SgBgm Meyer berichtet wie folgt:

 

SgAE/X/24 vom 01.11.2018

 

Erstattung Verdienstausfall für Betreuer der Kinder- und Jugendfeuerwehren; Antrag Gemeindebrandmeister A. Meyer

40/0389/2018

Beschluss:

Den Betreuern der Kinder- und Jugendfeuerwehren wird bis zu zwei Tage eine Erstattung des Verdienstausfalles durch die Samtgemeinde Elbtalaue für Kinder- und Jugendfeuerwehrfreizeiten gewährt. Der Betreuungsschlüssel liegt für Kinderfeuerwehren bei 1:5 und bei Jugendfeuerwehren bei 1:7. Zur Bewilligung des Verdienstausfalles ist eine gültige Jugendleitercard (JuLeiCa) erforderlich.

Eine Gewährung erfolgt zudem nur unter der Voraussetzung, dass diese Kosten nicht über die offene Jugendarbeit seitens des Landkreises abgedeckt sind bzw. erstattet werden können.

 

Annahme einer Spende für die Ortsfeuerwehr Splietau

40/0376/2018

Beschluss:

Die Geldspende für die Ortsfeuerwehr Splietau i. H. v. 200,00 € von Herrn Jürgen Kimmritz, Splietauer Ring 27, 29451 Dannenberg (Elbe) OT Splietau, wird angenommen.

Eine entsprechende Spendenbescheinigung wird ausgestellt.

 

Annahme einer Sachspende für die Ortsfeuerwehr Karwitz

40/0408/2018

Beschluss:

Die Sachspende für die Ortsfeuerwehr Karwitz i. W. v. 200,81 € von der Firma IWM Industrie- und Werksmontagen GmbH, Am Räsenberg 4, 29456 Hitzacker (Elbe), wird angenommen.

Eine entsprechende Spendenbescheinigung wird ausgestellt.

 

Annahme einer Sachspende für die Ortsfeuerwehr Quickborn

40/0423/2018

Beschluss:

Die Sachspende für die Ortsfeuerwehr Quickborn i. W. v. 178,60 € von Herrn Wilhelm-Andreas Chocholowicz, Sipnitz 3, 29476 Gusborn OT Sipnitz, wird angenommen.

Eine entsprechende Spendenbescheinigung wird ausgestellt.