Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und stellt sich als Auftrag für Politik und Verwaltung im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung dar. Das Land Niedersachsen hat diesen Auftrag mit dem aktuellen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 01.01.2011 untermauert. Das NGG will mit seinen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer fördern und ihnen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung schaffen.

 

Neben diesem wichtigen Handlungsfeld möchte das NGG Unterrepräsentanzen in allen Bereichen der Verwaltung abbauen. Aus diesem Grund ist in jedem Gleichstellungsplan zunächst eine Bestandsaufnahme aller Entgelt- und Besoldungsgruppen aufzunehmen und zu überprüfen, ob Unterrepräsentanzen vorliegen.

 

Frauen bzw. Männer gelten in einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe gem. § 3 Abs. 3 NGG als unterrepräsentiert, wenn der Frauen- oder Männeranteil in einem Bereich einer Dienststelle unter 45 vom Hundert liegt. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.

 

Im weiteren Verlauf des Gleichstellungsplans sind sodann basierend auf der prognostizierten Fluktuation Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Unterrepräsentanzen abzubauen sind.

 

Der Gleichstellungsplan der Jahre 2019 – 2021 spiegelt die Auswirkungen des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung zum TVöD sowie die Ergebnisse der durchgeführten Stellenbemessung- und -bewertung wieder. Insgesamt 54 Kolleginnen und Kollegen waren von diesen Veränderungen betroffen. Dies hatte gegenüber dem letzten Gleichstellungsplan nicht nur eine völlig veränderte Bestandsanalyse zur Folge, sondern erschwerte auch die Bewertung der Wirkungen des alten Gleichstellungsplans.

 

Als Fazit kann zwar festgestellt werden, das die oben genannten Kolleginnen und Kollegen tarif- bzw- besoldungsrechtlich erhebliche Vorteile erhalten haben; in Bezug auf die Gleichstellung haben diese Maßnahmen aber auch zu neuen Unterrepräsentanzen geführt.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist der Auffassung, dass diese Unterrepräsentanzen dauerhaft nur dann abgebaut werden können, wenn sich neben den Frauenrollen auch die Männerrollen ändern. Es ist daher auch wichtig, Maßnahmen zur Gendersensibilität in den Gleichstellungsplan aufzunehmen. Von daher ist dieses Thema neben den bewährten anderen Oberzielen zusätzlich im Gleichstellungsplan integriert worden.

 

Der Gleichstellungsplan ist mit der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Elbtalaue abgestimmt worden.

 

Der Personalrat hat dem Gleichstellungsplan im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zugestimmt.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Jahre 2019 – 2021 in der anliegenden Form fortgeschrieben