Sitzung: 22.11.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0391/2018
FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.
Der Rat der Stadt
Hitzacker hat am 12.12.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Kurgebiet und
Feriendorf, Teilneufassung und Erweiterung zu ändern, um die Erweiterung des
Weidenhofes zu ermöglichen.
Das Sondergebiet Ferien/Wohnen
soll in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden.
Zu a)
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 24.04. bis einschließlich
23.05.18 durchgeführt. Die formal nicht notwendigen Abwägungsvorschläge sind
zur Kenntnis der Vorlage in Anlage I beigefügt.
Die Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit 28.06.18 bis
einschließlich 03.08.2018 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Avacon AG
- Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
- Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr
- Bürger aus Braasche sowie aus Hitzacker
(Elbe)
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Aufgrund der
Stellungnahme des Landkreises wurden die textlichen Festsetzungen um
Festsetzungen zur Waldumwandlung erweitert, sowie die Begründung entsprechend
ergänzt, sodass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 30.08.18 bis
einschließlich 17.09.18 erneut Stellungnahmen eingeholt worden sind. Hierbei
wurden die Stellungnahmen auf die geänderten Teile beschränkt. Die Einholung
der Stellungnahmen wurden auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit
sowie die berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 S. 2-4
BauGB).
Es wurden keine
Bedenken gegen die geänderten Planunterlagen vorgebracht.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Kurgebiet und Feriendorf, Teilneufassung
und Erweiterung – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Der BPSUH und VAH
haben den folgenden Beschluss empfohlen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a
Abs. 3 BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Kurgebiet und Feriendorf,
Teilneufassung und Erweiterung – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.