Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Erster SgRat Beitz erläutert, dass sich die Gremien der Samtgemeinde bereits wie folgt intensiv mit der Thematik befasst haben:

 

Schulausschuss (SuSE/X/09) am 04.06.18

Samtgemeindeausschuss (SgAE/X/19) am 07.06.18

Samtgemeinderat (SgRE/X/11) am 21.08.18 mit Zurückweisung in den Fachausschuss und einem Prüfauftrag

Schulausschuss (SuSE/X/10) am 12.09.18

Samtgemeindeausschuss (SgAE/X/23) am 20.09.18 mit entsprechend geänderter Beschlussempfehlung

 

Auf die Vorlage Nr.14/0093/2018 sowie auf die entsprechenden Niederschriften der einzelnen Sitzungen hierzu wird verwiesen.

 

Erster SgRat Beitz berichtet, dass die SOLi-Fraktion einen entsprechenden Antrag gestellt hat, der im Schulausschuss und im SgA beraten wurde. Er verliest die erweiterte Beschlussempfehlung aus diesen Ausschüssen.

 

Stellv. RV Thiele merkt an, dass nunmehr ausführlich in allen Gremien über die Angelegenheit beraten wurde. Festzuhalten bleibt jedoch, dass im Gesetz nicht definiert ist, was eigentlich eine „inklusive“ Schule ist. Es fehlen hierzu jegliche Ausführungsbestimmungen.

 

 

Der Samtgemeinderat folgt den Empfehlungen und fasst folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

a.)    Zur Sicherstellung der inklusiven Beschulung gemäß § 4 NSchG sind Maßnahmen an folgenden Grundschulen (Anlage) bis zum 31.07.2024 geplant und werden der Landesschulbehörde zur Genehmigung angezeigt.

 

b.)    Die Samtgemeinde Elbtalaue strebt den inklusionsgerechten Ausbau bzw. Umbau aller Grundschulen in ihrer Trägerschaft bis zum 01.08.2024 an.

 

c.)     Die Samtgemeinde Elbtalaue fordert das Land Niedersachsen auf, die Grundschulen in Trägerschaft der Samtgemeinde mit den notwendigen Mitteln auszustatten, die für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Gewährleistung der Inklusion bis zum 01.08.2024 notwendig sind.