Stellv. StDir Beitz gibt bekannt, dass die Entscheidung der Kommunalaufsicht hinsichtlich des Ostbahnhofs vor.

Da der Rat der Stadt (Elbe), entgegen der Rechtsauffassung des Stadtdirektors, dem Antrag auf Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechts nicht zugestimmt hatte, wurde seitens des Stadtdirektors der Kommunalaufsicht berichtet.

Die Kommunalaufsicht kommt zum Ergebnis, dass die Entscheidung des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) nicht zu beanstanden ist. Von dieser Entscheidung wurden der Bürgermeister für den Rat, der Stadtdirektor und auch die Diakonie in Kenntnis gesetzt.

Auf Anfrage von Rh Behning erklärt stellv. StDir Beitz, dass Reaktionen seitens der Diakonie noch nicht erfolgt sind.

Die Ratsmitglieder Behning und Schultz fühlen sich durch diese Entscheidung der Kommunalaufsicht bestätigt, auch wenn dies durch den von der Stadt beauftragten RA Wiemann  teilweise anders gesehen wurde. Rh Schultz sieht jetzt aber Probleme darin, wie es in dieser Angelegenheit weiter gehen soll. Er schlägt vor, dass weitere Vorgehen in Bezug auf den Ostbahnhof erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des FCD zu bringen, ggf. auch erneut den Rechtsanwalt hierzu einzuladen. Ziel sei es schließlich, den Ostbahnhof voran zu bringen.

FBL Kern teilt hierzu mit, dass es die einfachste Lösung wäre, wenn die Diakonie die Anforderungen der Stadt erfüllen würde. Dagegen wehrt sich die Diakonie aber.

Rh Hanke spricht eine dritte Möglichkeit an. Er geht aber davon aus, dass diese nicht eintreten wird, nämlich der Weg der Klage. Auch stellv. StDir Beiz geht nicht davon aus, dass es zur Klage kommt.

Fraglich bleib für Rh Schultz nur, wie es in dieser Angelegenheit weitergeht. Er bittet ausdrücklich darum, dies erneut in der nächsten Sitzung des FCD zu behandeln.
Die Ratsherren hoffen darauf, dass die Diakonie zwischenzeitlich auf die Stadt zukommt.

 

Stellv. StDir Beitz nimmt dies zur Kenntnis und nimmt den Vorschlag an, das Thema Ostbahnhof in der nächsten Sitzung des FCD wieder auf die Tagesordnung zu bringen.