Sitzung: 23.10.2018 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0336/2018
Bgm Harms gibt gem. § 41 NKomVG seinen
Vorsitz an stellv. Bgm Dreyer ab, da er stellv. Mitglied des Aufsichtsrates der
Energieversorgung Elbtalaue GmbH ist.
Stellv. Bgm Dreyer übernimmt den Vorsitz.
Es stellt sich folgender Sachverhalt dar:
Die Frist für die Abgabe verbindlicher Angebote im Konzessionsverfahren zur
Auswahl des künftigen Gaskonzessionsvertragspartners der Gemeinde Zernien ist
am 01. März 2018 abgelaufen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist gingen
verbindliche Angebote der Avacon Netz GmbH sowie der EVE Netz GmbH ein.
Die Angebote sind nunmehr anhand der vom Gemeinderat in der Sitzung vom
26.04.2017 beschlossenen Kriterien zu bewerten. Die Beschlussfassung über die
Bewertung der Angebote sowie die Auswahl des künftigen
Gaskonzessionsvertragspartners hat durch den Gemeinderat zu erfolgen.
Zur Vorbereitung der anstehenden
Beschlussfassung hat die Verwaltung von der das Verfahren begleitenden Kanzlei
Boos Hummel und Wegerich ein Auswertungsgutachten angefordert. Dieses konnte – ebenso wie die von den
Bewerbern eingereichten Angebotsunterlagen - von den Gemeinderatsmitgliedern
bei der Samtgemeindeverwaltung, Herrn Kai Pauls, Rosmarienstraße 5, Zimmer
B206, 29451 Dannenberg (Elbe) eingesehen werden. Im Hinblick auf die in den
vorgenannten Unterlagen enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der
Bewerber sind diese nicht öffentlich. Für die einzelne Bewertung der
verbindlichen Angebote bei den jeweiligen Auswahlkriterien wird auf die
Zusammenfassung der Bewertung im Gaskonzessionsverfahren der Gemeinde Karwitz
verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das von den hinzugezogenen Beratern
entworfene Gutachten den Gemeinderat bei seiner Entscheidung lediglich
unterstützen soll. Die abschließende Entscheidung über die Bewertung der
Angebote obliegt dem Gemeinderat, weshalb seitens der Verwaltung eine
eingehende Befassung mit der Materie empfohlen wird.
Die Angebote im Gaskonzessionsverfahren wurden von der Verwaltung der
Samtgemeinde Elbtalaue mit Unterstützung der Kanzlei Boos Hummel und Wegerich
geprüft und ausgewertet. Die Verwaltung empfiehlt, die Wertung der Angebote und
die daraus folgende Entscheidung über die Auswahl des künftigen
Gaskonzessionsvertragspartners wie im Folgenden dargestellt zu treffen:
Eignungsprüfung
Alle Bewerber haben die für
den Betrieb des Gasversorgungsnetzes in Karwitz erforderliche wirtschaftliche,
technische und personelle Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Insbesondere haben
die Bewerber die geforderten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgegeben.
Mindestanforderung
Alle Angebote erfüllen die im Konzessionsverfahren geforderte
Mindestanforderung, wonach nur Vertragsangebote berücksichtigt werden, in denen
die Verpflichtung zur Zahlung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe für die in
der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) oder etwaigen Nachfolgevorschriften
geregelten Tatbestände während der gesamten Laufzeit des Konzessionsvertrages
enthalten ist.
Punktevergabe
Der Vorschlag für die Bewertung der Angebote anhand der jeweiligen Kriterien
ist aus der als Anlage 1 beigefügten
Auswertungstabelle ersichtlich.
Im Folgenden erfolgt eine Zusammenfassung der sich nach dem Bewertungsvorschlag
ergebenden wesentlichen Wertungsunterschiede der Angebote:
Kriterien
der Gruppe 1 – Sicherstellung der Ziele § 1 EnWG
Unterkriterium 1.1: Versorgungssicherheit
Beide Angebote weisen
hinsichtlich des Ziels der sicheren und zunehmend auf erneuerbaren Energien
beruhenden Energieversorgung ein hohes Niveau auf. Insgesamt erzielt nach dem
beiliegenden Wertungsvorschlag in dem Unterkriterium 1.1 das Angebot der EVE Netz GmbH mit 2470 Punkten im
Vergleich zum Angebot der Avacon Netz
GmbH mit 2230 Punkten ein besseres Wertungsergebnis.
Zwar ist das Angebot der Avacon Netz GmbH in Bezug auf die Gewährleistung der
technischen Anlagensicherheit im Vergleich zum Angebot der EVE Netz GmbH besser
zu bewerten. Das Angebot der EVE Netz GmbH hebt sich jedoch insbesondere
hinsichtlich des Kriteriums der Instandhaltung des Netzes sowie bei der zügigen
Störungsbeseitigung in Bezug auf den Zeitraum zwischen Eintreffen am Ort der
Störung und Wiederherstellung der Versorgung bei Leckage im Verteilnetz positiv
vom Angebot der Avacon Netz GmbH ab.
Unterkriterium 1.2: Preisgünstigkeit
Das Angebot der EVE Netz GmbH ist
hier mit 1100 Punkten im Vergleich zum Angebot der Avacon Netz GmbH mit 1025 Punkten zu bewerten.
Insgesamt stellt sich das Angebot der EVE Netz GmbH hinsichtlich der Höhe der
Netznutzungsentgelte für Heizgas sowie im Kundensegment
Mehrfamilienhaus/Gewerbe im Vergleich zum Angebot der Avacon Netz GmbH als insgesamt
günstiger dar. Günstiger ist das Angebot der EVE Netz GmbH auch hinsichtlich
der Hausanschlusskosten.
Unterkriterium 1.3:
Verbraucherfreundlichkeit
Hinsichtlich des Ziels einer verbraucherfreundlichen Energieversorgung
ergibt sich eine bessere Bewertung des Angebots der EVE Netz GmbH mit 1165 Punkten im Vergleich zum Angebot der Avacon Netz GmbH mit 1110 Punkten.
Das Angebot der Avacon Netz GmbH fällt hier insbesondere bei den Punkten
Serviceangebot über Fernkommunikationsmittel und im Internet sowie das
Vorhalten intelligenter Messsysteme besser aus, jedoch sind das Serviceangebot
vor Ort, die zügige Bereitstellung von Hausanschlüssen sowie die zügige
Bearbeitung von Kundenbeschwerden im Angebot der EVE Netz GmbH besser, so dass
es zu dem angegebenen Unterschied bei diesem Unterkriterium kommt.
Unterkriterium 1.4: Effizienz
Beim Unterkriterium Effizienz ergibt sich insgesamt eine bessere Bewertung
des Angebots der EVE Netz GmbH mit 2000
Punkten im Vergleich zum Angebot der Avacon
Netz GmbH mit 1930 Punkten.
Beim Angebot der EVE Netz GmbH fallen Synergieeffekte und die Minimierung des
Gasschwunds im Vergleich zum Angebot der Avacon Netz GmbH besser aus.
Unterkriterium 1.5:
Umweltverträglichkeit
Auch hinsichtlich des Ziels einer umweltverträglichen Energieversorgung
ergibt sich insgesamt eine bessere Bewertung des Angebots der EVE Netz GmbH mit 1060 Punkten im
Vergleich zum Angebot der Avacon Netz
GmbH mit 870 Punkten.
Ausschlaggebend hierfür ist die im Vergleich bessere Bewertung des Angebots der
EVE Netz GmbH hinsichtlich der Schonung des Baumbestandes bei
Leitungsverlegungen sowie die zügige Bearbeitung des Antrags auf Netzanschluss
von Biomethan-Einspeiseanlagen.
Kriterien
der Gruppe 2 – Regelungen im Konzessionsvertrag
Die von beiden
Bewerbern vorgelegten Konzessionsvertragsangebote sind insgesamt als positiv
und kommunalfreundlich zu werten. Im Ergebnis ist das Angebot der EVE Netz GmbH mit 1920 Punkten im
Vergleich zum Angebot der Avacon Netz
GmbH mit 1900 Punkten besser zu bewerten.
Im Ergebnis folgt hieraus eine bessere Bepunktung des Angebots der EVE Netz
GmbH:
Angebot der EVE Netz GmbH: 9.715
Punkte
Angebot der Avacon Netz
GmbH: 9.065 Punkte
Da sich keine weiteren Fragen ergeben, fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz den
Bgm Harms übernimmt wieder den Vorsitz.
Beschluss:
Die Gemeinde
Karwitz schließt einen Gaskonzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz der
allgemeinen Versorgung in der Gemeinde Karwitz mit der EVE Netz GmbH
entsprechend dem eingereichten verbindlichen Angebot vom 1. März 2018.