlossen werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·         Ca. 250 € Bekanntmachungskosten

 

 

Anlagen der Vorlage:

  • Anlage I: Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 (analog) und 4 Abs. 2 BauGB der 1. Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 und Nr. 3 Alt. 2 BauGB
  • Anlage II: Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2  (analog) und 4 Abs. 2 BauGB der erneuten Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 und Nr. 3 Alt. 2 BauGB
  • Anlage III: Bebauungsplan Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B, Stand 11/2018
  • Anlage IV: Begründung zum Bebauungsplan Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B., Stand 11/2018
  • Anlage V: Anlage 1 zur Begründung: Artenschutzfachlicher Beitrag/ Potentialabschätzung Fledermaus- und Vogelarten, 18.07.17
  • Anlage VI: Anlage 2 zur Begründung: Auswirkungsanalyse zur Ermittlung von angemessenen Abständen mittels Ausbreitungs- und Auswirkungsberechnungen, 18.07.18

 

 

SB Basedow erläutert den Sachverhalt.

Stellv. AV Walter fragt an, warum der Mastenweg nicht benötig wird und was die Teilaufhebung für eine Auswirkung auf die Nutzbarkeit des Weges hat. Hierzu erläutert FBL Hesebeck, dass hier sowohl die bauplanerische Komponente als auch die Nutzbarkeit betrachtet werden muss. 

Er führt aus, dass auf dem Weg keine öffentliche Widmung liegt. Der Weg ist im „alten“ Bebauungsplan als öffentliche Fläche ausgewiesen. Dies ist aber nicht notwendig um die Fläche als Weg zu nutzen, wie es an den meisten Wirtschaftswegen der Fall ist.

SB Basedow führt weiter aus, dass die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu einer Änderung der Planzeichnung und der Begründung geführt hat. Die textliche Festsetzung des Walls wurde redaktionell geändert. Dazu wurde in die Begründung ein Bezug zum regionalen Raumordnungsprogramm aufgenommen.

Rf Laudel-Voigt nimmt um 19:01 Uhr an der Sitzung teil.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der BPSUH folgenden

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen analog § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.