Sitzung: 30.10.2018 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 30/0422/2018
Herr Donnerstag
weist explizit gemäß Datenschutzgrundverordnung darauf hin, dass bei der
Beratung nur über den Verkauf der Wegefläche, nicht über den Käufer gesprochen
wird.
Hier liegt der
Antrag eines angrenzenden Grundstückseigentümers vor, die ehemalige Wegefläche
Gemarkung Schmardau, Flur 3, Flurstück 33, in einer Größe von 508 qm, käuflich
zu erwerben.
Bei diesem
Flurstück handelt es sich um einen kurzen Abschnitt des ehemaligen Schulsteiges
von Plumbohm nach Sarenseck. Der Antrag sowie ein Lageplan sind der Vorlage als
Anlage I und II beigefügt.
Der ehemalige
Schulsteig ist im Verlauf der letzten Jahrzehnte größtenteils in privates
Eigentum übergegangen. Das betreffende Grundstück besitzt somit auch keine
Verbindungsfunktion mehr. Der Kaufpreis hat sich an dem festgelegten
Verkehrswert des Gutachterausschusses für den Bereich zu orientieren, dieser
liegt bei 2,15 € pro Quadratmeter. Bei einer Grundstücksgröße von 508 qm
beträgt der Kaufpreis 1.092,20 Euro.
Rh Scherlies
begrüßt den etwas höheren qm-Preis, hält jedoch den Fortbestand des
Schulsteiges des Jagdschutzes und des Naturschutzes für notwendig. Er schlägt
daher vor, in den Kaufvertrag eine Klausel mit aufzunehmen, die das Umpflügen
dieses Weges versagt.
Rh Stallbohm stellt
richtig, dass dieser Steig einen Remel darstellt, der zwei Ackerflächen
voneinander trennt. Die Umpflügung eines Remels ist so ohne weiteres nicht
machbar, sondern muss beantragt werden.
Auf Nachfrage
erläutert Bgm Stegemann, dass der Grundstücksstreifen als Weg nie genutzt wurde
und auch nicht befahrbar ist.
Eine Zustimmung zum
Vorschlag von Rh Scherlies würde hohe Kosten (Rechtsanwalt, Amtsgericht)
verursachen und wahrscheinlich dazu führen, dass der Antragsteller von einem
Kauf absieht.
Stellv. Bgm Goebel
macht darauf aufmerksam, dass angrenzend an das zu erwerbende Flurstück in
nordwestlicher Richtung ein weiteres Flurstück liegt, dass nur für den
Antragsteller von Nutzen sein kann, da die Erreichbarkeit dieses Flurstück
durch den Erwerb eingeschränkt wird.
Stellv. Bgm’in Klappstein ergänzt, dass der Verkauf
angestrebt werden sollte mit der Auflage, dass der Antragsteller das Flurstück
34 ebenfalls erwirbt.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat Göhrde auf Antrag von stellv. Bgm’in Klappstein
folgenden
Beschluss:
Das Grundstück Gemarkung Schmardau, Flur 3, Flurstück 33, wird zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.092,20 Euro (508 qm x 2,15 Euro) an den Antragsteller unter der Voraussetzung verkauft, wenn das in nördlicher Richtung angrenzende Flurstück 34 mit erworben wird. Die Kosten für die Durchführung des Vertrages sind vom Käufer zu tragen.