Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

 

Die baulichen Anlagen auf den Flurstücken Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 32/2, 31/12 und 31/15 wurden bis 2014 von der Firma WZT Zerspanungstechnik genutzt. Seit 2014 sind diese an die Firma Elbe Dichtungen Hydraulik und Pneumatik GmbH verpachtet. Herr Schröder ist Eigentümer der Grundstücke.

 

Für die baulichen Anlagen liegt keine Baugenehmigung vor. Zur nachträglichen Genehmigung ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, da die Grundflächenzahl nicht eingehalten werden kann und die Baugrenze überbaut worden ist. Der 1995 gestellte Bauantrag wurde aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht abgeschlossen; 1997 wurde der Bebauungsplan Bahnhofsweg rechtskräftig.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Bahnhofsweg setzt in dem Bereich ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,3 fest. Außerdem wird jeweils an den Außengrenzen des Mischgebietes eine Baugrenze festgesetzt (Anlage II der Vorlage).

Die Grundflächenzahl sollte auf 0,6 geändert werden, außerdem sollte die westliche Baugrenze entfallen.

Herr Schröder und Herr Prahler haben daher die Änderung des Bebauungsplanes beantragt (siehe Anlage I der Vorlage)

 

Weiterhin ist zur Genehmigung die Eintragung einer 6m breiten Baulast zulasten des städtischen Grundstückes Flur 10, Flurstück 34/13 erforderlich (siehe Anlage III der Vorlage), die ebenfalls beantragt worden ist.

 

Der BPSUH und VAH haben den folgenden Beschluss empfohlen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofsweg ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

b)      Der Eintragung einer Baulast zulasten des städtischen Grundstückes Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 34/13 wird zugestimmt. Die Kosten der Eintragung übernimmt der Antragsteller.