Sitzung: 15.11.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1/0436/2018
Samtgemeinden, die
Aufgaben der Jugendhilfe auf den Gebieten der Jugendarbeit einschließlich der
Förderung der Jugendverbände und der Förderung der Kindertageseinrichtungen
wahrnehmen, haben gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes für diesen Aufgabenbereich einen Jugendausschuss als
Pflichtausschuss nach § 73 NKomVG zu bilden.
Diesem
Pflichtausschuss müssen neben Ratsmitgliedern (davon sollen die Hälfte Frauen
sein) als beratende Mitglieder Personen angehören, die von den im Bereich der
Samtgemeinde aktiv wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorzuschlagen sind.
Zu beachten ist,
dass mindestens je ein beratendes Mitglied aus den Aufgabenbereichen
„Jugendarbeit“ und „Kindertagesbetreuung“ kommen soll.
Der Rat muss für
die Dauer der Wahlperiode festlegen, wie viele Mitglieder dem Jugendausschuss
angehören sollen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch
Ratsmitglieder sein.
Dieser
Fachausschuss kann auch weitere freiwillige Aufgabenbereiche, z. B. Soziales,
Sport, Kultur wahrnehmen; er ist daher sowohl Pflicht- als auch freiwilliger
Ausschuss. Für den Bereich des freiwilligen Ausschusses dürfen ihm auch
weitere beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG angehören.
In der konstituierenden
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 08.11.2016 wurde festgelegt,
dass dem Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und
Büchereien neben 3 beratenden Pflichtmitgliedern für den Bereich „Jugend“ auch
ein beratendes Mitglied für den Bereich „Senioren“ angehört. Letztere Funktion
hat bisher Herr Klaus Kampmeier vom Seniorenbeirat Lüchow-Dannenberg
wahrgenommen.
Am 11.10.2018 hat
sich der Seniorenbeirat Lüchow-Dannenberg neu konstituiert. In dieser Sitzung
wurde festgelegt, dass in Zukunft Herr Manfred R. Dannenberg als beratendes
Mitglied in den Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung
und Büchereien entsandt wird. Seine Vertretung wird Frau Ingrid Neumann
wahrnehmen.
Der Rat hat die Ersetzung des beratenden Ausschussmitgliedes gem. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.
Die Verpflichtung von Herrn Manfred R. Dannenberg und Frau
Ingrid Neumann erfolgt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und
Büchereien.
Erster SgRat Beitz
erläutert den Sachverhalt.
Ohne Aussprache
fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Umbesetzung des Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien wird festgestellt