Sitzung: 19.11.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1
Vorlage: 30/0465/2018
Sachverhalt:
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 lag der Entwurf des
Bebauungsplanes Hitzacker Süd – 2. Änderung m.ö.B sowie der Entwurf der Begründung
in der Zeit vom 01.08.18 bis einschließlich 05.09.2018 aus. Gleichzeitig wurde
der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 BauGB Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Samtgemeinde Elbtalaue
- Deutsche Bahn AG
- LGLN Regionaldirektion Lüneburg, Katasteramt
Lüchow
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Avacon AG, Salzwedel
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie analog
zu § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.
Aufgrund der
Stellungnahme der Samtgemeinde Elbtalaue wurde die Beteiligung zum geänderten
Entwurf des Bebauungsplanes (jetzt: Hitzacker Süd – 2. Änderung und
Teilaufhebung m.ö.B.) bereits vor Ablauf der Auslegungsfrist erneut
durchgeführt.
Im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 lag der Entwurf des
Bebauungsplanes Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B sowie der
Entwurf der Begründung in der Zeit vom 09.08.18 bis einschließlich 07.09.2018
aus. Gleichzeitig wurde der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2
Alt. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Bauernverband Nordostniedersachsen
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LEBG)
- Niedersächsisches Landesamt für
Denkmalpflege
- Deutsche Telekom AG
- Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
- Industrie- und Werksmontagen GmbH (IWM)
- Einwohner Hitzacker Süd
(Sammelstellungnahme)
- Wendland-Zerspanungs-Technik GmbH (WZT)
- Koenen Bauanwälte für Ihre Mandantin
Caratizit S.A.
- Ceratizit Hitzacker GmbH
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie analog
zu § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage II) abgewogen. Stellungnahmen, die gleichzeitig für
beide Entwürfe abgegeben worden sind, wurden im Rahmen der Abwägung zur
erneuten Beteiligung abgewogen.
Die abgegebenen
Stellungnahmen haben nicht zu einer wesentlichen Änderung des
Bebauungsplanentwurfes geführt.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hitzacker Süd -2. Änderung und Teilaufhebung als Satzung beschlossen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
·
Ca. 250 €
Bekanntmachungskosten
Anlagen der Vorlage:
- Anlage I: Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 (analog) und 4 Abs. 2 BauGB der 1. Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 und Nr. 3 Alt. 2 BauGB
- Anlage II: Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 (analog) und 4 Abs. 2 BauGB der erneuten Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 und Nr. 3 Alt. 2 BauGB
- Anlage III: Bebauungsplan
Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B, Stand 11/2018
- Anlage IV: Begründung zum
Bebauungsplan Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B., Stand
11/2018
- Anlage V: Anlage 1 zur Begründung:
Artenschutzfachlicher Beitrag/ Potentialabschätzung Fledermaus- und
Vogelarten, 18.07.17
- Anlage VI: Anlage 2 zur
Begründung: Auswirkungsanalyse zur Ermittlung von angemessenen Abständen
mittels Ausbreitungs- und Auswirkungsberechnungen, 18.07.18
SB Basedow
erläutert den Sachverhalt.
Stellv. AV Walter
fragt an, warum der Mastenweg nicht benötig wird und was die Teilaufhebung für
eine Auswirkung auf die Nutzbarkeit des Weges hat. Hierzu erläutert FBL
Hesebeck, dass hier sowohl die bauplanerische Komponente als auch die
Nutzbarkeit betrachtet werden muss.
Er führt aus, dass
auf dem Weg keine öffentliche Widmung liegt. Der Weg ist im „alten“
Bebauungsplan als öffentliche Fläche ausgewiesen. Dies ist aber nicht notwendig
um die Fläche als Weg zu nutzen, wie es an den meisten Wirtschaftswegen der
Fall ist.
SB Basedow führt
weiter aus, dass die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu einer
Änderung der Planzeichnung und der Begründung geführt hat. Die textliche
Festsetzung des Walls wurde redaktionell geändert. Dazu wurde in die Begründung
ein Bezug zum regionalen Raumordnungsprogramm aufgenommen.
Rf Laudel-Voigt
nimmt um 19:01 Uhr an der Sitzung teil.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der BPSUH folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen analog § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 4 Abs. 2
BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Hitzacker Süd – 2. Änderung und
Teilaufhebung m.ö.B wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.