Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Das „Ohm’sche Haus“ wird zukünftig von dem Kulturring nicht mehr benötigt, da dieser sich neu ausrichten möchte.

Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und dem Kulturring wird daher zum 31.12.2018 in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.

Das Objekt geht - einschließlich des Inventars - zurück an die Stadt Dannenberg (Elbe).

 

Da die Stadt für das Gebäude keine Nutzung vorsieht, soll das gesamte Grundstück mit dem dazugehörigen Gebäude öffentlich zum Verkauf angeboten werden.

Der Zuschlag wird an die Meistbietende / den Meistbietenden erteilt.

 

 

Rh Schultz kann sich daran erinnern, dass es schon Kaufinteressenten für das Grundstück gegeben hat. Er fragt nach, ob es sich um eine oder mehrere Interessen handelt. Zum anderen hätte er auch Aussagen zum erwarteten Verkaufspreis. Er hält nichts davon ein Gutachten in Auftrag zu geben. Es sollte z.B. mit der Volksbank oder Sparkasse gesprochen werden, um eine Größenordnung zu erhalten. Zudem fragt er sich auch, ob es nicht doch noch eine andere Nutzungsmöglichkeit für die Stadt ergibt. Wer dieses Grundstück erwirbt, wird noch ordentlich investieren müssen.
FDL Demmer möchte sich zum Thema Gutachten äußern. Sie hat bereits Kontakt mit der Kommunalaufsichtsbehörde aufgenommen, um sich zum Punkt „Bewertungsmatrix“ zu informieren. Von dort kam dann der Hinweis auf § 125 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes. Demzufolge darf eine Kommune Vermögensgegenstände nur zum vollen    Wert veräußern. Dies bedeutet, dass ein Verkehrswertgutachten erstellt werden muss oder aber die Möglichkeit, dass Grundstück über die Bank zu veräußern. In letzteren Fall hat die Kommune aber keinerlei Möglichkeit den Kauf zu beeinflussen. Die Kosten für ein Gutachten sollten mit 2000 € zzgl. MwSt. berücksichtigt werden. Rh Schultz ergänzt, dass dies nach seinen Erfahrungen nach, einem Kaufpreis von 200.000 € bis 250.000 € entspricht. Dies bedeutet, wenn die Stadt den Verkauf nicht an die Bank abgeben möchte, auf jeden Fall ein Gutachten erstellt werden muss. Er ist der Meinung, dass der Ausschuss dies heute gleich mitempfehlen sollte, um eine Vertagung zu vermeiden.
Rh Behning ist der gleichen Meinung.

Rh Block erinnert sich an eine Aussage von Frau Fallapp, dass es bereits verschiedene Anfragen von Interessenten in der Vergangenheit gegeben hat. Dies wird auch vom Stellv. StDir. Beitz bestätigt.
Rh Schultz rät, dass das Gutachten dem VA vorliegen sollte, bevor dieser über den TOP entscheidet. Demzufolge sollte dieser TOP auf den nächsten VA vertagt werden.

Rh Herzog fasst die Änderungen kurz zusammen. Es soll ein Gutachten für die Entscheidung im VA erstellt werden und eine Liste mit allen Kaufinteressenten vorliegen.

Rh Hanke regt an, dass Inventar bei Bedarf des entsprechenden Interessenten mit zu verkaufen.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgenden


Beschluss der Verwaltung:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) wird das „Ohm’sche Haus“ und das dazugehörige Grundstück

(Gemarkung Dannenberg, Flur 10, Flurstück: 87/19; Am Landgraben 18) mit einer Gesamtfläche von 2017 m² öffentlich zum Verkauf anbieten.

 

 

geänderten Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) wird das „Ohm’sche Haus“ und das dazugehörige Grundstück

(Gemarkung Dannenberg, Flur 10, Flurstück: 87/19; Am Landgraben 18) mit einer Gesamtfläche von 2017 m² öffentlich zum Verkauf anbieten.

Es ist ein entsprechendes Gutachten zu erstellt. Dieses ist dann dem VA zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Des Weiteren wird um Erstellung einer Liste gebeten, in dem alle Kaufinteressenten aufgeführt sind.