Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 11.11.2015 den Neubau der Grundschule Hitzacker beschlossen, um im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Fördermittel zu beantragen.

Das Projekt der Samtgemeinde wurde bekanntermaßen nicht ausgewählt.

 

Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt auch alternative Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau zu prüfen.

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 26.09.16 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau der Grundschule Hitzacker gegeben sind.

Sofern Auftragsvergaben in dieser Angelegenheit erfolgen müssen, soll bei Eilbedürftigkeit der Samtgemeindeausschuss diese ohne Vorberatung durch den Fachausschuss beschließen.

Prioritär bleibt jedoch der Neubau der Grundschule Hitzacker.

 

Fördermittel für die Errichtung eines Neubaus sind derzeit nicht in Aussicht, sodass die Bereitstellung der KIP II-Mittel in Höhe von 804.000 € für die Samtgemeinde Elbtalaue einen ersten Schritt in Richtung Sanierung der Grundschule und Anbau bedeuten könnte.

 

Mit diesem Schritt wäre allerdings ein Neubau nicht mehr zu verwirklichen.

 

Die Schulleitung wurde bereits über diese Möglichkeit der Förderung informiert. Wichtig ist der Schulleiterin Frau Kampferbeck, dass die Situation an der Grundschule schnellstmöglich verbessert wird. Sofern dies nur über eine Sanierung und Anbau erfolgen kann, kann sie dieser Alternative folgen.

 

SgBgm Meyer erläutert den Sachverhalt. Er weist nochmal daraufhin, dass seitens des Landes Niedersachsen der Förderbetrag in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro für derartige Vorhaben entgegen den Zusagen im Koalitionsvertrag nicht bereitgestellt wird.

 

Nach Gesprächen mit dem Finanzministerium des Landes werden diese Mittel auch absehbar nicht bereitgestellt. Auch für die kommenden Jahre kann diesbezüglich keine verlässliche Aussage getroffen werden.

Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, die vorhandenen KIP II-Mittel nunmehr an die Grundschule Hitzacker zu binden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungspakets (KIP II – Schulsanierungsprogramm) werden an der Grundschule Hitzacker verwendet.

 

Nach Rückkopplungen mit dem Amt für regionale Landentwicklung (ArL) stehen für das Übergangsgebiet der ehem. Bezirksregierung Lüneburg mögliche weitere Fördermittel aus dem Bereich Klimaschutz zur Verfügung. Hierzu wird es jedoch in naher Zukunft zunächst weitere Gespräche mit dem SgBgm, dem Umweltministerium und der N-Bank geben.

 

Die Planungen für die Sanierung/Erweiterung müssen von Grund auf neu begonnen werden. Die ursprünglich geplante Aufstockung kommt aus statischen Gründen nicht in Frage. Anbauten von Funktionsräumen sind z.Bsp. förderfähig, andere Sanierungsabschnitte wiederum nicht. Es gilt daher hier zu sondieren.

 

SgBgm Meyer berichtet weiter, dass am Vortag der Sitzung ein Antrag der SPD-Fraktion hierzu eingegangen ist.

 

Antrag der SPD Fraktion

 

Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister Meyer,

bezüglich des TOP 10 ( SgRE/X/13) haben sich anlässlich der Beratungen im Fachausschuss (SuSE/X/11) und im SGA neue Erkenntnisse ergeben, die in der Beschlussvorlage zu dem TOP 10 so nicht aufgeführt sind.

U.a. wurde in der SuSE Sitzung von Frau Scharf mitgeteilt, dass nicht nur die KIP-Mittel für die Sanierung der GS Hitzacker eingeplant sind, sondern weitere Mittel aus dem Haushalt der SG in den kommenden Jahren bereitstehen würden. Insgesamt soll es sich wohl um 4,8 Millionen handeln.

Um Missverständnisse zu vermeiden wird beantragt, die aktuellen Erkenntnisse zu dem TOP 10 in den Beschlussvorschlag einzuarbeiten und den Ratsmitgliedern vorab zur Kenntnis zu geben.

 

Mit freundlichem Gruß

Uwe Beckmann

 

Stellv. SgBgm Beckmann erläutert den Antrag. Er bittet des Weiteren, alles daran zu setzen, dass die Maßnahmen zügig vorangetrieben und abgearbeitet werden. Es sei Schülern und Lehrern nicht zuzumuten, unnötig lange auf einer „Baustelle“ zu lernen bzw. zu unterrichten.

 

Rh Schaper-Biemann mutmaßt, dass sich dieses Projekt wohl auch über den Zeitraum von 2022 hinaus ziehen wird, da es sich bei den 4,8 Mio € nicht um eine geschätzte Sanierungssumme handelt. Die benötigten Mittel liegen wahrscheinlich weitaus höher.

Dennoch regt er an, dem Beschluss so zuzustimmen.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungspakets (KIP II – Schulsanierungsprogramm) werden an der Grundschule Hitzacker verwendet.

b)      Die Samtgemeinde Elbtalaue stellt in den kommenden Jahren weitere Investitionsmittel zur Fortsetzung der Sanierung und Erweiterung der Grundschule Hitzacker bereit. Derzeit sind vorgesehen: 2019:               1,3 Mio €, 2020:     1,3 Mio €, 2021:                1,3 Mio € sowie

2022: 900.000 €. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von der Ausbauplanung und dem Erhalt von Fördermitteln.