Sitzung: 30.10.2018 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0409/2018
Bgm Stegemann teilt
mit, dass vor einiger Zeit zunächst ein Ortstermin mit allen Beteiligten in der
KiTa Bredenbock stattgefunden hat, um einen entsprechenden Plan zu entwickeln.
Herr Donnerstag
erläutert den weiteren Sachverhalt. Am 12.07.2017 hat der Rat der Gemeinde
Göhrde als Mitglied des Netzwerkes das Integrierte Entwicklungskonzept der
Samtgemeinde Elbtalaue (IEK) beschlossen. Bestandteil des Handlungsfeldes
Bildung und Kinderbetreuung ist die Maßnahme „Errichtung eines Bewegungsraumes
im Kindergarten Bredenbock“ mit dem Ziel der Zukunftsfähigkeit der Bildungs-
und Betreuungseinrichtungen. Hierfür soll der Dachboden des Kindergartens
ausgebaut werden. Dieser Raum könnte auch in der Gemeinde für weitere
sportliche oder soziale Aktivitäten zur Verfügung stehen. Eine Nutzung wäre
somit für alle Altersgruppen möglich. Nachdem nunmehr das IEK dem Land
Niedersachsen vorgelegt wurde und keine Einwände erhoben wurden, sollten die
einzelnen Maßnahmen auch umgesetzt und die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt
werden. Nach den Förderrichtlinien ist eine anteilige Kostenteilung von jeweils
einem Drittel durch den Bund, das Land und die Gemeinde vorgesehen. Um diese
Vorgaben zu erfüllen, ist die kommunalaufsichtliche positive Stellungnahme für
die geplante Investition zwingend erforderlich, weil damit die
Eigenanteilsfinanzierung dargelegt wird. Nunmehr ist zu beraten, ob und wann
gegebenenfalls die Umsetzung erfolgen soll. Hierfür ist insbesondere die
Finanzierbarkeit von Bedeutung.
Für den Ausbau des
Dachgeschosses, unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit, liegt jetzt eine
Kostenschätzung in Höhe von rund 350.000€ vor.
A) Objektbeschreibung und Kostenübersicht:
Projekt 2019
(Stand: 21.09.2018)
Bauherr: Gemeinde Göhrde
Objekt:
Gebäude in Bredenbock, Nr. 33 (29473 Göhrde)
Die Maßnahme ist baulich und statisch genehmigungspflichtig.
Geplant ist der Dachausbau für einen Bewegungsraum von ca. 80 m², sowie
Räumlichkeiten mit einem barrierefreien WC, sowie
Sanitäranlagen für Damen und Herren. Für den restlichen Dachbodenbereich sind
der Einbau einer Dachdämmung und die Möglichkeit der Nutzung von Abstellflächen
zu berücksichtigen.
Folgende Leistungen sind hier
erforderlich:
Zimmerer-
und Dachdeckerarbeiten – mit Einbau
Dachflächenfenster
Dämmarbeiten
– Fußboden, Wand- und Dach
Ausbau
Gewerke – Trockenbau, Elektro-, Heizungs- und Sanitär,
Tischlerarbeiten
- Eingangstür, Innentüren
Stahlbauarbeiten
– Zugang Außentreppe
Maßnahme
Inklusion – Einbau Fahrstuhl
Kostenübersicht:
Herrichten und Erschließen ( Gerüst, Rückbau Fachwerk,
etc.) ca. 8.000€
Bauwerk – Konstruktion ( Dämmung,
Fenster,Türen,Aussteifung Fachwerk,etc.) ca.
125.600€
Technische Anlagen
( Elektro, Wasser 7 Abwasser, Fahrstuhl, Heizung DG, etc) ca. 108.000€
Ausstattung (
Sportgeräte, WC, WC behindertengerecht komplett, etc) ca. 38.000€
Baunebenkosten
(Achitekten-/Ingenieuerleistungen, Brandschutz, etc.) ca. 14.000€
Netto 293.600€
19 % MwSt 55.784€
Brutto (voraussichtlich) 349.384€
Zur Planung bemerkt Herr Donnerstag, dass
die Antragstellung dieser Maßnahme unter Berücksichtigung der Stellungnahme des
Fachdienstes 14 auch erst in 1 bis 2 Jahren erfolgen kann, sollte eine
Durchführung in nächster Zeit nicht möglich sein, weil die Erfordernisse hierzu
nicht vorliegen.
B)
Stellungnahme des FD 20 (Kämmerei) zur Errichtung eines Bewegungsraumes im
Kindergarten Bredenbock:
Herr Siems-Wedhorn erläutert die finanzielle
Planung. Bei geschätzten Kosten von 350.000 € für die angedachte Investitionsmaßnahme
und einer Förderung von 66% bzw. 231.000 € verbliebe ein Eigenanteil in Höhe
von 119.000 € für die Gemeinde Göhrde.
Derzeit verfügt die Gemeinde über keinerlei eigene
liquide Mittel, so dass der Eigenanteil über ein Darlehen bereitgestellt werden
müsste. Diese Kreditaufnahme müsste in den Haushalt 2019 aufgenommen werden und
gem. § 120 Abs. 2 Satz 1 NKomVG durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg genehmigt
werden. Der Landkreis ist als Kommunalaufsichtsbehörde verpflichtet u. a. auch
die „dauernde Leistungsfähigkeit“ der Gemeinde nach § 23 KomHKVO zu prüfen.
Voraussetzungen für eine dauernde Leistungsfähigkeit sind insbesondere
-
der
Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres,
-
eine
ausgeglichene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und
-
die Fähigkeit
zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren.
Vorausgesetzt der Haushalt 2019 und die
Finanzplanjahre 2020 – 2022 können ausgeglichen gestaltet werden, wird die
dauernde Leistungsfähigkeit schon wegen der bestehenden Fehlbeträge aus
Vorjahren in Höhe von rund 313.000 € (31.12.2017) verneint werden müssen. Zumal
ein zeitnaher Abbau dieser Fehlbeträge nicht zu erwarten ist.
Nach § 120 Abs. 2 Satz 3 NKomVG ist bei fehlender
dauernder Leistungsfähigkeit die Kreditgenehmigung in der Regel zu versagen. Eine
Genehmigung ist laut Runderlass des MI vom 13.12.2017 nur dann möglich, wenn
die Notwendigkeit der Kreditaufnahme durch die Gemeinde und die
Genehmigung durch den Landkreis jeweils gesondert begründet werden.
Sollte eine Genehmigung erfolgen, wäre mit
(geschätzt) ca. 8.000 € Folgekosten pro Jahr zur rechnen:
Um diese zusätzliche Aufwendungen abzufangen,
müssten die Realsteuer-Hebesätze von derzeit einheitlich 480% um 20
Prozentpunkte auf dann einheitlich 500% steigen.
C) Stellungnahme des FD 14 zur weiteren
Entwicklung der KiTa Bredenbock:
Lt. Verordnung über Mindestanforderungen an
Kindertagesstätten (1.DVO-KiTaG) § 1 heißt es zur räumlichen
Mindestausstattung, dass erst bei mehr als zwei gleichzeitig anwesenden Gruppen
ein abgrenzbarer Bereich vorhanden sein muss, der auch als Mehrzweck- oder
Bewegungsfläche nutzbar ist.
Die KiTa Bredenbock ist eine zweigruppige Einrichtung, das
Vorhalten eines Bewegungsraumes läge über dem Mindeststandard und wäre daher
grundsätzlich nicht erforderlich.
Maßnahmen über dem Mindeststandard werden im Rahmen der
Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde nicht finanziert.
Die KiTa verfügt bereits heute über einen kleinen Bewegungsraum direkt am
Gruppenraum der Kindergartengruppe.
Inwieweit die Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten
einen steigenden Bedarf an Ganztagsbetreuung mit sich bringt, wird sich im
laufenden Kindergartenjahr zeigen.
Sofern der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen der
Bedarfsplanung einen Mehrbedarf im Planbereich Hitzacker feststellt und an der
KiTa Bredenbock eine weitere Gruppe in Betrieb gehen könnte, wäre über die
Schaffung eines Bewegungsraums erneut zu beraten.
Herr Donnerstag weist nochmals darauf hin, dass es sich
lediglich um die Erstellung eines Kostenrahmens handelt, um einen
entsprechenden Antrag zu stellen. Dann ist zunächst die Förderfähigkeit
festzustellen, auf dem alles weitere aufgebaut wird.
Rh Scherlies beantragt, erstmal abzuwarten, ob sich ein
anderer Bedarf ergibt und die Errichtung des Bewegungsraumes solange
zurückzustellen.
Stellv. Bgm’in Klappstein schließt sich dem an.
Bgm Stegemann erkundigt sich danach, wie weiter verfahren
wird, wenn eine 3. Gruppe eröffnet werden sollte und der Landkreis sich
beteiligt. Kann die Förderung dann trotzdem in Anspruch genommen werden.
Herr Donnerstag verneint dies. Bei einer Beteiligung durch
den Landkreis entfällt die Städtebauförderung, da es sich um eine nachrangige
Förderung handelt. Bei einer Maßnahme sind zunächst alle Möglichkeiten der
Finanzierung auszuschöpfen, bevor die Städtebauförderung im Rahmen ihres
derzeitigen Programmes eintritt. Eine Kumulierung verschiedener Programme ist
ebenfalls nicht möglich.
Zur Beschlussfassung bittet Herr Donnerstag zu beschließen,
dass die Aufnahme in das Förderprogramm zurzeit nicht beantragt wird.
Stellv. Bgm Goebel schlägt vor den letzten Satz der Vorlage
als Beschluss zu fassen und zusätzlich die Bitte von Herrn Donnerstag zu
berücksichtigen.
Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Göhrde
den
Beschluss:
Die Aufnahme in das
Förderprogramm wird vorerst nicht beantragt und zurückgestellt.
Sofern der
Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen der Bedarfsplanung einen Mehrbedarf im
Planbereich Hitzacker feststellt und an der KiTa Bredenbock eine weitere Gruppe
in Betrieb gehen könnte, ist über die Schaffung eines Bewegungsraumes erneut zu
beraten.