Sitzung: 29.10.2018 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0411/2018
Sachverhalt:
Die baulichen Anlagen auf den Flurstücken Gemarkung Hitzacker, Flur 10,
Flurstück 32/2, 31/12 und 31/15 wurden bis 2014 von der Firma WZT
Zerspanungstechnik genutzt. Seit 2014 sind diese an die Firma Elbe Dichtungen
Hydraulik und Pneumatik GmbH verpachtet. Herr Schröder ist Eigentümer der
Grundstücke.
Für die baulichen Anlagen liegt keine Baugenehmigung vor. Zur nachträglichen Genehmigung ist eine
Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, da die Grundflächenzahl nicht
eingehalten werden kann und die Baugrenze überbaut worden ist. Der 1995
gestellte Bauantrag wurde aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht
abgeschlossen; 1997 wurde der Bebauungsplan Bahnhofsweg rechtskräftig.
Der rechtskräftige
Bebauungsplan Bahnhofsweg setzt in dem Bereich ein Mischgebiet mit einer
Grundflächenzahl von 0,3 fest. Außerdem wird jeweils an den Außengrenzen des
Mischgebietes eine Baugrenze festgesetzt (Anlage II).
Die
Grundflächenzahl sollte auf 0,6 geändert werden, außerdem sollte die westliche
Baugrenze entfallen.
Herr Schröder und
Herr Prahler haben daher die Änderung des Bebauungsplanes beantragt (siehe
Anlage I)
Weiterhin ist zur
Genehmigung die Eintragung einer 6m breiten Baulast zulasten des städtischen
Grundstückes Flur 10, Flurstück 34/13 erforderlich (siehe Anlage III), die
ebenfalls beantragt worden ist.
Rf Wiehler fragt
an, ob eine Änderung des Bebauungsplanes Auswirkungen auf das Gewerbegebiet,
Hitzacker Dorf oder das Mischgebiet hat.
FBL Hesebeck
erläutert, dass durch das Planverfahren räumlich nur die eingetragene Baugrenze
verändert wird.
Wenn dem Antrag auf
Eintragung einer 6m breiten Baulast zugestimmt wird, bringt dies keine
Veränderungen für das Mischgebiet oder die immissionsrechtlichen Belangen mit
sich. Das Hauptobjekt besteht seit mehreren Jahrzehnten. Lediglich der Um- und
Anbau muss hier berücksichtigt werden.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der BPSUH folgenden
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet
das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofsweg ein. Zur
Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Einstimmig empfohlen
Ja 6
b) Der Eintragung einer Baulast zulasten des
städtischen Grundstückes Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 34/13 wird
zugestimmt. Die Kosten der Eintragung übernimmt der Antragsteller.
Einstimmig empfohlen
Ja 6