Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 1

Samtgemeinden, die Aufgaben der Jugendhilfe auf den Gebieten der Jugendarbeit einschließlich der Förderung der Jugendverbände und der Förderung der Kindertageseinrichtungen wahrnehmen, haben gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für diesen Aufgabenbereich einen Jugendausschuss als Pflichtausschuss nach § 73 NKomVG zu bilden.

 

Diesem Pflichtausschuss müssen neben Ratsmitgliedern (davon sollen die Hälfte Frauen sein) als beratende Mitglieder Personen angehören, die von den im Bereich der Samtgemeinde aktiv wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind.

 

Zu beachten ist, dass mindestens je ein beratendes Mitglied aus den Aufgabenbereichen „Jugendarbeit“ und „Kindertagesbetreuung“ kommen soll.

 

Der Rat muss für die Dauer der Wahlperiode festlegen, wie viele Mitglieder dem Jugendausschuss angehören sollen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsmitglieder sein.

 

Dieser Fachausschuss kann auch weitere freiwillige Aufgabenbereiche, z. B. Soziales, Sport, Kultur wahrnehmen; er ist daher sowohl Pflicht- als auch freiwilliger Ausschuss. Für den Bereich des freiwilligen Ausschusses dürfen ihm auch weitere beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG angehören.

 

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 08.11.2016 wurde festgelegt, dass dem Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien neben 3 beratenden Pflichtmitgliedern für den Bereich „Jugend“ auch ein beratendes Mitglied für den Bereich „Senioren“ angehört. Letztere Funktion hat bisher Herr Klaus Kampmeier vom Seniorenbeirat Lüchow-Dannenberg wahrgenommen.

 

Am 11.10.2018 hat sich der Seniorenbeirat Lüchow-Dannenberg neu konstituiert. In dieser Sitzung wurde festgelegt, dass in Zukunft Herr Manfred R. Dannenberg als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien entsandt wird. Seine Vertretung wird Frau Ingrid Neumann wahrnehmen.

 

Der Rat hat die Ersetzung des beratenden Ausschussmitgliedes gem. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 

Die Verpflichtung von Herrn Manfred R. Dannenberg und Frau Ingrid Neumann erfolgt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien.

 

 

Erster SgRat Beitz erläutert den Sachverhalt.

Ohne Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 


Beschluss:

Die Umbesetzung des Ausschusses für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien wird festgestellt