Sitzung: 15.11.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 14/0093/2018
Erster SgRat Beitz
erläutert, dass sich die Gremien der Samtgemeinde bereits wie folgt intensiv
mit der Thematik befasst haben:
Schulausschuss
(SuSE/X/09) am 04.06.18
Samtgemeindeausschuss
(SgAE/X/19) am 07.06.18
Samtgemeinderat
(SgRE/X/11) am 21.08.18 mit Zurückweisung in den Fachausschuss und einem
Prüfauftrag
Schulausschuss
(SuSE/X/10) am 12.09.18
Samtgemeindeausschuss
(SgAE/X/23) am 20.09.18 mit entsprechend geänderter Beschlussempfehlung
Auf die Vorlage
Nr.14/0093/2018 sowie auf die entsprechenden Niederschriften der einzelnen
Sitzungen hierzu wird verwiesen.
Erster SgRat Beitz
berichtet, dass die SOLi-Fraktion einen entsprechenden Antrag gestellt hat, der
im Schulausschuss und im SgA beraten wurde. Er verliest die erweiterte
Beschlussempfehlung aus diesen Ausschüssen.
Stellv. RV Thiele
merkt an, dass nunmehr ausführlich in allen Gremien über die Angelegenheit
beraten wurde. Festzuhalten bleibt jedoch, dass im Gesetz nicht definiert ist,
was eigentlich eine „inklusive“ Schule ist. Es fehlen hierzu jegliche
Ausführungsbestimmungen.
Der Samtgemeinderat
folgt den Empfehlungen und fasst folgenden
Beschluss:
a.) Zur Sicherstellung der inklusiven Beschulung
gemäß § 4 NSchG sind Maßnahmen an folgenden Grundschulen (Anlage) bis zum
31.07.2024 geplant und werden der Landesschulbehörde zur Genehmigung angezeigt.
b.) Die Samtgemeinde Elbtalaue strebt den inklusionsgerechten
Ausbau bzw. Umbau aller Grundschulen in ihrer Trägerschaft bis zum 01.08.2024
an.
c.) Die Samtgemeinde Elbtalaue fordert das Land
Niedersachsen auf, die Grundschulen in Trägerschaft der Samtgemeinde mit den
notwendigen Mitteln auszustatten, die für die Erfüllung des gesetzlichen
Auftrages der Gewährleistung der Inklusion bis zum 01.08.2024 notwendig sind.