Sitzung: 15.11.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 14/0370/2018
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 11.11.2015 den Neubau der
Grundschule Hitzacker beschlossen, um im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Fördermittel zu beantragen.
Das Projekt der
Samtgemeinde wurde bekanntermaßen nicht ausgewählt.
Aus diesem Grund
wurde die Verwaltung beauftragt auch alternative Fördermöglichkeiten für eine
Sanierung und Anbau bzw. Neubau zu prüfen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 26.09.16 einstimmig folgenden
Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt
zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten für eine Sanierung und Anbau bzw. Neubau
der Grundschule Hitzacker gegeben sind.
Sofern Auftragsvergaben in dieser
Angelegenheit erfolgen müssen, soll bei Eilbedürftigkeit der
Samtgemeindeausschuss diese ohne Vorberatung durch den Fachausschuss
beschließen.
Prioritär bleibt jedoch der
Neubau der Grundschule Hitzacker.
Fördermittel für
die Errichtung eines Neubaus sind derzeit nicht in Aussicht, sodass die
Bereitstellung der KIP II-Mittel in Höhe von 804.000 € für die Samtgemeinde
Elbtalaue einen ersten Schritt in Richtung Sanierung der Grundschule und Anbau
bedeuten könnte.
Mit diesem Schritt wäre allerdings ein
Neubau nicht mehr zu verwirklichen.
Die Schulleitung
wurde bereits über diese Möglichkeit der Förderung informiert. Wichtig ist der
Schulleiterin Frau Kampferbeck, dass die Situation an der Grundschule
schnellstmöglich verbessert wird. Sofern dies nur über eine Sanierung und Anbau
erfolgen kann, kann sie dieser Alternative folgen.
SgBgm Meyer
erläutert den Sachverhalt. Er weist nochmal daraufhin, dass seitens des Landes
Niedersachsen der Förderbetrag in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro für derartige
Vorhaben entgegen den Zusagen im Koalitionsvertrag nicht bereitgestellt wird.
Nach Gesprächen mit
dem Finanzministerium des Landes werden diese Mittel auch absehbar nicht
bereitgestellt. Auch für die kommenden Jahre kann diesbezüglich keine
verlässliche Aussage getroffen werden.
Aufgrund dessen
schlägt die Verwaltung vor, die vorhandenen KIP II-Mittel nunmehr an die
Grundschule Hitzacker zu binden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Fördermittel
aus dem Kommunalinvestitionsförderungspakets (KIP II – Schulsanierungsprogramm)
werden an der Grundschule Hitzacker verwendet.
Nach Rückkopplungen
mit dem Amt für regionale Landentwicklung (ArL) stehen für das Übergangsgebiet
der ehem. Bezirksregierung Lüneburg mögliche weitere Fördermittel aus dem
Bereich Klimaschutz zur Verfügung. Hierzu wird es jedoch in naher Zukunft
zunächst weitere Gespräche mit dem SgBgm, dem Umweltministerium und der N-Bank
geben.
Die Planungen für
die Sanierung/Erweiterung müssen von Grund auf neu begonnen werden. Die
ursprünglich geplante Aufstockung kommt aus statischen Gründen nicht in Frage.
Anbauten von Funktionsräumen sind z.Bsp. förderfähig, andere
Sanierungsabschnitte wiederum nicht. Es gilt daher hier zu sondieren.
SgBgm Meyer
berichtet weiter, dass am Vortag der Sitzung ein Antrag der SPD-Fraktion hierzu
eingegangen ist.
Antrag der
SPD Fraktion
Sehr
geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister Meyer,
bezüglich
des TOP 10 ( SgRE/X/13) haben sich anlässlich der Beratungen im Fachausschuss
(SuSE/X/11) und im SGA neue Erkenntnisse ergeben, die in der Beschlussvorlage
zu dem TOP 10 so nicht aufgeführt sind.
U.a. wurde
in der SuSE Sitzung von Frau Scharf mitgeteilt, dass nicht nur die KIP-Mittel
für die Sanierung der GS Hitzacker eingeplant sind, sondern weitere Mittel aus
dem Haushalt der SG in den kommenden Jahren bereitstehen würden. Insgesamt soll
es sich wohl um 4,8 Millionen handeln.
Um
Missverständnisse zu vermeiden wird beantragt, die aktuellen Erkenntnisse zu
dem TOP 10 in den Beschlussvorschlag einzuarbeiten und den Ratsmitgliedern
vorab zur Kenntnis zu geben.
Mit
freundlichem Gruß
Uwe
Beckmann
Stellv. SgBgm
Beckmann erläutert den Antrag. Er bittet des Weiteren, alles daran zu setzen,
dass die Maßnahmen zügig vorangetrieben und abgearbeitet werden. Es sei
Schülern und Lehrern nicht zuzumuten, unnötig lange auf einer „Baustelle“ zu
lernen bzw. zu unterrichten.
Rh Schaper-Biemann
mutmaßt, dass sich dieses Projekt wohl auch über den Zeitraum von 2022 hinaus
ziehen wird, da es sich bei den 4,8 Mio € nicht um eine geschätzte
Sanierungssumme handelt. Die benötigten Mittel liegen wahrscheinlich weitaus
höher.
Dennoch regt er an,
dem Beschluss so zuzustimmen.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
a) Die Fördermittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungspakets (KIP II – Schulsanierungsprogramm) werden
an der Grundschule Hitzacker verwendet.
b) Die Samtgemeinde Elbtalaue stellt in den
kommenden Jahren weitere Investitionsmittel zur Fortsetzung der Sanierung und
Erweiterung der Grundschule Hitzacker bereit. Derzeit sind vorgesehen: 2019: 1,3 Mio €, 2020: 1,3 Mio €, 2021: 1,3 Mio € sowie
2022: 900.000 €. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von der
Ausbauplanung und dem Erhalt von Fördermitteln.