Sitzung: 22.11.2018 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 31/0487/2017/1/1
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) vom
23.11.2017 (Vorlage 31/0487/2017), wurde der Beschluss gefasst, dass Grundstück
am Bahnhof in Hitzacker (Elbe), Flur 10, Flurstück 58/27, Gemarkung Hitzacker,
anzukaufen. Dieser Ankauf stand unter dem Vorbehalt, dass weitere Grundstücke
im Baugebiet „Hitzacker Süd“ verkauft werden und der Verkaufserlös für den
Ankauf des Grundstückes genutzt werden kann.
Der Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „Hitzacker Süd“ ist jedoch nicht
vollzogen worden, somit wurde der Beschluss über den Ankauf des Grundstückes in
der Ratssitzung am 24.09.2018 (Vorlage 31/0487/2017/1) aufgehoben und es wurde
der Beschluss gefasst, dem Grundstückseigentümer folgende Grundstücke zum Tausch anzubieten:
Fl.stck: 65/4 = 851 m²
Fl.stck: 65/8 = 842 m²
Fl.stck: 66/6 = 808 m²
Fl.stck: 66/10 = 796 m²
Fl.stck: 66/11 = 765 m²
Bei einem Verkauf
dieser Grundstücke könnte ein Kaufpreis in Höhe von insgesamt 142.170,00 Euro
erzielt werden (Kaufpreis = 35,00Euro x 4.062 m²). Der Verkäufer hat das
Grundstück in der Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flur 10, Flurstück 58/27 zu einem
Verkaufspreis von 28,00 Euro/m² angeboten. Bei einer Gesamtfläche von 5.127 m²
wäre der Kaufpreis insgesamt 143.556,00 Euro. Dementsprechend würden zum Kauf
der Grundstückes 1.386,00 Euro (143.556,00 Euro – 142.170,00 Euro) als
Restkaufpreis an den Verkäufer gezahlt werden, um einen Wertausgleich zu
schaffen.
Ferner sollte die
mit dem Vertrag verbunden Kosten jeder Vertragspartner selbst tragen. Hierbei
handelt es sich um die Grunderwerbssteuer sowie die Notariatsgebühren und die
Grundbuchkosten.
Nunmehr hat sich
der Verkäufer zu dem Angebot geäußert und mitgeteilt, dass er sein Grundstück
zu einem Kaufpreis von 40,00 Euro/m² (5.127 m² x 40,00 Euro = 205.080,00 Euro)
veräußern möchte. Für das angebotene Grundstück liegen keine festgesetzten
Bodenrichtwerte vor, da die Fläche zum Bahnhof gehört. Wenn man jedoch die
Bodenrichtwerte aus dem Umfeld berücksichtigt, wäre hierfür ein
durchschnittlicher Richtwert von 27,33 Euro/m² zugrunde zu legen. Der
verhandelte Kaufpreis liegt bei 28,00 Euro/m² und somit leicht über dem
errechneten Wert. Ein Kaufpreis von 40,00 Euro liegt damit weit über dem
Grundstückswert und daher sollte das Angebot abgelehnt werden.
Ersatzweise würde
der Verkäufer auch einen Grundstückstauschvertrag schließen, wobei hierbei
jedoch mindestens 7 Grundstücke angeboten werden sollen. Ziel des Verkäufers
ist es dabei, die gleiche Grundstücksgröße zu tauschen, ohne die
Berücksichtigung der vorhandenen Werte. Im Baugebiet „Hitzacker Süd“ würden 7
entsprechende Grundstücke zur Verfügung stehen, die dann eine Gesamtgröße von
5.126 m² haben. Dies entspricht bis auf 1 m² exakt der Größe des
Bahnhofgrundstückes.
Darüber hinaus
möchte der Verkäufer, dass alle mit dem Vertrag verbundenen Kosten durch die
Stadt Hitzacker (Elbe) getragen werden (Notar- und Grundbuchkosten sowie die
Grunderwerbssteuer.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
a) Der Beschluss über den Abschluss eines
Grundstücktauschvertrages vom 24.09.2018 wird aufgehoben.
b)
Das
Angebot zum Kauf für das Grundstück der Flur 10, Gemarkung Hitzacker (Elbe),
Flurstück 58/27 zu einem Verkaufspreis von 40,00 Euro/m² wird abgelehnt. Ferner
wird der Abschluss eines Grundstückstauschvertrages für 7 Grundstücke von einer
Größe von insgesamt 5.126 m² abgelehnt.
StDir Meyer gibt ergänzende Erläuterungen.
Da es eine weitere Interessentin gibt, haben der BPSUH und der VAH einen geänderten Beschlussvorschlag empfohlen, und zwar mit folgendem Zusatz:
c) Die Grundstücke werden ersatzweise an eine Interessentin verkauft.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Beschluss über den Abschluss eines
Grundstücktauschvertrages vom 24.09.2018 wird aufgehoben.
b) Das Angebot zum Kauf für das Grundstück der
Flur 10, Gemarkung Hitzacker (Elbe), Flurstück 58/27 zu einem Verkaufspreis von
40,00 Euro/m² wird abgelehnt. Ferner wird der Abschluss eines
Grundstückstauschvertrages für 7 Grundstücke von einer Größe von insgesamt
5.126 m² abgelehnt.
c) Die Grundstücke werden ersatzweise an eine
Interessentin verkauft.