Sitzung: 06.11.2018 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0367/2018
Sachverhalt:
Das
„Ohm’sche Haus“ wird zukünftig von dem Kulturring nicht mehr benötigt, da
dieser sich neu ausrichten möchte.
Der
Pachtvertrag zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und dem Kulturring wird daher
zum 31.12.2018 in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.
Das
Objekt geht - einschließlich des Inventars - zurück an die Stadt Dannenberg
(Elbe).
Da die
Stadt für das Gebäude keine Nutzung vorsieht, soll das gesamte Grundstück mit
dem dazugehörigen Gebäude öffentlich zum Verkauf angeboten werden.
Der
Zuschlag wird an die Meistbietende / den Meistbietenden erteilt.
Rh
Schultz kann sich daran erinnern, dass es schon Kaufinteressenten für das
Grundstück gegeben hat. Er fragt nach, ob es sich um eine oder mehrere
Interessen handelt. Zum anderen hätte er auch Aussagen zum erwarteten
Verkaufspreis. Er hält nichts davon ein Gutachten in Auftrag zu geben. Es
sollte z.B. mit der Volksbank oder Sparkasse gesprochen werden, um eine
Größenordnung zu erhalten. Zudem fragt er sich auch, ob es nicht doch noch eine
andere Nutzungsmöglichkeit für die Stadt ergibt. Wer dieses Grundstück erwirbt,
wird noch ordentlich investieren müssen.
FDL Demmer möchte sich zum Thema Gutachten äußern. Sie hat bereits Kontakt mit
der Kommunalaufsichtsbehörde aufgenommen, um sich zum Punkt „Bewertungsmatrix“
zu informieren. Von dort kam dann der Hinweis auf § 125 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes. Demzufolge darf eine Kommune Vermögensgegenstände
nur zum vollen Wert veräußern. Dies
bedeutet, dass ein Verkehrswertgutachten erstellt werden muss oder aber die
Möglichkeit, dass Grundstück über die Bank zu veräußern. In letzteren Fall hat
die Kommune aber keinerlei Möglichkeit den Kauf zu beeinflussen. Die Kosten für
ein Gutachten sollten mit 2000 € zzgl. MwSt. berücksichtigt werden. Rh Schultz
ergänzt, dass dies nach seinen Erfahrungen nach, einem Kaufpreis von 200.000 €
bis 250.000 € entspricht. Dies bedeutet, wenn die Stadt den Verkauf nicht an
die Bank abgeben möchte, auf jeden Fall ein Gutachten erstellt werden muss. Er
ist der Meinung, dass der Ausschuss dies heute gleich mitempfehlen sollte, um
eine Vertagung zu vermeiden.
Rh Behning ist der gleichen Meinung.
Rh
Block erinnert sich an eine Aussage von Frau Fallapp, dass es bereits
verschiedene Anfragen von Interessenten in der Vergangenheit gegeben hat. Dies
wird auch vom Stellv. StDir. Beitz bestätigt.
Rh Schultz rät, dass das Gutachten dem VA vorliegen sollte, bevor dieser über
den TOP entscheidet. Demzufolge sollte dieser TOP auf den nächsten VA vertagt
werden.
Rh
Herzog fasst die Änderungen kurz zusammen. Es soll ein Gutachten für die
Entscheidung im VA erstellt werden und eine Liste mit allen Kaufinteressenten
vorliegen.
Rh
Hanke regt an, dass Inventar bei Bedarf des entsprechenden Interessenten mit zu
verkaufen.
Der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss der
Verwaltung:
Die Stadt Dannenberg (Elbe) wird das „Ohm’sche Haus“ und das dazugehörige
Grundstück
(Gemarkung Dannenberg, Flur 10, Flurstück: 87/19; Am Landgraben 18) mit
einer Gesamtfläche von 2017 m² öffentlich zum Verkauf anbieten.
geänderten
Beschluss:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) wird das „Ohm’sche Haus“ und das dazugehörige Grundstück
(Gemarkung
Dannenberg, Flur 10, Flurstück: 87/19; Am Landgraben 18) mit einer Gesamtfläche
von 2017 m² öffentlich zum Verkauf anbieten.
Es ist ein entsprechendes
Gutachten zu erstellt. Dieses ist dann dem VA zur weiteren Entscheidung
vorzulegen.
Des Weiteren wird um Erstellung einer Liste gebeten, in dem alle Kaufinteressenten aufgeführt sind.