Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Stegemann teilt mit, dass vor einiger Zeit zunächst ein Ortstermin mit allen Beteiligten in der KiTa Bredenbock stattgefunden hat, um einen entsprechenden Plan zu entwickeln.

Herr Donnerstag erläutert den weiteren Sachverhalt. Am 12.07.2017 hat der Rat der Gemeinde Göhrde als Mitglied des Netzwerkes das Integrierte Entwicklungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue (IEK) beschlossen. Bestandteil des Handlungsfeldes Bildung und Kinderbetreuung ist die Maßnahme „Errichtung eines Bewegungsraumes im Kindergarten Bredenbock“ mit dem Ziel der Zukunftsfähigkeit der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Hierfür soll der Dachboden des Kindergartens ausgebaut werden. Dieser Raum könnte auch in der Gemeinde für weitere sportliche oder soziale Aktivitäten zur Verfügung stehen. Eine Nutzung wäre somit für alle Altersgruppen möglich. Nachdem nunmehr das IEK dem Land Niedersachsen vorgelegt wurde und keine Einwände erhoben wurden, sollten die einzelnen Maßnahmen auch umgesetzt und die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt werden. Nach den Förderrichtlinien ist eine anteilige Kostenteilung von jeweils einem Drittel durch den Bund, das Land und die Gemeinde vorgesehen. Um diese Vorgaben zu erfüllen, ist die kommunalaufsichtliche positive Stellungnahme für die geplante Investition zwingend erforderlich, weil damit die Eigenanteilsfinanzierung dargelegt wird. Nunmehr ist zu beraten, ob und wann gegebenenfalls die Umsetzung erfolgen soll. Hierfür ist insbesondere die Finanzierbarkeit von Bedeutung.

Für den Ausbau des Dachgeschosses, unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit, liegt jetzt eine Kostenschätzung in Höhe von rund 350.000€ vor.

 

A) Objektbeschreibung und Kostenübersicht:

Projekt 2019 (Stand: 21.09.2018)

Bauherr:  Gemeinde Göhrde

Objekt: Gebäude in Bredenbock, Nr. 33 (29473 Göhrde)

Die Maßnahme ist baulich und statisch genehmigungspflichtig. Geplant ist der Dachausbau für einen Bewegungsraum von ca. 80 m², sowie Räumlichkeiten mit einem barrierefreien WC, sowie Sanitäranlagen für Damen und Herren. Für den restlichen Dachbodenbereich sind der Einbau einer Dachdämmung und die Möglichkeit der Nutzung von Abstellflächen zu berücksichtigen.

Folgende Leistungen sind hier erforderlich:

Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten –  mit Einbau Dachflächenfenster

Dämmarbeiten – Fußboden, Wand- und Dach

Ausbau Gewerke – Trockenbau, Elektro-, Heizungs- und Sanitär,

Tischlerarbeiten - Eingangstür,  Innentüren

Stahlbauarbeiten – Zugang Außentreppe

Maßnahme Inklusion – Einbau Fahrstuhl

Kostenübersicht:

Herrichten und Erschließen ( Gerüst, Rückbau Fachwerk, etc.)                                                ca.     8.000€

Bauwerk – Konstruktion ( Dämmung, Fenster,Türen,Aussteifung Fachwerk,etc.)                          ca. 125.600€

Technische Anlagen ( Elektro, Wasser 7 Abwasser, Fahrstuhl, Heizung DG, etc)               ca. 108.000€

Ausstattung ( Sportgeräte, WC, WC behindertengerecht komplett, etc)                                            ca.   38.000€

Baunebenkosten (Achitekten-/Ingenieuerleistungen, Brandschutz, etc.)                                          ca.   14.000€

Netto                                                                                                                                                                      293.600€

19 % MwSt                                                                                                                                                              55.784€

Brutto (voraussichtlich)                                                                                                                                   349.384€

 

Zur Planung bemerkt Herr Donnerstag, dass die Antragstellung dieser Maßnahme unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fachdienstes 14 auch erst in 1 bis 2 Jahren erfolgen kann, sollte eine Durchführung in nächster Zeit nicht möglich sein, weil die Erfordernisse hierzu nicht vorliegen.

 

B) Stellungnahme des FD 20 (Kämmerei) zur Errichtung eines Bewegungsraumes im Kindergarten Bredenbock:

Herr Siems-Wedhorn erläutert die finanzielle Planung. Bei geschätzten Kosten von 350.000 € für die angedachte Investitionsmaßnahme und einer Förderung von 66% bzw. 231.000 € verbliebe ein Eigenanteil in Höhe von 119.000 € für die Gemeinde Göhrde.

Derzeit verfügt die Gemeinde über keinerlei eigene liquide Mittel, so dass der Eigenanteil über ein Darlehen bereitgestellt werden müsste. Diese Kreditaufnahme müsste in den Haushalt 2019 aufgenommen werden und gem. § 120 Abs. 2 Satz 1 NKomVG durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg genehmigt werden. Der Landkreis ist als Kommunalaufsichtsbehörde verpflichtet u. a. auch die „dauernde Leistungsfähigkeit“ der Gemeinde nach § 23 KomHKVO zu prüfen. Voraussetzungen für eine dauernde Leistungsfähigkeit sind insbesondere

-       der Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres,

-       eine ausgeglichene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und

-       die Fähigkeit zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren.

 

Vorausgesetzt der Haushalt 2019 und die Finanzplanjahre 2020 – 2022 können ausgeglichen gestaltet werden, wird die dauernde Leistungsfähigkeit schon wegen der bestehenden Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von rund 313.000 € (31.12.2017) verneint werden müssen. Zumal ein zeitnaher Abbau dieser Fehlbeträge nicht zu erwarten ist.

 

Nach § 120 Abs. 2 Satz 3 NKomVG ist bei fehlender dauernder Leistungsfähigkeit die Kreditgenehmigung in der Regel zu versagen. Eine Genehmigung ist laut Runderlass des MI vom 13.12.2017 nur dann möglich, wenn die Notwendigkeit der Kreditaufnahme durch die Gemeinde und die Genehmigung durch den Landkreis jeweils gesondert begründet werden.

 

Sollte eine Genehmigung erfolgen, wäre mit (geschätzt) ca. 8.000 € Folgekosten pro Jahr zur rechnen:

 

Um diese zusätzliche Aufwendungen abzufangen, müssten die Realsteuer-Hebesätze von derzeit einheitlich 480% um 20 Prozentpunkte auf dann einheitlich 500% steigen.

 

 

C) Stellungnahme des FD 14 zur weiteren Entwicklung der KiTa Bredenbock:

Lt. Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1.DVO-KiTaG) § 1 heißt es zur räumlichen Mindestausstattung, dass erst bei mehr als zwei gleichzeitig anwesenden Gruppen ein abgrenzbarer Bereich vorhanden sein muss, der auch als Mehrzweck- oder Bewegungsfläche nutzbar ist.

 

Die KiTa Bredenbock ist eine zweigruppige Einrichtung, das Vorhalten eines Bewegungsraumes läge über dem Mindeststandard und wäre daher grundsätzlich nicht erforderlich.

Maßnahmen über dem Mindeststandard werden im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde nicht finanziert. Die KiTa verfügt bereits heute über einen kleinen Bewegungsraum direkt am Gruppenraum der Kindergartengruppe.

 

Inwieweit die Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten einen steigenden Bedarf an Ganztagsbetreuung mit sich bringt, wird sich im laufenden Kindergartenjahr zeigen.

Sofern der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen der Bedarfsplanung einen Mehrbedarf im Planbereich Hitzacker feststellt und an der KiTa Bredenbock eine weitere Gruppe in Betrieb gehen könnte, wäre über die Schaffung eines Bewegungsraums erneut zu beraten.

 

Herr Donnerstag weist nochmals darauf hin, dass es sich lediglich um die Erstellung eines Kostenrahmens handelt, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dann ist zunächst die Förderfähigkeit festzustellen, auf dem alles weitere aufgebaut wird.

Rh Scherlies beantragt, erstmal abzuwarten, ob sich ein anderer Bedarf ergibt und die Errichtung des Bewegungsraumes solange zurückzustellen.

Stellv. Bgm’in Klappstein schließt sich dem an.

Bgm Stegemann erkundigt sich danach, wie weiter verfahren wird, wenn eine 3. Gruppe eröffnet werden sollte und der Landkreis sich beteiligt. Kann die Förderung dann trotzdem in Anspruch genommen werden.

Herr Donnerstag verneint dies. Bei einer Beteiligung durch den Landkreis entfällt die Städtebauförderung, da es sich um eine nachrangige Förderung handelt. Bei einer Maßnahme sind zunächst alle Möglichkeiten der Finanzierung auszuschöpfen, bevor die Städtebauförderung im Rahmen ihres derzeitigen Programmes eintritt. Eine Kumulierung verschiedener Programme ist ebenfalls nicht möglich.

Zur Beschlussfassung bittet Herr Donnerstag zu beschließen, dass die Aufnahme in das Förderprogramm zurzeit nicht beantragt wird.

Stellv. Bgm Goebel schlägt vor den letzten Satz der Vorlage als Beschluss zu fassen und zusätzlich die Bitte von Herrn Donnerstag zu berücksichtigen.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Göhrde den

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Aufnahme in das Förderprogramm wird vorerst nicht beantragt und zurückgestellt.

Sofern der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen der Bedarfsplanung einen Mehrbedarf im Planbereich Hitzacker feststellt und an der KiTa Bredenbock eine weitere Gruppe in Betrieb gehen könnte, ist über die Schaffung eines Bewegungsraumes erneut zu beraten.