Rh Flindt fragt an, warum die geplanten Arbeiten an der Böschung des Jeetzelufers nicht zuerst im zuständigen Ausschuss behandelt wurden. Es hätte gegebenenfalls vorerst eine entsprechende Ortsbesichtigung stattfinden müssen. Zudem erfragt er die Eigentumsverhältnisse.

Rf Wiehler entgegnet, dass die hinteren Flächen am Kranplatz der Stadt Hitzacker (Elbe) gehören. Hierzu soll geklärt werden, wer derzeit die Reinigungsarbeiten vornimmt. Im Zuge der Grünflächenumgestaltung ist hier ebenfalls zu überlegen, wie die Uferböschung umweltfreundlich bepflanzt und bewirtschaftet werden kann und dies mit dem Hochwasserschutz vereinbar ist. Für 2019 ist hier ein Termin mit der unteren Wasserbehörde vorgesehen.

Auf Nachfrage von Rh Wedler erläutert FBL Hesebeck, dass es sich bei der Auftragssumme um eine durch den VA zu beschließende Auftragsvergabe handelt. Die eigentliche Maßnahme hätte, ob des durch den jahrelangen Unterhaltungsstaus (fehlende Mittel) bestehenden Umfanges, im Ausschuss behandelt werden können. Da die bisherigen Pflegemaßnahmen an der Uferböschung als Geschäft der laufenden Verwaltung erledigt werden konnten, wurde darauf verzichtet. Der weitere Fortgang der zukünftigen Arbeiten an der Uferböschung ist im Fachausschuss zu erörtern.