Sitzung: 20.11.2018 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 2, Befangen: 2
Vorlage: 20/0345/2018
Mit Ablauf des
20.06.2021 endet der Konzessionsvertrag für die Versorgung mit Gas vom
21.06.2001 zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Avacon AG. Das
Vertragsgebiet umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Dannenberg (Elbe).
Nach § 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz
(ENWG) haben die Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und
den Betrieb von Leitungen diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu
stellen und gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG das Vertragsende spätestens zwei
Jahre vor Ablauf der Verträge durch öffentliche Bekanntmachung im
Bundesanzeiger bekannt zu machen. Dieser Vergabe ist ein wettbewerbliches
Auswahlverfahren bei Chancengleichheit aller Bewerber vorauszugehen. Die
Angebote der Bewerber sind ein einem objektiven und transparenten Verfahren
nach vorher festgelegten und bindenden Kriterien zu beurteilen.
Gegenüber dem
früheren Rechtszustand ist das Vergabeverfahren durch den Gesetzgeber und durch
die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes inzwischen verschärft worden. So ist
die Gemeinde nach § 46 Abs. 4 Satz 1 EnWG bei der Auswahl des Unternehmens den
Zielen des § 1 Abs. 1 EnWG verpflichtet. Die Rechtsprechung fordert daher
inzwischen, dass die in § 1 EnWG genannten Ziele bei der Festlegung der
Auswahlkriterien gegenüber anderen gemeindlichen Zielen vorrangig zu
berücksichtigen sind.
Um dem
Transparenzgebot genüge zu tun, sind alle relevanten Vergabekriterien und ihre
Gewichtung vorab durch das für die Vergabeentscheidung zuständige Gremium und
somit durch Ratsbeschluss festzulegen und zu veröffentlichen.
Nach § 1 EnWG soll die Energieversorgung
a)
sicher,
Es werden insbesondere Aussagen zur Durchführung der Störungsbeseitigung,
Gewährung der Versorgungssicherheit bei der Netzintegration von Biomethan-Einspeiseanlagen,
Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit, zu den geplanten Investitionen in
die Versorgungsicherheit und zur Anpassung des Netzes an die Anforderungen der
Zukunft erwartet.
b)
preisgünstig,
Die Bewerber haben eine
Prognose der künftigen Netznutzungsentgelte, Baukostenzuschüsse und
Anschlusskosten abzugeben und die Systematik der Berechnung der
Baukostenzuschüsse und der Anschlusskosten darzulegen.
c)
verbraucherfreundlich,
Die Bewerber haben
darzulegen, in welcher Zeit Netzstörungen beseitigt werden können und ein
entsprechender Telefon- und Internetservice eingerichtet wird. Außerdem haben
die Bewerber und weitere Maßnahmen des Kundenservices (Servicestandards,
Netzanschlussbereitstellung, Kundencenter, Beschwerdemanagement) zu erläutern.
d)
effizient,
Die Effizienz des
Netzbetriebes spiegelt sich wieder einerseits im Verhältnis der
Leistungsqualität zu den voraussichtlichen Netznutzungsentgelten
(Kosteneffizienz) und andererseits bei den Netzverlusten (Energieeffizienz).
Die Bewerber haben darzulegen, wie sie eine größtmögliche Effizienz erreichen.
e)
umweltverträglich sein.
Da nur netzbezogene
Kriterien zum Tragen kommen dürfen, sind Themen wie z.B. die Art der
Energieerzeugung des Bewerbers nicht bewertungsrelevant. Aussagen werden gefordert,
wie die Interessenten die netzbezogenen Voraussetzungen schaffen für den
Netzanschluss von Biomethan-Einspeiseanlagen. Außerdem sind die Verwendung
umweltschonender Materialien und die Schonung von Bäumen bei Baumaßnahmen
bewertungsrelevant.
Die fünf Ziele des
§ 1 EnWG müssen vorrangig in die Gewichtung der Bewertungskriterien einfließen.
Die weiteren zu
bewertenden Kriterien beziehen sich auf sonstige Belange der Vergebenden wie
Durchführung von Baumaßnahmen, Endschaftsregelungen sowie allgemeine feststehende
Bedingungen wie höchstzulässige Konzessionsabgabe, Laufzeit u.a.m.
Die Verwaltung
empfiehlt, die als Anlage beigefügten Auswahlkriterien für die Bewertung der
Angebote, welche durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich (Berlin) in
Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung entwickelt wurde, für die Vergabe der
Konzession des o.a. Gasnetzes zu beschließen.
Stellv. Bgm Hanke
und Rh Herzog geben bekannt, dass sie sich an der Beratung und der
Beschlussfassung nicht beteiligen werden. Es liegt Befangenheit vor.
Es wird aus dem Rat
heraus beantragt gemäß der Vorlage abzustimmen.
Ohne Aussprache
fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
Die als Anlage
beigefügten Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung für die Konzessionsvergabe
im Gasnetz des Gebiets der Stadt Dannenberg werden angenommen.